Ukraine-Infos: Landkreis Emmendingen

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Informationen für Ukrainer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis

Der Bundesrat hat der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) zugestimmt.

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 01.02.2024 gültig sind, werden einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten.

Gesonderte Antragstellungen oder Vorsprachen zur Verlängerung der von der Verordnung umfassten Aufenthaltstitel bedarf es daher grundsätzlich nicht!

Informationen Aufenthaltserlaubnis in den Fremdsprachen

Ukrainisch (PDF-Dokument, 58,41 KB, 13.12.2023)

Englisch (PDF-Dokument, 68,88 KB, 13.12.2023)

Russisch (PDF-Dokument, 99,62 KB, 13.12.2023)

Ukraine-Hilfe der Stadt Emmendingen

Der Verein der Städtepartnerschaften der Stadt Emmendingen organisiert weiterhin Spendentransporte. Die Spenden gehen an die polnische Partnerstadt Sandomierz, in der bereits sehr viele ukrainische Geflüchtete angekommen sind und versorgt werden. Außerdem organisiert die Stadt Sandomierz Hilfslieferungen in ihre ukrainische Partnerstadt Ostroh, die der Verein ebenfalls finanziell unterstützen möchte.

Geldspenden für Ostroh  - Ihre Spende hilft!
Der Verein „Freunde der Städtepartnerschaften e.V.“ ruft zu Geldspenden für die Ukraine und ukrainische Geflüchtete auf. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie aktuell auch die Anschaffung von dringend benötigten Power Banks, von medizinischen Produkten sowie spezieller Winterkleidung und anderer Materialien, um die die Stadtverwaltung Ostroh gebeten hat. Die Stadt Emmendingen unterstützt diesen Spendenaufruf. 

Spendenkonto
Kontoinhaber: Freunde der Städtepartnerschaften e.V.
IBAN: DE18 6809 2000 0000 5095 07
BIC: GENODE61EMM Volksbank Breisgau Nord eG
Kennwort: Ukrainehilfe Ostroh

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Emmendingen

Wie kann ich Sachspenden zur Verfügung stellen?

Die Hilfsorganisationen haben darum gebeten, im Moment auf weitere Sachspenden zu verzichten. Im Moment sind die Lager der Hilfsorganisationen gut gefüllt mit allem, was benötigt wird. Falls doch einmal bestimmte Güter benötigt werden, haben die Hilfsorganisationen angekündigt, gezielte Spendenaufrufe zu starten.

Das Land Baden-Württemberg hat jedoch hier ein zentrales Formular online gestellt. Dort kann jeder seine Hilfsangebote melden.

An wen kann ich Geld spenden?

Der Verein der Städtepartnerschaften der Stadt Emmendingen organisiert weiterhin Spendentransporte. Die Spenden gehen an die polnische Partnerstadt Sandomierz, in der bereits sehr viele ukrainische Geflüchtete angekommen sind und versorgt werden. Außerdem organisiert die Stadt Sandomierz Hilfslieferungen in ihre ukrainische Partnerstadt Ostroh, die der Verein ebenfalls finanziell unterstützen möchte.

Geldspenden für Ostroh  - Ihre Spende hilft!
Der Verein „Freunde der Städtepartnerschaften e.V.“ ruft zu Geldspenden für die Ukraine und ukrainische Geflüchtete auf. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie aktuell auch die Anschaffung von dringend benötigten Power Banks, von medizinischen Produkten sowie spezieller Winterkleidung und anderer Materialien, um die die Stadtverwaltung Ostroh gebeten hat. Die Stadt Emmendingen unterstützt diesen Spendenaufruf. 

