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VTG-Präsident Jürgen Nowak besuchte gestern den Landkreis Emmendingen
Erstelldatum16.09.2022
Die Bedeutung der Flurneuordnung und insbesondere der Schwarzwaldverfahren wurde anhand eines Projekts im Suggental herausgestellt.
Der Präsident des Verbands der Teilnehmergesellschaften der Flurneuordnungen von Baden-Württemberg (VTG), Jürgen Nowak, war gestern zu Besuch im Landkreis Emmendingen, um die Fortschritte bei dem laufenden Zusammenlegungsverfahren Waldkirch-Suggental/Wegelbach zu begutachten. „Flurneuordnung ist Wirtschaftsförderung für den ländlichen Raum, gerade auch im Schwarzwald“ betonte Landrat Hanno Hurth bei der Begrüßung des Gastes die Bedeutung der Flurneuordnungsverfahren. Und Oberbürgermeister Roman Götzmann machte klar, dass es sich hier nicht um kurzfristige Umsetzungen, sondern um ein langfristiges Investment in die Zukunft handele. „Die Maßnahmen, die hier unternommen werden, sind auf Jahrzehnte ausgelegt.“
Jürgen Nowak besichtigte nach der Begrüßung und den Erläuterungen zum Verfahren im Landkreis Emmendingen durch Janine Jabs, Leitende Fachbeamtin Flurneuordnung, und speziell zum Verfahren Waldkirch-Suggental/Wegelbach durch die Projektleiterin Theresa Möhnle noch zwei neugebaute Waldwege und eine neuhergestellte Trockenmauer und zeigte sich beeindruckt von der Geschwindigkeit der Umsetzungen. Bei vielen Flurneuordnungsverfahren im Land gehe es sehr viel zäher zu, sagte er. Dabei sei die Umsetzung gerade auch im Schwarzwald so wichtig. „Denn ohne eine gute Walderschließung kann man den Wald nicht nutzen, die Bäume nicht abtransportieren.“
Das Hauptziel der Schwarzwaldverfahren ist die Verbesserung der Erschließung zu den Höfen und den dazugehörigen Flächen. So sollen schneeräumbare Hofzufahrten (Priorität 1) und Wald-/Mindestflurwege (Priorität 2) hergestellt werden. Durch die Erschließung der umliegenden Flächen werden sowohl die Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft als auch die Offenhaltung der Landschaft gewährleistet. Dies sichert die Zukunft der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und macht eine Bewirtschaftung der Flächen überhaupt erst möglich. Ferner soll die vielfältige Kulturlandschaft des Schwarzwaldes erhalten und die Naherholung im Fremdenverkehr gefördert werden.
Nach vielen Abstimmungen, auch vor der Anordnung des Verfahrens, hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) dem Ausbauplan Ende 2021 zugestimmt. Kurz darauf folgte auch die Bewilligung der ersten Tranche an Zuschüssen von rund 417.000 Euro (circa. 563.500 Euro Ausführungskosten). Die Maßnahmen im Verfahren werden mit einem Zuschusssatz von 74 Prozent vom Land Baden-Württemberg und dem Bund gefördert. Ab Frühjahr 2022 wurden die ersten Maßnahmen umgesetzt. Insgesamt sollen in der Zusammenlegung Wege (Hofzufahrten, Wald- und Mindestflurwege) mit einer Länge von 6,5 Kilometer hergestellt werden. Gleichzeitig werden Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff der Baumaßnahmen notwendig werden, erstellt und entwickelt. Die gesamten Ausführungskosten des Verfahrens liegen bei rd. 1,6 Millionen Euro, davon wird mit Baukosten von rd. 1,1 Millionen Euro gerechnet.
Hintergründe:
Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg (VTG)
Die Teilnehmergemeinschaften (TG) der Flurneuordnungen haben sich 1994 zu einem Verband zusammengeschlossen. Jede neuentstandene Teilnehmergemeinschaft kann diesem Verband beitreten. Der Verband dient der gemeinsamen Durchführung von Aufgaben und vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der TG. Der VTG übernimmt das Kassen- und Rechnungswesen für die TG. Ebenso erfolgt die Beratung, Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung für die Baustellen durch den VTG. Die Organe des VTG sind: Mitgliederversammlung (TG-Vorsitzende); der durch die Mitglieder gewählte Vorstand; der Präsident Jürgen Nowak, der durch den Vorstand gewählt wird und der Geschäftsführer Friedrich Bopp. Der VTG finanziert sich durch die Umlage, die jede TG jährlich anteilig an den Ausführungskosten entrichten muss.
Flurneuordnungsverfahren
Die gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen bearbeitet derzeit insgesamt 35 Flurneuordnungsverfahren. Davon liegen im Landkreis Emmendingen 13 Flurneuordnungsverfahren, die sich in Unternehmensverfahren, Ortslageverfahren, Rebverfahren und Schwarzwaldverfahren untergliedern. Die Anordnung eines Unternehmensverfahrens (DB) ist für 2023 vorgesehen. Die bisher in den laufenden Verfahren bewilligten Mittel im Landkreis betragen rund 9,0 Mio. €. Diese Summe wird in den nächsten Jahren weiter steigen, da insbesondere in den Schwarzwaldverfahren weitere Tranchen beantragt werden. Aufgrund der ständig steigenden Baupreise bzw. Kosten und der erhöhten Umlage an den VTG werden die damalig festgelegten Deckelungen in den Schwarzwaldverfahren immer mehr erreicht. Um dem entgegenzuwirken, dass geplante und neue Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden können, kann die TG in diesen Verfahren Deckelerhöhungsanträge beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) stellen. Im Landkreis Emmendingen konnte der Deckel in 3 von 5 Schwarzwaldverfahren bereits erhöht werden.