Hauptbereich
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf Gemarkungen von 13 Kommunen
Erstelldatum13.05.2022
Rechtsverordnung des Landratsamts Emmendingen zur Erweiterung des Wasserschutzgebiets „Mauracher Berg/ Teninger Allmend“ tritt in Kraft.
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wurde zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen I bis VI des Wasserversorgungsverbands „Mauracher Berg“ und der Tiefbrunnen I und II der gemeinsamen Wasserversorgung Teningen/ Emmendingen (Teninger Allmend) ein Wasserschutzgebiet festgesetzt, das sich auf die Gemarkungen Denzlingen, Emmendingen, Kollmarsreute, Wasser, Reute, Sexau, Nimburg, Teningen, Vörstetten, Buchholz, Waldkirch, Holzhausen, Neuershausen erstreckt.
Das bisherige Wasserschutzgebiet „Mauracher Berg“ umfasste bereits 2.731 Hektar und war das größte Wasserschutzgebiet in der Region. Nach der Erweiterung um 1532 Hektar umfasst es nun eine Fläche von 4.263 Hektar. Im Wasserschutzgebiet liegen acht Tiefbrunnen, die in Betrieb sind. Für vier dieser Tiefbrunnen mussten die Schutzzonen erweitert und rechtsverbindlich festgesetzt werden.
Die Erweiterung des Wasserschutzgebiets war erforderlich geworden, um eine hohe Grundwasserqualität zu sichern und somit den Menschen in der Raumschaft Emmendingen/Teningen/Waldkirch/Denzlingen Trinkwasser in hoher Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Die Schutzgebietskarten und ein Entwurf der Verordnung wurden zur kostenlosen Einsicht bei den Bürgermeisterämtern Emmendingen, Waldkirch, Denzlingen, Reute, Sexau Teningen Vörstetten und March, sowie der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Emmendingen ausgelegt.
Die Offenlage der Endfassung der neuen Rechtsverordnung erfolgt in Kürze bei den betroffenen Gemeinden, bei der Unteren Wasserbehörde sowie auf der Internetseite des Landratsamts Emmendingen und ist auf der Seite www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/bekanntmachungen einzusehen.