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Müllgebührenbescheid liegen Ende Januar im Briefkasten
Erstelldatum22.01.2022
Mit den Müllgebühren wird mehr als nur die Müllabfuhr bezahlt
Wer zur Miete wohnt, erhält keinen Brief von der Abfallwirtschaft des Landratsamtes: Den Umschlag mit dem Müllgebührenbescheid für 2022 finden jedoch alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen Ende Januar in ihrem Briefkasten. Die Briefe werden per Post am 27. Januar 2022 verschickt. Die Müllgebühren für dieses Jahr müssen in einem Beitrag bis zum 1. März 2022 beglichen werden. Die neuen Müllgebühren, die in diesem Jahr gelten, sind sowohl auf dem Gebührenbescheid als auch in einer Übersicht auf dem Abfallkalender 2022 aufgeführt.
Mieter erhalten deshalb keinen eigenen Gebührenbescheid, weil sie ihren Anteil an den Müllgebühren über die Nebenkosten mit ihrem Vermieter bzw. der Hausverwaltung abrechnen.
Anträge zur Lieferung oder Rückgabe von Müllbehältern, die erst nach dem 30. November 2021 bei der Abfallwirtschaft vorlagen, konnten im Jahresbescheid nicht mehr berücksichtigt werden. Hier gibt es Anfang Februar einen Änderungsbescheid mit einer Nachforderung bzw. Gutschrift.
Mit den Müllgebühren werden viele Leistungen der Abfallwirtschaft für die Bürgerinnen und Bürger abgedeckt. Dazu zählen neben der Leerung der grauen Tonne alle zwei Wochen und der wöchentlichen Abfuhr im Juli und August die Nutzung der Recyclinghöfe und Grünschnittplätze, die Schadstoffsammlung sowie die Sperrmüll- und Schrottsammlung, ebenso die Abholung von Kühlgeräten ohne weitere Kosten. Auch der jährliche Abfallkalender ist im Leistungspaket enthalten. Zusätzlich berechnet werden jedoch die Zufuhr oder Abholung bei einem Tonnenwechsel und die offiziellen Müllsäcke, die in vielen Geschäften und im Landratsamt erworben werden können.
Nicht über die Müllgebühr finanziert werden jedoch die Abholung der Papiertonnen und Gelben Säcke sowie die Leerung der Glascontainer. Diese Leistungen werden über das Duale System Deutschland finanziert und von den Verbrauchern beim Erwerb der Produkte bereits mitbezahlt.
Die Abfallwirtschaft des Landratsamtes weist vorsorglich daraufhin, dass es erfahrungsgemäß in den ersten Tagen nach Versand der Müllgebührenbescheide viele Rückfragen gibt, sodass die telefonische Erreichbarkeit der Abfallwirtschaft eingeschränkt sein kann.