Kreisrecht: Satzungen und Gebührenverzeichnisse
Das „Grundgesetz“ des Landkreises ist die Landkreisordnung, ein vom Landtag des Landes Baden-Württemberg beschlossenes Gesetz. Es beschreibt das Wesen und die Aufgaben der Landkreise und gibt die Vorgaben für die Organe, die Verwaltung sowie die Wirtschaftsführung.
Viele Bereiche sind darin nur dem Grundsatz nach festgeschrieben, die einzelnen Landkreise können und müssen weitergehende Regelungen treffen, das sogenannte Kreisrecht. Diese erfolgen als Satzungen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Sie können sich je nach Landkreis unterscheiden, müssen sich jedoch im Rahmen der Landkreisordnung bewegen. Satzungen werden vom Kreistag als Hauptorgan des Landkreises beschlossen.
Satzungen
Hauptsatzung
Geschäftsordnung
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Abfallwirtschaftssatzung
Betriebssatzung Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Betriebssatzung Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe
Betriebssatzung Kreiskrankenhaus Emmendingen
Betriebssatzung Medizinisches Versorgungszentrum
Satzung über den Naturschutzfonds des Landkreises Emmendingen
Satzung über das Jugendamt des Landkreises Emmendingen
Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Archivordnung
Gebührenverzeichnisse
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