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Infos zum Planfeststellungsverfahren
Von Montag, 16. Mai 2022 bis Freitag, 20. Mai 2022 fand in der Sporthalle Wyhl der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil statt. In diesem Rahmen wurden unter Leitung des Landratsamts Emmendingen als Planfeststellungsbehörde die Einwendungen und Stellungnahmen von Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürgern mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 53.3. als Vorhabenträger, erörtert. Dieser Termin ist Teil des sog. Anhörungsverfahrens nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Die Wortprotokolle zum Erörterungstermin sind hier abrufbar:
Planfeststellungsverfahren Rückhalteraum Wyhl/Weisweil
Integriertes Rheinprogramm
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, hat beim Landratsamt Emmendingen die wasserrechtliche Planfeststellung nach §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) iVm §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den Bau und den Betrieb eines Hochwasserrückhalteraumes (Polder) entlang des Rheins auf dem Gebiet der Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen beantragt. Das Projekt ist Teil des „Integrierten Rheinprogramms (IRP)“ und hat das Ziel, einen verbesserten Hochwasserschutz am Oberrhein herzustellen.
Weitere Informationen zu diesem Vorhaben und zum Gesamtkonzept des Integrierten Rheinprogramms (IRP) finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Freiburg.
Bekanntmachungen
Die Planunterlagen konnten bis 24. Januar 2020 in den Rathäusern der vier betroffenen Gemeinden eingesehen werden. In den unten stehenden Bekanntmachungen finden Sie weitere Informationen.
Auslegung der Antragsunterlagen in Rheinhausen (PDF-Datei)
Auslegung der Antragsunterlagen in Weisweil (PDF-Datei)
Planunterlagen
Auf die separaten Unterlagen (PDFs) können Sie auch nach Ende der Einwendungsfrist zugreifen.