Spendenkonto
Kontoinhaber: Freunde der Städtepartnerschaften e.V.
IBAN: DE18 6809 2000 0000 5095 07
BIC: GENODE61EMM Volksbank Breisgau Nord eG
Kennwort: Ukrainehilfe Ostroh

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Emmendingen

 

Zahlreiche Hilfsorganisationen helfen den Menschen vor Ort. Darunter folgende Organisationen:

Aktionsbündnis Katastrophenhilfe
Spendenkonto: Commerzbank
IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Stichwort: ZDF Nothilfe Ukraine
Online-Spenden: aktionsbuendnis-katastrophenhilfe.de

Im Aktionsbündnis Katastrophenhilfe haben sich Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, UNICEF und Diakonie Katastrophenhilfe zusammengeschlossen.

Aktion Deutschland Hilft
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Stichwort: Nothilfe Ukraine

Aktion Kleiner Prinz
Spendenkonto: Sparkasse Münsterland Ost
IBAN DE46 4005 0150 0062 0620 62
BIC: WELADED1MST
Stichwort: Ukraine

Ärzte der Welt e.V.
Spendenkonto: Deutsche Kreditbank
IBAN: DE06 1203 0000 1004 3336 60
BIC: BYLADEM1001
Stichwort: Ukraine

Bündnis Entwicklung Hilft
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE29 100 20 5000 100 20 5000
BIC: BFSWDE33BER
Stichwort: Nothilfe Ukraine
Online-Spenden: spenden.entwicklung-hilft.de

Das Bündnis Entwicklung Hilft bilden Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, DAHW, Kindernothilfe, medico international, Misereor, Plan International, terre des hommes, Welthungerhilfe sowie German Doctors und Oxfam.“

Humedica e.V.
Spendenkonto: Sparkasse Kaufbeuren
IBAN: DE35 7345 0000 0000 0047 47
BIC: BYLADEM1KFB
Stichwort: Ukraine

Malteser Hilfsdienst e.V.
Spendenkonto: Pax-Bank
IBAN: DE10 3706 0120 1201 2000 12
S.W.I.F.T.: GENODED 1PA7
Stichwort: "Ukraine-Hilfe“

Save the Children e. V.
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE92 1002 0500 0003 292912
BIC: BFSWDE33BER
Stichwort: Nothilfe Kinder Ukraine

SOS-Kinderdörfer weltweit
Spendenkonto: GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00
Stichwort: „Humanitäre Hilfe Ukraine“

UNO-Flüchtlingshilfe
Spendenkonto: Sparkasse Köln Bonn
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
BIC: COLSDE33
Stichwort: Nothilfe Ukraine
Online-Spenden über: uno-fluechtlingshilfe.de

Zum Jahrestag des russischen Angriffskriegs am 24. Februar

Ein Jahr nach Beginn des Ukraine-Krieges durch den russischen Einmarsch am 24. Februar 2022 leben im Landkreis Emmendingen rund 1.850 Menschen, die ihr ukrainisches Heimatland verlassen haben. Es waren jedoch weitaus mehr, die im Landkreis Schutz vor dem Krieg gesucht haben: Rund 2.400 Geflüchtete aus der Ukraine wurden in den vergangenen elf Monaten bis Anfang Februar 2023 aufgenommen. Rund 520 Menschen haben im Laufe des Jahres den Landkreis Emmendingen wieder verlassen, wobei die meisten von ihnen in ihre ukrainische Heimat zurückgekehrt sind.

Unmittelbar nach Kriegsbeginn setzte eine große Fluchtwelle aus der Ukraine ein, bei der viele Menschen zunächst in den westlichen Nachbarländern der Ukraine und dann auch in der Bundesrepublik Zuflucht fanden. Im Landkreis Emmendingen kamen nach den im Landratsamt erhobenen Daten die meisten Geflüchteten in den ersten beiden Kriegsmonaten an – etwa 1.000 Menschen waren es im März 2022 und im April weitere rund 400 Personen. Auf diese beiden Monate entfiel somit über die Hälfte der bisher aufgenommenen Menschen aus der Ukraine. Sie trafen auf eine große Welle der Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung und bei den Städten und Gemeinden. Viele Bürgerinnen und Bürger stellten privaten Wohnraum zur Verfügung und spendeten, um den Menschen zu helfen, die ihre Heimat meist von einem Tag auf den anderen verlassen mussten.  

