Schadstoffsammlungen: Landkreis Emmendingen

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Was wird mitgenommen?

Folgende Schadstoffe werden vom Schadstoffmobil mitgenommen:

Aus dem Haushalt

  • Akkus
  • Altmedikamente
  • Batterien, Knopfzellen
  • Chlortabletten
  • Energiesparlampen
  • Entkalker
  • Leuchtstoffröhren
  • Mottenschutz
  • Pflegemittel für Schuhe, Leder, Möbel
  • Schimmelentferner
  • Thermometer, Barometer, Manometer

Aus dem Bad

  • Badethermometer
  • Haarfärbemittel
  • Haarspraydosen
  • Nagellack
  • Nagellackentferner

Reinigungsmittel

  • Abflussfrei
  • Allzweckreiniger
  • Backofen-, Grill- und Herdreiniger
  • Desinfektionsmittel
  • Fensterreiniger
  • Fleckentferner
  • Fussbodenreiniger
  • Imprägniermittel
  • Metallputzmittel
  • Sanitärreiniger

Rund ums Auto

  • Autobatterien
  • Autowachs
  • Bremsflüssigkeit
  • Fette
  • Frostenteiser
  • Frostschutzmittel
  • Lacke, Grundierer
  • Lackreiniger
  • Motorreiniger
  • Ölfilter
  • Politur
  • Rostschutzmittel
  • Unterbodenschutz

Von Hobby und Werkstatt

  • Abbeiz- und Ablaugmittel
  • Chemikalien jeder Art
  • Dichtungsmasse
  • Farben, nur lösungsmittelhaltige (keine Wand-, Fassaden- und Abtönfarben
    (Dispersionsfarben)!)
  • Feuerlöscher
  • Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel
  • Klebstoffe
  • Kunstharz und Härter
  • Lacke und Lasuren
  • Lackreiniger
  • Petroleum
  • Spachtelmasse, Kitt
  • Spiritus
  • nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas
  • Streusalz
  • Terpentin
  • Verdünnung
  • Waschbenzin
  • Abbeiz- und Ablaugmittel
  • Chemikalien jeder Art
  • Dichtungsmasse
  • Farben, nur lösungsmittelhaltige (keine Wand-, Fassaden- und Abtönfarben-Dispersionsfarben!)
  • Feuerlöscher
  • Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel
  • Klebstoffe
  • Kunstharz und Härter
  • Lacke und Lasuren
  • Lackreiniger
  • Petroleum
  • Spachtelmasse, Kitt
  • Spiritus
  • nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas
  • Streusalz
  • Terpentin
  • Verdünnung
  • Waschbenzin

Aus Hof und Garten

  • Düngemittel
  • Grillanzünder
  • Pflanzenschutzmittel
  • Rattengift
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Schneckenkorn
  • Unkrautvernichter

Hinweise für Arztpraxen und Apotheken

Im Landkreis Emmendingen wird der Restmüll aus der Grauen Tonnen nicht wie in anderen Landkreisen direkt über eine Verbrennungsanlage entsorgt, sondern in einer Mechanisch-Biologischen Müllbehandlungsanlage aufbereite.
Daher dürfen aus Arbeitsschutzgründen Abwurfbehälter mit spitzen und scharfen Gegenständen aus Arztpraxen nicht über die Restmülltonnen entsorgt werden. Diese werden kostenlos bei den Schadstoffsammlungen im Landkreis angenommen. Die Anlieferung darf nur in dafür geeigneten Gefäßen erfolgen.
Altmedikamente sollen aus Umweltschutzgründen ebenfalls nur über die Schadstoffsammlung und nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Apotheken, die von ihren Kunden Altmedikamente zurücknehmen, können diese kostenlos bei der Schadstoffsammlung abgeben. Das zuständige Entsorgungsunternehmen bittet darum, Asthmasprays gesondert zu sammeln und abzugeben, da diese im Sammelfahrzeug getrennt von den anderen Medikamenten gelagert und entsorgt werden müssen.

Aus logistischen Gründen bittet die Abfallwirtschaft Arztpraxen und Apotheken um eine Vorabanmeldung einige Tag vor dem geplanten Abgabetermin unter Angabe der ungefähren Menge von Abwurfbehältnissen bzw. Altmedikamenten. 
Ein Telefonanruf unterTelefonnummer: 07641/451-9700 oder eine E-Mail abfall(@)landkreis-emmendingen.de genügt.                                                                                  
 

Hinweise zum Schadstoffmobil

  • Die Problemabfälle können nur direkt beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Niemals Schadstoffe außerhalb der Annahmezeiten abstellen (Gefahr für Kinder und Tiere)!
  • Die Problemabfälle am besten in der Originalverpackung abgeben.
  • Sie sollten beim Schadstoffmobil angeben können, was sich in den Verpackungen und Behältern befindet. Das erleichtert die Sortierung. Wenn  Sie Angehörige schicken, beschriften Sie die Behälter.
  • Aus Platzgründen können nur Kanister mit maximal 20 Liter Inhalt angenommen werden.
  • Flüssige Schadstoffe (z.B. Lacke, Chemikalien) nur in verschlossenen Behältern mit Deckel abgeben.
  • Pflanzenschutzmittel und andere pulverförmige Abfälle immer in verschlossenen Klarsichttüten abgeben und zubinden. Das ist wichtig, um ein Verwehen des giftigen Inhalts zu vermeiden.
  • Defekte Behälter (z.B. Loch in Kanister oder Schachtel) bitte immer in andere sichere Gefäße stellen.
  • Auf keinen Fall mehrere Schadstoffe zusammenschütten! Dabei können gefährliche und sogar explodierende Mischungen enstehen.
  • Der schwarze Totenkopf und andere Gefahrensymbole weisen auf giftige und gefährliche Bestandteile in Produkten hin. Dosen, Packungen oder andere Behälter, die diese Zeichen tragen, dürfen deshalb nie im Hausmüll landen, sondern müssen immer beim Schadstoffmobil abgegeben werden