Hauptbereich
Amt für Flurneuordnung
Das Amt für Flurneuordnung hat die rechtliche und organisatorische Funktion der Unteren Flurbereinigungsbehörde im Landkreis Emmendingen und ist dem Dezernat II - Ländlicher Raum zugeordnet.
Das Amt führt Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlubG) zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung durch.
Der Dienstsitz des Amtes für Flurneuordnung befindet sich in Freiburg in der Berliner Allee 3a, wo das Amt mit dem Fachbereich Flurneuordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zusammen eine Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen bildet.
Kontakt und Öffnungszeiten
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen
Berliner Allee 3 A
79114 Freiburg
Telefonnummer: 0761 2187-9540
E-Mail schreiben
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Verfahren
Unternehmensverfahren
Unternehmensverfahren unterstützen öffentliche Infrastrukturmaßnahmen (Straße, Schiene, Hochwasserschutz u.a.) durch Landbereitstellung, Vermeidung von Zerschnittschäden an landwirtschaftlichen Grundstücken und Verbesserung der Agrarstruktur. Für Großbaumaßnahmen (Unternehmen) wie Autobahnen, Bundes- und Landessstraßen, Bahntrassen, Wasserrückhaltungen, usw., durch die ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, soll der entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt oder Nachteile für die allgemeine Landeskultur (Durchschneidungsschäden) vermieden werden.
Die Kosten der Behebung der Durchschneidungsschäden und des Verfahrens trägt der Unternehmensträger. Für das vom Unternehmen benötigte Land und für die entstehenden Nachteile wird eine Geldentschädigung geleistet.
Schwarzwaldverfahren
In den Schwarzwaldverfahren werden ganzjährig nutzbare Zufahrten zu den Einzelhöfen sowie Wald- und Feldwege gebaut. Es werden auch notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt. In der Regel werden alle Maßnahmen und deren Finanzierung vereinbart.
Regelverfahren und Vereinfachte Verfahren
In den Regelverfahren und Vereinfachten Verfahren sind die Hauptziele, die Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz und die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur. Maßnahmen des ländlichen Wege- und Straßenbaus, der Dorfentwicklung, der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes, des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege können realisiert werden.
Rebverfahren
In den Rebverfahren ist das Hauptziel die Gestaltung und Erschließung von Rebflächen, so dass sie maschinell bewirtschaftet werden können. Dadurch kann der Arbeitsaufwand verringert, die Schädlingsbekämpfung erleichtert und die Qualität des Weines verbessert werden.
Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren
Zur raschen Verbesserung der Produktions‑ und Arbeitsbedingungen in der Land‑ und Forstwirtschaft oder zur Durchführung notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, ohne dass ein neues Wegenetz und sonstige größere Maßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung erforderlich sind. Die Zusammenlegung erfolgt nach Möglichkeit durch Tausch ganzer Grundstücke und wird in der Regel vereinbart.