Die Geflüchteten waren meist Frauen und Kinder

Im Mai konnten weitere 200 Personen eine Bleibe im Landkreis finden. Die Zahlen gingen über den Sommer etwas zurück. Jeden Monat waren es weniger als 100 Geflüchtete aus der Ukraine. Im September stieg die Zahl jedoch nochmals auf rund 250 Menschen an. Zuletzt reisten im Januar 70 Personen mit ukrainischer Herkunft im Landkreis ein.

Weil die meisten Männer im wehrfähigen Alter die Ukraine nicht verlassen dürften, machten sich überwiegend Frauen und Kinder auf den Weg. So sind auch die Hälfte aller Geflüchteten aus der Ukraine, die derzeit im Landkreis Emmendingen leben, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Etwa 230 der hier lebenden ukrainischen Kinder sind jünger als sechs Jahre. 200 Kinder sind zwischen sechs und zehn Jahren alt, weitere 300 Geflüchtete liegen in der Altersgruppe zwischen zehn und 15 Jahren und das Alter von rund 150 Jugendlichen beträgt zwischen 15 und 18 Jahren.

Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Herzlich willkommen im Landkreis Emmendingen. Hier finden Sie weiterführende Informationen bezüglich aufenthaltsrechtlicher Fragen.

Falls Sie gerade erst zugezogen sind, bitten wir Sie darum, sich zunächst beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ihres Wohnortes anzumelden. Hierfür haben Sie nach dem Einzug in Ihre Wohnung zwei Wochen Zeit. Diese Meldung wird uns automatisch übermittelt. Sie müssen nichts Weiteres veranlassen.

Sollten Sie Schutzsuchende/r sein, füllen Sie bei der Anmeldung bitte ein Schutzgesuch (Ein Muster für ein Schutzgesuch gibt es hier (Microsoft Word Dokument, 11,65 KB, 09.03.2022). Es ist jedoch auch ein formloses Schutzgesuch ausreichend) für sich und alle Ihre Familienangehörigen aus (ein gemeinsames Formular ist dabei ausreichend). Dieses wird uns ebenfalls durch die entsprechende Meldebehörde direkt übermittelt, sodass Sie ansonsten nichts veranlassen müssen.

Wir bitten in diesem Zuge darum, dass Sie bereits bei Einzug in Ihre Wohnung Ihren Briefkasten mit den Familiennamen aller Bewohnerinnen und Bewohner beschriften, sodass Ihnen wichtige Behördenpost zugestellt werden kann.

Sobald uns die Anmeldung vorliegt, werden wir Ihnen schnellstmöglich einen Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung (PIK-Registrierung) anbieten, falls diese nicht bereits durch eine andere Behörde erfolgt ist. Bei diesem Termin werden Lichtbilder und Fingerabdrücke aufgenommen.

Anschließend wird Ihnen automatisch eine Fiktionsbescheinigung per Post zugeschickt. Diese enthält bereits die Arbeitserlaubnis. D. h. ab Erhalt der Fiktionsbescheinigung dürfen Sie arbeiten oder Sozialleistungen beim JobCenter beantragen. Zuvor ist die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt und Sozialleistungen müssten bei Bedarf bei der Unteren Aufnahmebehörde beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Fiktionsbescheinigung eine Wohnsitzauflage auf den Landkreis Emmendingen enthält. Sie dürfen daher Ihren Wohnsitz nur auf Antrag in einen anderen Landkreis oder Bundesland wechseln.

Sobald wie möglich werden Sie anschließend einen Termin für die persönliche Vorsprache zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Wir bitten Sie um Verständnis, dass sich diese Termine derzeit aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsaufkommens verzögern. Sobald Ihnen die elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT) ausgehändigt wurde, besteht die Wohnsitzauflage nur noch auf das Bundesland (Baden-Württemberg). Sie dürfen daher innerhalb Baden-Württembergs ohne weitere Erlaubnis umziehen. Falls ein Umzug in ein anderes Bundesland beabsichtig ist, muss dies schriftlich unter Angabe der Gründe für den Umzug beantragt werden.

Integreat-App jetzt auch auf Ukrainisch

Die Inhalte der Integreat Plattform, die bereits seit März in der Integrationsarbeit eingesetzt wird, sitzt jetzt auch auf Ukrainisch verfügbar. Zusätzlich zu den Kategorien "Kindergarten und Schule", "Begegnungen, Freizeit, Egagement", "Corona-Virus", "Kinder, Jugend und Familie", "Ausbildung, Arbeit und Studium", "Ämter, Behörden und Beratung", "Sprache", "Gesundheit" und "Zusammenleben, Alltag, Wohnen"wurde die App um wichtige Informationen ergänzt, die insbesondere für ukrainische Geflüchtete eine Rolle spielen. So findet man beispielsweise Hinweise zur notwendigen Registrierung, wichtige Kontakte und Hotlines sowie Antworten auf Fragen, die mit der Einreise und einem Aufenthalt in Deutschland verbunden sind.

Die Integreat-App kann entweder kostenlos als mobile App heruntergeladen oder als Web-App unter integreat.app/lk-emmendingen/de genutzt werden. Die Informationen lassen sich außerdem als PDFs herunterladen und können damit auch in der Beratung eine wertvolle Hilfe sein.

Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine besteht in der Bevölkerung des Landkreises Emmendingen eine große Welle der Hilfsbereitschaft und Anteilnahme. Das Landratsamt arbeitet mit Hochdruck daran, im Landkreis schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen und befindet sich in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Schutzsuchende aus der Ukraine, die sich im Landkreis Emmendingen bei den Einwohnermeldeämtern der Kommunen melden, können unmittelbar melderechtlich angemeldet werden. Die Schutzsuchenden können ihr Gesuch nach vorübergehendem Schutz gem. § 24 AufenthG der Ausländerbehörde per E-Mail an diese Ausländerbehörden im Landkreis Emmendingen schicken (Ein Muster für ein Schutzgesuch gibt es hier (Microsoft Word Dokument, 11,65 KB, 09.03.2022). Es ist jedoch auch ein formloses Schutzgesuch ausreichend):

Für den Landkreis Emmendingen: auslaenderamt(@)landkreis-emmendingen.de

Für die Große Kreisstadt Emmendingen: auslaenderamt(@)emmendingen.de

Für die Große Kreisstadt Waldkirch, inkl. Gutach und Simonswald: auslaenderbehoerde(@)stadt-waldkirch.de

Dadurch besteht die Möglichkeit Leistungen nach AsylbLG bei der Unteren Aufnahmebehörde zu beantragen.

Zu gegebener Zeit werden sich die Ausländerbehörden wieder an die Schutzsuchenden wenden, um Termine für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnisse zu vergeben, bzw. zunächst vorläufige Bescheinigungen ausstellen.

Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge gesucht

Die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, brauchen Unterkünfte. Deshalb werden im Landkreis Emmendingen private Unterkünfte für die erwarteten Menschen aus der Ukraine gesucht.

Benötigt werden Zimmer, Einliegerwohnungen, Wohnungen und Häuser.

Wer eine Unterkunft zur Verfügung stellen will, kann dies einfach auf dem Rathaus seiner Heimatgemeinde melden. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die geeigneten Objekte werden dem Bedarf entsprechend angemietet.

Die Unterkunftsangebote werden zentral im Landratsamt Emmendingen gesammelt und die Flüchtlinge dann in Kooperation zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden verteilt.

 

Die Ansprechpersonen der 24 Städte und Gemeinden im Landkreis finden Sie unten.

