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Informationen für Ukrainer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
Der Bundesrat hat der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) zugestimmt.
Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 01.02.2024 gültig sind, werden einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten.
Gesonderte Antragstellungen oder Vorsprachen zur Verlängerung der von der Verordnung umfassten Aufenthaltstitel bedarf es daher grundsätzlich nicht!
Informationen Aufenthaltserlaubnis in den Fremdsprachen
Ukrainisch (PDF-Dokument, 58,41 KB, 13.12.2023)
Ukraine-Hilfe der Stadt Emmendingen
Der Verein der Städtepartnerschaften der Stadt Emmendingen organisiert weiterhin Spendentransporte. Die Spenden gehen an die polnische Partnerstadt Sandomierz, in der bereits sehr viele ukrainische Geflüchtete angekommen sind und versorgt werden. Außerdem organisiert die Stadt Sandomierz Hilfslieferungen in ihre ukrainische Partnerstadt Ostroh, die der Verein ebenfalls finanziell unterstützen möchte.
Geldspenden für Ostroh - Ihre Spende hilft!
Der Verein „Freunde der Städtepartnerschaften e.V.“ ruft zu Geldspenden für die Ukraine und ukrainische Geflüchtete auf. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie aktuell auch die Anschaffung von dringend benötigten Power Banks, von medizinischen Produkten sowie spezieller Winterkleidung und anderer Materialien, um die die Stadtverwaltung Ostroh gebeten hat. Die Stadt Emmendingen unterstützt diesen Spendenaufruf.
Spendenkonto
Kontoinhaber: Freunde der Städtepartnerschaften e.V.
IBAN: DE18 6809 2000 0000 5095 07
BIC: GENODE61EMM Volksbank Breisgau Nord eG
Kennwort: Ukrainehilfe Ostroh
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Emmendingen
Zum Jahrestag des russischen Angriffskriegs am 24. Februar
Ein Jahr nach Beginn des Ukraine-Krieges durch den russischen Einmarsch am 24. Februar 2022 leben im Landkreis Emmendingen rund 1.850 Menschen, die ihr ukrainisches Heimatland verlassen haben. Es waren jedoch weitaus mehr, die im Landkreis Schutz vor dem Krieg gesucht haben: Rund 2.400 Geflüchtete aus der Ukraine wurden in den vergangenen elf Monaten bis Anfang Februar 2023 aufgenommen. Rund 520 Menschen haben im Laufe des Jahres den Landkreis Emmendingen wieder verlassen, wobei die meisten von ihnen in ihre ukrainische Heimat zurückgekehrt sind.
Unmittelbar nach Kriegsbeginn setzte eine große Fluchtwelle aus der Ukraine ein, bei der viele Menschen zunächst in den westlichen Nachbarländern der Ukraine und dann auch in der Bundesrepublik Zuflucht fanden. Im Landkreis Emmendingen kamen nach den im Landratsamt erhobenen Daten die meisten Geflüchteten in den ersten beiden Kriegsmonaten an – etwa 1.000 Menschen waren es im März 2022 und im April weitere rund 400 Personen. Auf diese beiden Monate entfiel somit über die Hälfte der bisher aufgenommenen Menschen aus der Ukraine. Sie trafen auf eine große Welle der Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung und bei den Städten und Gemeinden. Viele Bürgerinnen und Bürger stellten privaten Wohnraum zur Verfügung und spendeten, um den Menschen zu helfen, die ihre Heimat meist von einem Tag auf den anderen verlassen mussten.
Die Geflüchteten waren meist Frauen und Kinder
Im Mai konnten weitere 200 Personen eine Bleibe im Landkreis finden. Die Zahlen gingen über den Sommer etwas zurück. Jeden Monat waren es weniger als 100 Geflüchtete aus der Ukraine. Im September stieg die Zahl jedoch nochmals auf rund 250 Menschen an. Zuletzt reisten im Januar 70 Personen mit ukrainischer Herkunft im Landkreis ein.
Weil die meisten Männer im wehrfähigen Alter die Ukraine nicht verlassen dürften, machten sich überwiegend Frauen und Kinder auf den Weg. So sind auch die Hälfte aller Geflüchteten aus der Ukraine, die derzeit im Landkreis Emmendingen leben, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Etwa 230 der hier lebenden ukrainischen Kinder sind jünger als sechs Jahre. 200 Kinder sind zwischen sechs und zehn Jahren alt, weitere 300 Geflüchtete liegen in der Altersgruppe zwischen zehn und 15 Jahren und das Alter von rund 150 Jugendlichen beträgt zwischen 15 und 18 Jahren.
Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Herzlich willkommen im Landkreis Emmendingen. Hier finden Sie weiterführende Informationen bezüglich aufenthaltsrechtlicher Fragen.
Falls Sie gerade erst zugezogen sind, bitten wir Sie darum, sich zunächst beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ihres Wohnortes anzumelden. Hierfür haben Sie nach dem Einzug in Ihre Wohnung zwei Wochen Zeit. Diese Meldung wird uns automatisch übermittelt. Sie müssen nichts Weiteres veranlassen.
Sollten Sie Schutzsuchende/r sein, füllen Sie bei der Anmeldung bitte ein Schutzgesuch (Ein Muster für ein Schutzgesuch gibt es hier (Microsoft Word Dokument, 11,65 KB, 09.03.2022). Es ist jedoch auch ein formloses Schutzgesuch ausreichend) für sich und alle Ihre Familienangehörigen aus (ein gemeinsames Formular ist dabei ausreichend). Dieses wird uns ebenfalls durch die entsprechende Meldebehörde direkt übermittelt, sodass Sie ansonsten nichts veranlassen müssen.
Wir bitten in diesem Zuge darum, dass Sie bereits bei Einzug in Ihre Wohnung Ihren Briefkasten mit den Familiennamen aller Bewohnerinnen und Bewohner beschriften, sodass Ihnen wichtige Behördenpost zugestellt werden kann.
Sobald uns die Anmeldung vorliegt, werden wir Ihnen schnellstmöglich einen Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung (PIK-Registrierung) anbieten, falls diese nicht bereits durch eine andere Behörde erfolgt ist. Bei diesem Termin werden Lichtbilder und Fingerabdrücke aufgenommen.
Anschließend wird Ihnen automatisch eine Fiktionsbescheinigung per Post zugeschickt. Diese enthält bereits die Arbeitserlaubnis. D. h. ab Erhalt der Fiktionsbescheinigung dürfen Sie arbeiten oder Sozialleistungen beim JobCenter beantragen. Zuvor ist die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt und Sozialleistungen müssten bei Bedarf bei der Unteren Aufnahmebehörde beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Fiktionsbescheinigung eine Wohnsitzauflage auf den Landkreis Emmendingen enthält. Sie dürfen daher Ihren Wohnsitz nur auf Antrag in einen anderen Landkreis oder Bundesland wechseln.
Sobald wie möglich werden Sie anschließend einen Termin für die persönliche Vorsprache zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Wir bitten Sie um Verständnis, dass sich diese Termine derzeit aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsaufkommens verzögern. Sobald Ihnen die elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT) ausgehändigt wurde, besteht die Wohnsitzauflage nur noch auf das Bundesland (Baden-Württemberg). Sie dürfen daher innerhalb Baden-Württembergs ohne weitere Erlaubnis umziehen. Falls ein Umzug in ein anderes Bundesland beabsichtig ist, muss dies schriftlich unter Angabe der Gründe für den Umzug beantragt werden.
Integreat-App jetzt auch auf Ukrainisch
Die Inhalte der Integreat Plattform, die bereits seit März in der Integrationsarbeit eingesetzt wird, sitzt jetzt auch auf Ukrainisch verfügbar. Zusätzlich zu den Kategorien "Kindergarten und Schule", "Begegnungen, Freizeit, Egagement", "Corona-Virus", "Kinder, Jugend und Familie", "Ausbildung, Arbeit und Studium", "Ämter, Behörden und Beratung", "Sprache", "Gesundheit" und "Zusammenleben, Alltag, Wohnen"wurde die App um wichtige Informationen ergänzt, die insbesondere für ukrainische Geflüchtete eine Rolle spielen. So findet man beispielsweise Hinweise zur notwendigen Registrierung, wichtige Kontakte und Hotlines sowie Antworten auf Fragen, die mit der Einreise und einem Aufenthalt in Deutschland verbunden sind.
Die Integreat-App kann entweder kostenlos als mobile App heruntergeladen oder als Web-App unter integreat.app/lk-emmendingen/de genutzt werden. Die Informationen lassen sich außerdem als PDFs herunterladen und können damit auch in der Beratung eine wertvolle Hilfe sein.
Informationen für ukrainische Staatsangehörige
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine besteht in der Bevölkerung des Landkreises Emmendingen eine große Welle der Hilfsbereitschaft und Anteilnahme. Das Landratsamt arbeitet mit Hochdruck daran, im Landkreis schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen und befindet sich in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Schutzsuchende aus der Ukraine, die sich im Landkreis Emmendingen bei den Einwohnermeldeämtern der Kommunen melden, können unmittelbar melderechtlich angemeldet werden. Die Schutzsuchenden können ihr Gesuch nach vorübergehendem Schutz gem. § 24 AufenthG der Ausländerbehörde per E-Mail an diese Ausländerbehörden im Landkreis Emmendingen schicken (Ein Muster für ein Schutzgesuch gibt es hier (Microsoft Word Dokument, 11,65 KB, 09.03.2022). Es ist jedoch auch ein formloses Schutzgesuch ausreichend):
Für den Landkreis Emmendingen: auslaenderamt(@)landkreis-emmendingen.de
Für die Große Kreisstadt Emmendingen: auslaenderamt(@)emmendingen.de
Für die Große Kreisstadt Waldkirch, inkl. Gutach und Simonswald: auslaenderbehoerde(@)stadt-waldkirch.de
Dadurch besteht die Möglichkeit Leistungen nach AsylbLG bei der Unteren Aufnahmebehörde zu beantragen.
Zu gegebener Zeit werden sich die Ausländerbehörden wieder an die Schutzsuchenden wenden, um Termine für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnisse zu vergeben, bzw. zunächst vorläufige Bescheinigungen ausstellen.
Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge gesucht
Die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, brauchen Unterkünfte. Deshalb werden im Landkreis Emmendingen private Unterkünfte für die erwarteten Menschen aus der Ukraine gesucht.
Benötigt werden Zimmer, Einliegerwohnungen, Wohnungen und Häuser.
Wer eine Unterkunft zur Verfügung stellen will, kann dies einfach auf dem Rathaus seiner Heimatgemeinde melden. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die geeigneten Objekte werden dem Bedarf entsprechend angemietet.
Die Unterkunftsangebote werden zentral im Landratsamt Emmendingen gesammelt und die Flüchtlinge dann in Kooperation zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden verteilt.
Die Ansprechpersonen der 24 Städte und Gemeinden im Landkreis finden Sie unten.