- Wie erfahre ich, ob ich für die Befragung ausgewählt bin?
Alle ausgewählten Haushalte werden im Zeitraum vom 16. Mai bis 29. Juli einen Briefumschlag in ihrem Briefkasten mit dem Aufdruck „Zensus 2022, wichtige amtliche Information für Ihren Haushalt“ finden. In diesem Briefumschlag befindet sich der vorgesehene Befragungstermin, ein Informationsflyer und eine rechtliche Unterrichtung.
- Wieso bin ich für die Befragung ausgewählt?
Beim Zensus 2022 wird ein Teil der Bevölkerung (ca. 10,2 Millionen Menschen) stichprobenartig befragt. Die Auswahl der Anschriften erfolgte auf Grundlage eines Zufallsverfahrens.
- Ich habe eine Terminankündigung für eine Befragung erhalten. An dem Termin habe ich keine Zeit. Wie gehen ich vor?
Es erfolgt eine direkte Kontaktaufnahme mit der Interviewerin oder dem Interviewer. Telefonnummer und Erreichbarkeitszeiten befinden sich auf der Terminankündigung.
Ist die Interviewerin oder der Interviewer nicht erreichbar, kann mit der Erhebungsstelle des Landratsamtes Emmendingen (07641 451 99810) Kontakt aufgenommen werden.
- Wie läuft die Befragung ab?
Die Interviewer führen eine persönliche Befragung an der Haustür mit den ausgewählten Haushalten durch. Es werden Fragen zum Haushalt und den darin lebenden Personen gestellt (z.B. Wie viele Personen leben in der Wohnung?, Wie ist Vor- und Nachname der Personen? Welchen Familienstand haben die Personen?)
Auf ausdrücklichen Wunsch des Haushalts kann per Online-Fragebogen (alternativ Papier-Fragebogen) an der Befragung teilgenommen werden.
Ca. 50% der ausgewählten Haushalte dürfen zusätzlich immer online weitere Fragen (alternativ mit Papier-Fragebogen) zu bspw. Schul- und Ausbildung und Erwerbstätigkeit beantworten.
- Wie lange dauert die Befragung?
Die persönliche Befragung (Fragen zum Haushalt und den darin lebenden Personen) dauert ca. 5 bis 10 Minuten.
Die Zusatzbefragung (Fragen zu bspw. Schul- und Ausbildung und Erwerbstätigkeit) dauert ca. 10 bis 15 Minuten.
- Müssen alle Haushaltsmitglieder bei den Befragungen anwesend sein?
Nein, jedes volljährige Haushaltsmitglied darf für alle anderen Haushaltsmitglieder Auskunft geben.
Kinder und Minderjährige die keinen eigenen Haushalt führen werden nicht persönlich von den Interviewern befragt. Für diese Personengruppen geben die gesetzlichen Vertreter oder volljährige Haushaltsmitglieder Auskunft
- Ist die Teilnahme an der Befragung verpflichtend?
Ja, die Teilnahme ist verpflichtend. Nach § 23 ZensG müssen alle Personen, die zur Befragung aufgerufen sind, Auskunft geben.
- Was passiert wenn ich keine Auskunft gebe?
Wird eine Auskunft nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, wird ein Erinnerungs- und Mahnverfahren eingeleitet. Dies kann bis zur Festsetzung von Zwangsgeldern führen.
- Woran erkenne ich, ob die interviewende Person vom Landratsamt Emmendingen kommt?
Alle Interviewerinnen und Interviewer vom Landkreis Emmendingen führen ein entsprechendes Ausweis-Dokument mit sich.
- Wie werden meine Daten geschützt?
Datenschutz und Informationssicherheit beim Zensus 2022 erfüllen die Anforderungen DS-GVO und des Bundesamt für Informationstechnik.
Alle Beschäftigten, die mit Zensusdaten arbeiten, sowie die Interviewerinnen und Interviewer wurden besonders auf die Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.
Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Erhobene Daten werden nicht an Dritte, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik, weitergegeben.
Die persönlichen Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlusse auf Personen möglich sind. Die Ergebnisse werden erst nach Anwendung des Geheimhaltungsverfahrens veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf Einzelfälle möglich ist.
Weiter Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter: http://www.statistik-bw.de/Zensus/Ueberblick/ (u.a. Hinweise zum Datenschutz, Betroffenenrechte)
- Wo finde ich weitere Informationen zum Zensus?
http://www.zensus2022.de/ ( u.a. Erklärvideos, Infos auf anderen Sprachen, Faktencheck zum Zensus, FAQs)
http://www.statistik-bw.de/Zensus/Ueberblick/ (u.a. Hinweise zum Datenschutz, Betroffenenrechte)
- Wie läuft die Befragung von Gemeinschaftsunterkünften ab?
In Gemeinschaftsunterkünften findet eine Vollerhebung statt. Für Personen in Gemeinschaftsunterkünften sind die Einrichtungsleitungen stellvertretend für die Bewohnerschaft auskunftspflichtig.