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Burg Keppenbach
Name: Burg Keppenbach (Ruine)
Gemarkung: Freiamt-Reichenbach
Gewann: Schlossberg, Schlosswald
Flurstück: 0-435-436
Typ:Höhenburg, Spornburg, Schildmauerburg (Schildmauer)
Historischer Überblick
Die Burg Keppenbach wird 1251 als Schauplatz eines Vergleichs zwischen dem Abt von Tennenbach und Heinrich von Spitzenbach erstmals erwähnt, wobei in den Schriftquellen seit Ende des 13. Jahrhunderts bis ins 14. Jahrhundert zwischen zwei Burgen unterschieden wird: der Alt-Keppenbach und der Keppenbach. Wie sie zueinander in Beziehung standen, ist unklar. Die heute als Ruine existierende Burg Keppenbach steht in den Gewannen Schlossberg, Schlosswald auf einem Bergsporn über dem Brettenbachtal. Am Hang sind die Überreste eines Turms vorhanden, der vermutlich zur Anlage gehört. Die archäologischen und baugeschichtlichen Befunde sprechen für eine Errichtung im 13. Jahrhundert. Ihre Besitzer, die Herren von Keppenbach, sind damals als Dienstleute der Grafen von Freiburg belegt, welche auch die Lehensherrschaft über die Burg Keppenbach innehatten. So verliehen Graf Egen von Freiburg und sein Sohn Konrad am 12. März 1312 dem Ritter Wilhelm von Keppenbach und seinem Verwandten Johann von Keppenbach als gemeinschaftlichen Besitz die Lehengüter ihrer Väter, die Burg Keppenbach, das Recht für Silberbergbau sowie Fisch- und Jagdrechte in einem definierten Gebiet. Der Bericht eines unbekannten Verfassers aus dem Jahr 1636 erwähnt bereits eine Belehung im Jahr 1276.
Die Eigentumsverhältnisse der Burg entwickelten sich infolge von Erbgängen und Veräußerungen sehr komplex. Wie aus einer Urkunde des Jahres 1350 hervorgeht, besaßen neben den drei Söhnen des zwischenzeitlich verstorbenen Johann von Keppenbach auch der Freiburger Schultheiß Johann Snewlin und seine Brüder, die mit den Keppenbachern verschwägert waren, Anteile an der Burg. Deren Inhaber räumten damals der Stadt Freiburg vertraglich das Recht ein, bei Bedarf Bewaffnete auf der Burg stationieren zu dürfen. Als die Freiburger zwischen 1366 und 1368 jedoch in einen Machtkampf mit ihrem Stadtherrn Graf Egen von Freiburg verstrickt waren, stand einer der Anteilseigner, Ulrich von Keppenbach, auf Seiten der städtischen Gegner. 1377 überließ Ulrich seinen Anteil seinen Verwandten Johann Veige und Balthasar Ederlin, die im Namen ihrer Mütter Erbansprüche stellen. Die beiden schlossen einen Burgfrieden mit allen Eigentümern. Drei Jahre später trat Ulrichs Witwe Anna Burggraf ihre Rechte an der Burg dem Markgrafen Otto von Hachberg ab. Dieser nutzte die Anlage 1384 in seinen Auseinandersetzungen mit dem Bischof von Straßburg. Durch den Erwerb der Herrschaft Hachberg gelangte dieser Anteil an der Burg Keppenbach später in den Besitz der Markgrafen von Baden.
Der Luzerner Stadtschreiber und Chronist Peterman Etterlin berichtet in Kapitel 131 seiner zu Beginn des 16. Jahrhunderts verfassten Kronica von der loblichen Eydtgnoschaft, dass Ritter Werner Snewlin (zum Wiger), der mit einer Ederlin verheiratet war, auf der Burg Keppenbach gefangen gehalten worden sei. Daraufhin habe Herzog Leopold IV. von Österreich vergebens Snwelins Freilassung gefordert und sei dann mit seinen Verbündeten vor die Burg gezogen, habe sie erobert und schleifen lassen. Tatsächlich erfolgte ein Angriff durch die mit dem Fürsten verbündeten Straßburger im Herbst 1393, wie aus städtischen Rechnungsunterlagen hervorgeht. Im Oktober 1394 erklärten Heinrich Snewlin von Wieseneck und Ratlieb Rot, ihre Auseinandersetzungen mit Balthasar Ederlin, Hartmann von Keppenbach und Erkenbold Schlegelholz wegen der Burg dem Herzog zur Entscheidung übertragen zu haben. Dies deutet darauf hin, dass eskalierende Besitzstreitigkeiten zum Burgenbruch geführt hatten. Auch in der Folgezeit kam es zu Auseinandersetzungen unter den Anteilseignern.
1399 zogen sich die Grafen von Freiburg endgültig aus dem Breisgau zurück und überließen ihre Lehensmannschaft den Habsburgern. Vermutlich gelangte damals auch die Lehensherrschaft über die Burg Keppenbach an die Herzöge von Österreich. Herzog Friedrich IV. von Österreich, Leopolds Bruder, gestattete im Jahr 1408 unter Vorbehalt des Öffnungsrechts dem Andreas von Stühlingen und seinem wohl noch minderjährigen Schwiegersohn Hans Dietrich von Keppenbach den Wiederaufbau der Burg und gab sie ihnen zu Lehen. Der Lehenrevers des Andreas von Stühlingen für sich und Hans Dietrich datiert aus dem Jahr 1410. Über 30 Jahre später führte Hans Dietrich Klage gegen seinen Schwiegervater, dem er damals seine Lehenbriefe und andere Urkunden anvertraut hatte, dass er ihm sein väterliches und mütterliches Erbe vorenthalte und ihn zu Unrecht beschuldigt habe, den geschworenen Burgfrieden gebrochen zu haben. Da die Gegenseite, Andreas von Stühlingen und sein Sohn Bernhard, der gerichtlichen Ladung nicht Folge leistete, bekam Hans Dietrich Recht. In jener Zeit hatte auch die Familie der Snewlin von Landeck einen Anteil an der Burg Keppenbach. Nach dem Aussterben dieser Adelsfamilien wurde das Keppenbacher Lehen dem kaiserlichen Rat Balthasar Merklin, Propst von Waldkirch, übertragen. Die Burg war damals wohl eine Ruine, sie soll 1525 im Bauernkrieg zerstört worden sein. Nach Merklin gelangten weitere habsburgische Funktionäre in den Besitz des Lehens. Mit Hilfe eines Kredits von Markgraf Karl II. von Baden erwarben 1561 die Brüder Christian und Karl Krafft von Dellmensingen und ihr Schwager Georg Gustenhofer, der Hochberger Burgvogt, die Lehengüter. Deren Erben traten schließlich 1588 das Lehen an Markgraf Jakob III. ab. Dem Verfasser des Berichts von 1636 zufolge sei das Lehen den Habsburgern seither gewaltsam vorenthalten worden. Nach jahrzehntelangem Streit verzichtete man auf österreichischer Seite schließlich gegen eine Abfindung auf alle Ansprüche.
Baugeschichtlicher Überblick
(Die Zahlen in Klammern finden sich auf dem Grundrissplan wieder.)
Die Burg Keppenbach liegt auf einem Bergsporn über dem Brettenbachtal, etwa 1 km nordwestlich von Freiamt-Reichenbach. Ein Halsgraben (1) trennt den Sporn im Süden von einer Hochebene. Im Norden und Osten fällt das Gelände steil ab, im Westen verläuft es flacher. Zum Schutz der Westseite wurde ein zusätzlicher Graben mit vorgelagertem Wall (2) angelegt, der z. T. im Gelände noch erkennbar ist. Die Oberburg (3) liegt auf dem höchsten Geländepunkt, angrenzend an den Halsgraben, der Angriffseite nach Süden zugewandt; nördlich schließt sich das terrassenartig abfallende Areal der Unterburg (4) an.
Die Oberburg ist von einer Umfassungs- (5) bzw. im südlichen Bereich einer polygonalen Schildmauer (6) (1. Hälfte 15. Jahrhundert) umgeben, die in Richtung Halsgraben drei Schlitzscharten (Schießscharten) aufweist. Darüber, innerhalb der Schildmauer, verlief ein Wehrgang, noch zu erkennen an der östlichen Seite der Mauer. Der Zugang erfolgte durch zwei Tore, von denen das Innere noch in Teilen erhalten ist (siehe Foto oben, rechte Bildhälfte, über Treppe). Von dort führte der Weg in den Innenhof der Burg. Im Westen der Oberburg liegt ein Gebäude, das als Palas (8) angesprochen wird und das vom Burghof aus zugänglich war. Im Innern, links neben dem Eingang, führte eine Treppe vermutlich bis in das benachbarte turmartige Gebäude. Das Untergeschoss des Palas ist abgesenkt und mit dem Eingangsbereich durch eine Scharte, die zur Kontrolle diente, in der nördlichen Wand verbunden. Das Gebäude wird als mehrstöckig rekonstruiert, auch wenn sich dafür im Mauerwerk weder Balkenlöcher noch Konsolsteine oder Rücksprünge finden.
Außerhalb der eigentlichen Oberburg, westlich des Palas, befindet sich ein vermutlich einst nicht überdachtes Areal (9), das sich auf Fels bzw. Stützmauern gründet und im Südwesten von der gebogenen Schildmauer umschlossen wird. Der Zugang zu diesem Bereich erfolgte durch die Palasrückwand. Im südlichen Bereich der Oberburg zwischen Schildmauer und Burghof liegt ein in zwei Räume geteilter Bau (10) (13. Jahrhundert), dessen Türen und Fenster zum Burghof ausgerichtet sind. Im östlichen Teil dieses Komplexes zeichnet sich ein Untergeschoss ab, das über eine Treppe zugänglich war. Im Westen der Oberburg, direkt an der Schildmauer, befindet sich ein turmartiges, vermutlich noch zum Parallelbau gehörendes Gebäude (11), dessen Untergeschoss nur von oben erreichbar war und durch einen kleinen Lichtschacht in der Schildmauer erhellt wurde. Ein Teil der Forschung hält die palasseitige Wand des turmartigen Gebäudes für den Rest einer älteren (d. h. vorschildmauerzeitlichen) Ringmauer.
