Hauptbereich
Ausschüsse und Gremien des Kreistags
Zur Entlastung des Kreistags ist es möglich Ausschüsse zu bilden. Damit wird eine gründlichere Behandlung der beim Kreistag verbleibenden Angelegenheiten ermöglicht. Die Ausschüsse sind keine (selbständigen) Organe des Landkreises, da sie keine eigenen gesetzlichen, sondern nur vom Kreistag abgeleitete Zuständigkeiten haben und als Institution des Landkreises jederzeit wieder aufgehoben werden können.
Es können beratende und beschließende Ausschüsse gebildet werden.
In den beratenden Ausschüssen werden die Verhandlungen des Kreistages vorbereitet. Eigene Entscheidungsbefugnisse haben sie nicht. Beratende Ausschüsse werden aus der Mitte des Kreistages gebildet.
In ihrem Zuständigkeitsbereich entscheiden beschließende Ausschüsse selbständig an Stelle des Kreistags. Auch die beschließenden Ausschüsse werden aus der Mitte des Kreistages gebildet. Vorsitzender der beratenden als auch der beschließenden Ausschüsse ist der Landrat.
Im Landkreis Emmendingen bestehen folgende beschließende Ausschüsse: