Hauptbereich
Planfeststellungsverfahren Rückhalteraum Wyhl/Weisweil
Integriertes Rheinprogramm
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, hat beim Landratsamt Emmendingen die wasserrechtliche Planfeststellung nach §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) iVm §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den Bau und den Betrieb eines Hochwasserrückhalteraumes (Polder) entlang des Rheins auf dem Gebiet der Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen beantragt. Das Projekt ist Teil des „Integrierten Rheinprogramms (IRP)“ und hat das Ziel, einen verbesserten Hochwasserschutz am Oberrhein herzustellen.
Weitere Informationen zu diesem Vorhaben und zum Gesamtkonzept des Integrierten Rheinprogramms (IRP) finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Freiburg.
Verfahrensablauf
Derzeit erfasst das Landratsamt Emmendingen die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und legt sie dem Regierungspräsidium Freiburg zur Stellungnahme vor. Nächster Verfahrensschritt wird die Durchführung eines mehrtägigen Erörterungstermins mit dem Regierungspräsidium Freiburg, den betroffenen Gemeinden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Verbänden und privat Betroffenen sein. Der Termin wird allen Beteiligten durch Veröffentlichung in den Amtsblättern, den örtlichen Tageszeitungen sowie auf der Internet-Seite des Landratsamtes Emmendingen rechtzeitig bekannt gemacht.
Allgemeine Informationen zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahren (PDF-Datei)
Bekanntmachungen
Die Planunterlagen konnten bis 24. Januar 2020 in den Rathäusern der vier betroffenen Gemeinden eingesehen werden. In den unten stehenden Bekanntmachungen finden Sie weitere Informationen.
Auslegung der Antragsunterlagen in Rheinhausen (PDF-Datei)
Auslegung der Antragsunterlagen in Weisweil (PDF-Datei)
Planunterlagen
Auf die separaten Unterlagen (PDFs) können Sie auch nach Ende der Einwendungsfrist zugreifen.