Im Bereich zwischen Ober- und Unterburg liegt die restaurierte Zisterne (12). Vermutlich gewährleistete eine Bewässerungsrinne in der Nordost- bzw. Westwand der Oberburg den Wasserzufluss. Nördlich der Oberburg schließt sich die Unterburg mit einem Niveauunterschied von 7 m an. Von den Gebäuden sind noch zahlreiche Mauerreste, vermutlich von Wirtschaftsbauten, erhalten. Eine schriftliche Quelle aus dem Jahr 1350 nennt: „an der hindern burge ställe und ein grosse(s) huse“. In nordwestlicher Richtung liegt in ca. 10 m Entfernung ein Mauerwinkel, der als eine Art Vorwerk (13) interpretiert wird und die Unterburg vielleicht einst nach Norden gesichert hat. Etwa 80 m nördlich, 40 m unterhalb der Burg Keppenbach befinden sich die Reste eines Turmes (14; aus dem 13./14. Jahrhundert), der von dem o. g. Vorwerk die Längsachse der Burg fortsetzt und vermutlich in Verbindung mit der Anlage steht. Der Turm wurde auf einem kleinen Hügel errichtet. Seine Grundfläche beträgt rund 5 x 5,5 m, er ist an zwei Seiten von Gräben eingefasst und noch etwa 3,5 m hoch (von der Grabensohle gemessen). Hinweise auf eine Geschossgliederung fehlen. Der Turm wird als Ergänzung zur Hauptburg interpretiert, von dem aus der alte Burgweg kontrolliert werden konnte, ebenso wie weitere von oben nicht einsehbare Bereiche.
Quellen
Archives de la Ville et de l'Eurométropole de Strasbourg (AVES) Série V, 55/1.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe 21, Nr. 4416, 4417.
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv (OeStA/HHStA) UR AUR 1410 V 08.
Tiroler Landesarchiv P 764.
Butz, Eva-Maria: Adlige Herrschaft im Spannungsfeld von Reich und Region. Quellendokumentation zur Geschichte der Grafen von Freiburg 1200-1368, Freiburg i. Br. 2002.
Dambacher, Joseph (Bearb.): Urkunden zur Geschichte der Grafen von Freiburg im 14. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 12 (1861), S. 69-101, 228-253, 358-383, 430-464.
Gruber, Eugen (Bearb.): Petermann Etterlin: Kronika von der loblichen Eydtgnossschaft, jr Harkommen und sust seltzam strittenn und geschichten, in: Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Abt. III: Chroniken und Dichtungen, Bd. 3, Aarau 1965.
Hefele, Friedrich (Bearb.): Freiburger Urkundenbuch, Bd. 3, Freiburg 1957.
Mone, Franz Joseph: Quellensammlung der badischen Landesgeschichichte, Bd. 4, Karlsruhe 1867.
Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515, Bd. 1, bearbeitet von Richard Fester, Innsbruck 1900.
Literatur
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Dennig-Zettler, Regina, Schomann, Sven: Keppenbach (Freiamt, EM), in: Zettler, Alfons, Zotz, Thomas (Hrsg.): Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau, I. Nördlicher Teil, Halbband A-K, Ostfildern 2003, S. 231-241.
Gruber, Martin, Gruber, Ursula, Schneider, Jürgen: Burgruine Keppenbach. Die Geschichte der Burg und ihrer Ausgrabungsarbeiten, Freiamt 2003.Nehlsen, Hermann: Die Freiburger Familie Snewlin. Rechts- und sozialgeschichtliche Studien zur Entwicklung des mittelalterlichen Bürgertums, Freiburg im Breisgau 1967.
Kindler von Knobloch, Julius: Oberbadisches Geschlechterbuch, Heidelberg 1898-1919.
Maurer, Heinrich: Burg und Herrschaft Keppenbach, in: Schau-ins-Land 20 (1893), S. 85-95.
Maurer, Heinrich: Das Freiamt und die Herren von Keppenbach, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-. Alterthums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften 4 (1875-1878), S. 287-326.
Rupf, Philipp F.: Das Zisterzienserkloster Tennenbach im mittelalterlichen Breisgau. Besitzgeschichte und Außenbeziehungen, Freiburg/München 2004.
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Walther, Ernst: Ortsgeschichte von Freiamt, zugleich Geschichte des Schlosses Keppenbach und des Klosters Thennenbach, die im Freiamtgebiet lagen, Emmendingen 1903.