Hauptbereich
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit gehört zu den Leistungen, die auf der Grundlage des § 13 SGB VIII im Rahmen der Jugendsozialarbeit von öffentlichen oder freien Trägern erbracht werden.
Ziel ist es nach § 1 Abs. 1 SGB VIII, Bildungsbenachteiligung zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichteten Umwelt beizutragen. Dabei folgt die Schulsozialarbeit den Leitgedanken einer ganzheitlich lebensweltbezogenen Unterstützung unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen von Schülerinnen und Schülern. Zusätzlich erfahren die Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit Betreuung, Begleitung und Unterstützung beim Übergang zwischen Schule und Beruf (Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Bewerbung).
Die Schulsozialarbeit ist an den Schulen verortet und erfolgt in Kooperation mit dem Schulträger und den beruflichen Schulen des Landkreises.
Die Zielgruppen und Grundsätze
Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot für Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte sowie Eltern und Erziehungsberechtigte. Sie folgt den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und der Vermittlung von Selbstkompetenz nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.
Ihr Tätigkeitsfeld setzt in Bereichen an, in denen sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Beratung und Kompetenzen erforderlich sind oder psychosoziale Bedingungen und Belastungen ie Teilnahme am Schulleben erschweren. Ebenso unterstützt die Schulsozialarbeit die Entwicklung von sozialen Kompetenzen und versucht Ausgrenzungen zu vermeiden. Bei Bedarf bietet sie personenorientierte Hilfe beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung an.
Die Grundlagen der Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen im Landkreis Emmendingen sind in den Qualitätsstandards (PDF-Dokument, 860,25 KB, 25.11.2024) festgelegt.