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Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“
Das Kinder – und Jugendhilfegesetz (§8b SGB VIII) und das Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (KKG) begründen für alle, die beruflich mit Kindern arbeiten, einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, die über das Jugendamt zur Verfügung gestellt wird.
Beim bekannt werden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Gefährdungseinschätzung im Team unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft verpflichtet.
Im Landkreis Emmendingen sind Fachkräfte der Familienberatungsstelle als insoweit erfahrene Fachkräfte des Jugendamtes abrufbar.
Die Beratung wird mit Berufsgeheimnisträgern anonymisiert durchgeführt und kann deshalb auch ohne Einwilligung der/des Betroffenen oder ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen.