Hauptbereich
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Die wichtigste Aufgabe des Veterinäramts ist der Schutz des Verbrauchers, vor allem durch die Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene, der Tiergesundheit und der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Zum Schutz der Tiere führen wir Kontrollen von Tierhaltungen und –transporten durch und sind in der Tierseuchenbekämpfung tätig.
Kontakt und Öffnungszeiten
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Adolf-Sexauer-Straße 3/1
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 451-4400
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Informationen zur Geflügelpest
Aktuelles
Landratsamt verlängert Allgemeinverfügung - Geflügel muss bis einschließlich 15. April im Stall bleiben.
Zur Pressemitteilung
Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz der Vogelpest - Geflügel muss bis 15. März im Stall bleiben
Zur Pressemitteilung
Aktuelle Verfügungen finden Sie unter Aktuelles > Allgemeinverfügungen
Informationen zur Geflügelpest (Friedrich-Loeffler-Institut)
Informationen des Landwirtschaftsministeriums BW zur Geflügelpest
Fragen und Antworten rund um die Geflügelpest (Robert-Koch-Institut)
Informationen Klassiksche Geflügelpest (PDF-Dokument, 552,50 KB, 07.04.2021)
Informationen - FAQ - Geflügelpest (PDF-Dokument, 780,72 KB, 07.04.2021)
Zusatzinformation - Schutz vor H5N8 (PDF-Dokument, 568,91 KB, 07.04.2021)
Merkblätter
Merkblatt - Nutzgeflügel schützen (PDF-Dokument, 1,04 MB, 07.04.2021)
Informationen und Formulare zur Blauzungenkrankheit
Tierseuchenbekämpfung
Aufgabenbereich
Die vorrangige Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung ist die vorbeugende Abwehr eines Seuchenausbruchs.
Hochansteckende Seuchen müssen möglichst rasch eingedämmt bzw. getilgt werden; Tierseuchen werden bekämpft, um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen möglichst gering zu halten. Eine Überwachung ist im Zusammenhang mit dem internationalen Tierverkehr notwendig.
Des Weiteren ist der Mensch vor Gefahren und Schädigungen durch infektiöse Tierkrankheiten zu schützen.
Dies wird erreicht durch:
- Überwachung, Maßnahmen gegen Tierseuchen und Zoonosen
- flächendeckende Bestandsuntersuchungen
- amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse auch im Reiseverkehr
- Köder-Impf-Aktionen, wie z.B. gegen Tollwut, Blauzungenkrankheit
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung (auch Wildtiere) und von Schlachtabfällen
- Überprüfung des Verbotes der Speiseabfallverfütterung bzw. der zugelassenen Erhitzungsanlagen
- Registrierung der Tierhalter sowie aller Marktbeteiligten "Vieh und Fleisch" zur Herkunftssicherung und Tierseuchenrückverfolgung.
- Registrierung und Bearbeitung der anzeigepflichtigen und meldepflichtigen Tierseuchen
- Tiergesundheit, Tierseuchen, Vorbeuge und Bekämpfung
- Entschädigung und Beihilfen bei Tierverlusten
- Zoonosebekämpfung
- Tierkörperbeseitigung
Zielgruppe:
- Landwirte / Tierhalter von Nutztieren, Tierhalter von Tieren im Reiseverkehr (Stichwort z.B. Tollwut bei Heimtieren)
- Nutzer von tierischen Neben- Produkten, z.B. Betreiber von Biogasanlagen oder Jagdtrophäen im Reiseverkehr
Rechtsgrundlage:
- Tierseuchenrechtliche Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes, insbesondere Tiergesundheitsgesetz, Viehverkehrsverordnung und Arzneimittelgesetz
Beteiligung anderer Ämter:
- Landwirtschaftministerium, Regierungspräsidium, LRA-Katastrophenschutz, Gemeinden, Polizei
Lebensmittelüberwachung
- Überwachung von Betrieben, die gewerbsmäßig Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln und in Verkehr bringen
- Kontrolle der Betriebs-, Produktions- und Personalhygiene sowie Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrolle
- Risikoorientierte Entnahme von Proben
- Überwachung von EU-Schnellwarnungen und Produktrückrufen
- Zulassung von Lebensmittelbetrieben
- Beratung und Stellungnahmen zu Bauvorhaben sowie zu Anträgen auf Gaststättenkonzession
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden/ -proben und lebensmittelbedingten Personenerkrankungen
Die Überwachungstätigkeiten werden durch die Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte durchgeführt.
Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB) für den Landkreis Emmendingen
Lebensmitteluntersuchung
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung für Baden-Württemberg
(Grenzwertüberschreitungen und verbotene oder nicht zugelassene Stoffe in Lebensmitteln nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummern 1 und 2 LFGB)
Mehr Informationen auf der Webseite der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA)
Fleischhygiene
- Überwachung von Betrieben, die Fleisch gewinnen, zerlegen und verarbeiten - von der Schlachtstätte über die Metzgerei bis hin zum Selbstvermarkter.
- Durchführung und Überwachung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten (früher: Fleischkontrolleure).
- Überwachung der Personal- und Betriebshygiene durch Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure.
Dies wird erreicht durch
- Zulassung bzw. Registrierung von Betrieben, die Fleisch gewinnen, be- oder verarbeiten.
- Mitwirkung am Zulassungsverfahren der EG-Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe in der Zuständigkeit des Regierungspräsidium Freiburgs
- Organisation und Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschließlich der Trichinenuntersuchung an Schlachtbetrieben und bei Hausschlachtungen.
- Überwachung, Kontrolle von Betrieben und deren Produkte mit Schwerpunkten im Bereich Tierschutz am Schlachtbetrieb und im Bereich der Lebensmittelüberwachung (Betriebs-, Personal- und Produkthygiene, gesundheitlicher Verbraucherschutz (z.B. Schutz vor Zoonosen) und Schutz vor Verbrauchertäuschung)
Amtliche Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Emmendingen (PDF-Dokument, 31,13 KB, 10.11.2021)
Tierschutz und Tierhygiene (Heim-, Nutztiere)
Ziel dieses Aufgabengebietes ist sowohl der Schutz des einzelnen Tieres aber auch die Erhaltung der Tiergesundheit von Tierbeständen durch artgerechte Haltung, Ernährung und Unterbringung.
Dies wird erreicht durch:
- Überwachung und Überprüfung gewerblicher Tierhaltungen
- Überprüfung und Bearbeitung von Tierschutzanzeigen (gewerbliche und private Tierhaltungen)
- Stellungnahme bei Baurechtsverfahren von Tierhaltungen
(art-und verhaltensgerechter Haltung, Stallklima, Bauausführung) - Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Betriebe und Tätigkeiten sowie Überwachung dieser erlaubnispflichtigen Betriebe, wie z.B.:
- gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftliche Nutztiere (u.a. Hunde-oder Pferdepensionen)
- gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
- Das Verbringen oder die Einfuhr von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung in das Inland oder die Abgabe oder Vermittlung solcher Tiere
- gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
- Hundeausbildung, Hundeschulen
- Wildparks, Zoos, Zirkusse, Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen
- Tierbörsen
- Sachkundeprüfungen sowie Ausstellung des Sachkundenachweises u.a. im Bereich der Schlachtung von Tieren
- Kontrolle der Wahrung des Tierschutzes bei der Schlachtung von Tieren
- Überwachung und Überprüfung von Tiertransporten (u.a. Ausstellung internationaler Transportbescheinigung)
Nutznießer, Zielgruppe:
- Tiere in privater und gewerblicher Haltung
- Landwirte – Beratung betreffs Gesunderhaltung der landwirtschaftlichen Nutztiere
Rechtsgrundlage:
- Tierschutzrechtliche Vorschriften des Europarates, der Europäischen Union und des Bundes
Ausbildung und Abnahme von Prüfungen
- Studenten der Veterinärmedizin
Praktika / Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen im Veterinäramt einschließlich der Lebensmittelüberwachung, sowie die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in zugelassenen Schlachtbetrieben - Ausbildung von Amtlichen Fachassistenten / -assistentinnen einschließlich Trichinenuntersucher / -untersucherinnen
- Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren / -kontrolleurinnen
- Ausbildung von Veterinärhygienekontrolleuren / kontrolleurinnen
- Qualifizierung Amtlicher Tierärzte / -ärztinnen für die Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Lehrtätigkeit an der Fachschule für Landwirtschaft - Landwirtschaftsschule Hochburg in der Erzeugung pflanzlicher und tierischer Lebensmittel (Tiergesundheit, Tierschutz, Nahrungsmittelsicherheit)
- Prüfungen der Sachkunde nach Tierschutzgesetz, Tierschutzschlachtverordnung
Persönliche Ansprechpersonen
Dr. Babette Bisang
Amtsleiterin
Telefonnummer: 07641 451-4405
Faxnummer: 07641 451-4439
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Frau Dr. Fiand
Amtstierärztin
Telefonnummer: 07641 451-4421
Faxnummer: 07641 451-4439
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Frau Dr. Schillinger
Amtstierärztin
Telefonnummer: 07641 451-4401
Faxnummer: 07641 451-4439
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Herr Dr. Laule
Amtstierarzt
Telefonnummer: 07641 451-4404
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau Dr. Marenne
Amtstierärztin
Telefonnummer: 07641 451-4412
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau de Groot
Amtstierärztin
Telefonnummer: 07641 451-4402
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau Dr. Bauknecht
Amtstierärztin
Faxnummer: Telefonnummer: 07641 451-4421
07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau Dr. Binder
Amtstierärztin
Telefonnummer: 07641 451-4420
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau Dr. Rudloff
Amtstierärztin
Telefonnummer: 07641 451-4411
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau Büttner-Spies
Verwaltung
Telefonnummer: 07641 451-4409
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau Dams
Verwaltung
Telefonnummer: 07641 451-4407
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau Glatz
Verwaltung
Telefonnummer: 07641 451-4419
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Frau Grätz
Verwaltung
Telefonnummer: 07641 451-4406
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Herr Rendler
Verwaltung
Telefonnummer: 07641 451-4408
Faxnummer: 07641 451-4439
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Frau Bodnik
Lebensmittelkontrolleurin
Telefonnummer: 07641 451-4418
Faxnummer: 07641 451-4439
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Herr Hassler
Lebensmittelkontrolleur
Telefonnummer: 07641 451-4417
Faxnummer: 07641 451-4439
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Frau Mannertz
Lebensmittelkontrolleurin
Telefonnummer: 07641 451-4416
Faxnummer: 07641 451-4439
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Herr Stucki
Lebensmittelkontrolleur
Telefonnummer: 07641 451-4415
Faxnummer: 07641 451-4439
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Herr Vogel
Lebensmittelkontrolleur
Telefonnummer: 07641 451-4414
Faxnummer: 07641 451-4439
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Herr Ziemann
Lebensmittelkontrolleur
Telefonnummer: 07641 451-4413
Faxnummer: 07641 451-4439
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Frau Kässinger
Veterinär-Hygienekontrolleurin
Telefonnummer: 07641 451-4423
Faxnummer: 07641 451-4439
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Herr Roser
Veterinär-Hygienekontrolleur
Telefonnummer: 07641 451-4410
Faxnummer: 07641 451-4439
E-Mail schreiben
Formulare
Die Formulare des Veterinäramtes haben wir auf der Seite Formulare für Sie zusammengefasst.