Meldungen für Unterkünfte: Ansprechpersonen in den Rathäusern

1BahlingenFrau Metzinger07663-9331-14metzinger@bahlingen.de
2BiederbachBürgermeister Herr Mathis07682-9116-0mathis@biederbach.de
3DenzlingenHerr Schlempp / Herr Kleiser07666-611-1321 / 07666-611-1320l.schlempp@denzlingen.de / K.Kleiser@Denzlingen.de
4ElzachHerr Krummer07682-804-22jan.krummer@elzach.de
5EmmendingenHerr Worm/Frau Fall07641-452-1341 / 07641-452-4232j.worm@emmendingen.de / s.fall@emmendingen.de
6EndingenFrau Ritter07642-689923ritter@endingen.de                  
7ForchheimHerr Enderle07642-689967 enderle@endingen.de
8FreiamtHerr Kern07645-9102-31ordnungsamt@freiamt.de
9GutachHerr Barth07685-9101-15 barth@gutach.de
10HerbolzheimHerr Leser07643-9177-310m.leser@stadt-herbolzheim.de
11KenzingenFrau Koch07644-900111koch@kenzingen.de
12MalterdingenHerr Klomfaß07644-9111-18hauptamt@malterdingen.de
13ReuteFrau Ziebold / Frau Sanni07641-9172-12 / 07641-9172-13 j.ziebold@reute.de / a.sanni@reute.de
14RheinhausenFrau Kern07643-910-714kern@rheinhausen.de
15RiegelFrau Späth07642-9044-18Jenny.Spaeth@gemeinde-riegel.de
16SasbachFrau König07642-91 01-19koenig@sasbach.eu
17SexauHerr Klausmann07641-9268-15klausmann@sexau.de
18SimonswaldHerr Disch07683-9101-30disch@simonswald.de
19TeningenFrau Stiegel / Herr Stein07641-5806-25 / 07641-5806-46striegel@teningen.de / r.stein@teningen.de
20VörstettenFrau Weis07666-9400-13m.weis@voerstetten.de
21WaldkirchFrau Kempf07681-404-149 jana.kempf@stadt-waldkirch.de
22WeisweilFrau Beck07646-9102-15brigitte.beck@weisweil.de
23WindenFrau Florin07682-9236-12florin@winden-im-elztal.de
24Wyhl Frau Maurer07642-6894-15c.maurer@wyhl.de

Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine: Hier informiert die Bundesagentur für Arbeit über Beratungsmöglichkeiten und darüber, wo weitere Informationen und Hilfe zu finden sind (auch in ukrainischer Sprache).

 

Anmeldebogen für eine Beratung:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Bundesagentur für Arbeit (BA) heißt Sie in Deutschland herzlich willkommen. Als öffentlicher Dienstleister am Arbeitsmarkt besteht unsere Hauptaufgabe darin, Arbeit- bzw. Ausbildungssuchende und Stellen zusammen zu führen. Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie Ihre schulische oder berufliche Ausbildung oder Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Wir beraten Sie und geben Ihnen Informationen, auch über Fördermöglichkeiten, um Sie so früh wie möglich auf die Arbeit und Ausbildung vorzubereiten. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Fragen vollständig aus und Sie erhalten einen Termin zum Gespräch. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Agentur für Arbeit Freiburg

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Anmeldebogen hier (PDF-Dokument, 1,08 MB, 28.03.2022) runterladen.

Zentrale Informationen mit weiterführenden Links und FAQ

- FAQ des Landes Baden-Württemberg zur Ukraine

- Formular des Landes, wenn Sie Geflüchteten helfen wollen

- Den Erlass "Aufenthaltsrechtliche Situation ukrainischer Staatsangehöriger" finden Sie hier (PDF-Datei).

- Informationen zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier.

- Aktuelle Regelungen und Informationsschreiben des Ministeriums der Justiz und für Migration, auch im Hinblick auf den Themenkomplex Ukraine, finden Sie hier.

- Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine auf der Seite von Pro Asyl finden Sie hier.

- Die Informationsseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Themenkomplex Ukraine finden Sie hier.

- Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise aus der Ukraine in deutscher Sprache finden Sie hier.

- Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise aus der Ukraine in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

- Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise aus der Ukraine in russischer Sprache finden Sie hier.

- Weiterführende Informationen zum Themenkomplex Ukraine finden Sie zudem auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.