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Land unterstützt weiterhin Waldbesitzer bei extremwetterbedingten Waldschäden
Erstelldatum22.03.2022
Die überarbeiteten Antragsunterlagen und zusätzliche Informationsmaterialien zu den Förderangeboten stehen ab sofort zur Verfügung.
Extremwetterereignisse haben den Wäldern in Baden-Württemberg seit 2018 mit Dürre, Sturm und Schädlingen in vielen Regionen stark zugesetzt. Erst das Jahr 2021 brachte mit feuchterer Witterung und ohne nennenswerte Sturmschäden eine leichte Verschnaufpause. In den Wäldern sind im vergangenen Jahr daher weniger Schadholzmengen angefallen als in den Jahren zuvor, allerdings liegt insbesondere der Käferholzanfall immer noch auf hohem Niveau.
Das Land stellt auch in diesem Jahr im Rahmen der Verwaltungsvorschrift "Nachhaltige Waldwirtschaft" ein umfangreiches Förderangebot zur Unterstützung von betroffenen Waldbesitzern bei der Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignisse im Wald zur Verfügung. Die überarbeiteten Antragsunterlagen und zusätzliche Informationsmaterialien zu den Förderangeboten stehen nun zur Verfügung. Diese können im Internet auf dem Förderwegweiser des MLR unter der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen auf der Seite zur Teil F abgerufen werden. Die Seite ist über folgende Internetadresse erreichbar: http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de
Das Forstamt und die Försterinnen und Förster vor Ort beraten interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gerne vor Beginn der Maßnahmen. Infos und Kontaktdaten gibt es hier.
Unterstützung der Wiederbewaldung steht im Fokus
Das Förderpaket zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen umfasst auf der einen Seite ein breit aufgestelltes Angebot zur Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung und waldschutzwirksamen Bearbeitung von Schadholz. Dazu gehören Hilfen beim Einschlag des Schadholzes, kombinierbare Unterstützungsangebote bei der Entrindung oder der Hackung von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin. Auch für die Suche nach Borkenkäferbefall in gefährdeten Beständen kann eine Förderung abgerufen werden.
Daneben stehen auch in diesem Jahr wieder attraktive Angebote für die Wiederbewaldung der in den zurückliegenden Jahren im Zuge von Extremwetterereignissen entstandenen Schadflächen bereit. Im Vordergrund steht die gezielte Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Wiederherstellung stabiler, standortsgerechter und insbesondere klimaanpassungsfähiger Wälder. Gefördert werden natürliche und künstliche Verjüngungen des Waldes sowie Kultursicherung und der Einsatz von Wuchshüllen. Im Falle extremer Trockenheit können auch Bewässerungen von gefährdeten Pflanzflächen gefördert werden.
Nur mit zukunftsweisenden Wiederbewaldungen der Schadflächen kann es gelingen, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit langfristig und in vollem Umfang sicherzustellen.






