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Hinweise für private Pools und Schwimmbecken
Erstelldatum07.06.2023
Beim Badespaß im Sommer den Schutz der Umwelt nicht vergessen.
Die sommerlichen Temperaturen wecken schon die Vorfreude, sich im kühlen Nass abzukühlen, zu schwimmen und zu planschen. Sei es im Schwimmbad, am See oder im eigenen Pool. In den letzten Jahren hat der Badespaß im Garten und auch der Trend zu eigenen Pools zugenommen. Bei privaten Pools oder Schwimmbecken gilt es jedoch einiges zu beachten, zum Beispiel wie sie richtig befüllt werden und das „Badewasser“ korrekt entsorgt wird. Informationen zu Regeln, Empfehlungen und Vorschriften bietet das Landratsamt Emmendingen in dem Merkblatt M 27 (PDF-Dokument, 314,06 KB, 01.04.2022).
Wer mit seinem Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung der Städte und Gemeinden angeschlossen ist, muss seinen Pool oder sein Schwimmbecken auch mit dem Frischwasser aus dem Trinkwassernetz füllen und dies über den Wasserzähler nachweisen. Dieser so genannte „Anschluss- und Benutzungszwang“ gilt auch im eigenen Garten. Die Gebühren für das Wasser zum Befüllen und das Schmutzwasser beim Entleeren werden nach der entnommenen Trinkwassermenge berechnet und über den Wasserzähler gemessen. Das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist aufgrund der hohen Anforderungen und ständigen Kontrollen durch die Betreiber hygienisch einwandfrei, so dass bedenkenlos geschwommen, geplantscht und getaucht werden kann, auch wenn dabei der ein oder andere Schluck Wasser seinen Weg in den Magen findet.
Wer einen eigenen Brunnen hat, müsste für die Wasserentnahme zum Befüllen bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen, die jedoch in Zeiten des Klimawandels wegen des sich zunehmend einstellenden Wassermangels nicht mehr erteilt wird.
Entsorgung über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation
Wenn das „Badewasser“ aus Pools und Schwimmbecken in der Saison ausgetauscht oder nach Ende des Sommers entsorgt wird, muss es generell über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Es darf nicht auf dem Grundstück versickern und nicht in den Regenwasserkanal oder gar in Bäche oder andere natürliche Gewässer fließen, sondern muss immer in den öffentlichen Schmutzwasserkanal geleitet werden. Die Wasserbehörde des Landratsamtes nennt hierfür die Hintergründe: Wasser in Pools oder Schwimmbecken wird bereits durch die Badenutzung in seinen natürlichen Eigenschaften verändert, zum Beispiel bei Benutzung von Sonnenmilch und erst recht bei einer chemischen Aufbereitung zum Beispiel mit Chlor. Wenn durch die Badenutzung behandeltes Wasser einfach versickern würde, im Regenwasserkanal oder natürlichen Gewässern landet, hätte dies nicht nur einen negativen Einfluss auf Pflanzen, sondern könnte auch zu einer Schädigung von Wasser- und Bodentieren und des Grundwassers führen.
Das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes, das das Infoblatt für Pools und Schwimmbecken mit dem Amt für Wasserwirtschaft erarbeitet hat, weist darauf hin, dass in den jeweiligen Satzungen der 24 Städte und Gemeinden im Landkreis die Einzelheiten für die Wasserversorgung und die Entsorgung des Abwassers geregelt sind. Die Mitarbeitenden von Stadt- und Gemeindeverwaltungen haben zudem ein Auskunftsrecht als auch ein Zutrittsrecht für die Grundstücke.