Digitaler Bauantrag: Landkreis Emmendingen

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Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt

Mit dem "virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur digitalen Antragstellung.

Allgemeine Infos

Seit dem 01.01.2024 ist die digitale Antragstellung beim Landratsamt Emmendingen verpflichtend, eine Antragstellung in analoger Form (Papier) ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Eine Übermittlung auf sonstige Weise (per E-Mail, Datenträger oder Cloud) ist nicht zulässig. Wir bitten zu beachten, dass ein Wechsel der Antragsform im laufenden Verfahren nicht möglich ist.

Hier kommen Sie zum Virtuellen Bauamt für den Landkreis Emmendingen.

Sollte der Bauantrag nicht durch den Bauherrn selbst eingereicht werden, sondern von dessen Entwurfsverfasser oder einem Vertreter, ist die hier (PDF-Dokument, 222,51 KB, 04.11.2024) einzusehende Vollmacht zusammen mit den Bauvorlagen einzureichen.

Bitte beachten:

  • Schriftstücke sind als einzelne PDF-Dokumente einzureichen.
  • Jede Planzeichnung (z.B. Grundriss EG, Grundriss OG) ist als einzelnes PDF einzureichen.
  • Es sind Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen, bspw. „Grundriss Erdgeschoss“, „Lageplan_Schr_T“ oder „Berechn_Abstandsfl“.
  • Mehrere Planzeichnungen (z.B. alle Grundrisse) auf einem PDF sind unzulässig.
  • Multi-PDF, also mehrere unterschiedliche Dokumente in einer Datei, sind unzulässig.

Sie möchten Unterlagen nachreichen für ein Bauvorhaben das vor dem 01.11.2024 über Service-BW eingereicht wurde?

Schreiben Sie uns hier eine „Sichere Servicekonto-Nachricht“. Sie müssen sich hierzu mit Ihrem Service-BW-Konto anmelden.

Tutorial-Video

Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.

Hier ist das Video auf Youtube zu sehen: www.youtube.com/watch

Ich brauche Hilfe bei der Anmeldung

Ich bin eine Privatperson

Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.

Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie einen Online-Ausweis (Ausweis mit aktivierter Online-Funktion), ein ELSTER-Zertifikat oder als EU-Ausländer eine EU-Identität benötigen. Ihren Online-Ausweis können Sie in Ihrer Wohngemeinde beantragen oder (re-)aktivieren lassen.

Weitere Informationen zur Bund-ID

Falls Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat besitzen, prüfen Sie, ob Ihre Daten aktuell sind.

Haben sich bei Ihnen in den letzten Monaten Ihre Adressdaten geändert? Dann prüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem Elster-Konto hinterlegt sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie die Daten ändern. Privatpersonen wenden sich an das Einwohnermeldeamt, Unternehmen an das Finanzamt. Die Änderung nimmt ggf. mehrere Wochen in Anspruch.

Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in ihrem Elster-Konto stets aktuell halten.

In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ELSTER-Konto

Ich vertrete ein Unternehmen

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ELSTER-Konto

Falls Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat besitzen, prüfen Sie, ob Ihre Daten aktuell sind.

Haben sich bei Ihnen in den letzten Monaten Ihre Adressdaten geändert? Dann prüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem Elster-Konto hinterlegt sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie die Daten ändern. Privatpersonen wenden sich an das Einwohnermeldeamt, Unternehmen an das Finanzamt. Die Änderung nimmt ggf. mehrere Wochen in Anspruch.

Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in ihrem Elster-Konto stets aktuell halten.

In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.

Welche Anträge kann ich über ViBa-BW stellen?

  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen für verfahrensfreie Vorhaben

Eine vollständige Übersicht über alle Verfahren finden Sie unter https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-emmendingen/de/neuen-antrag-erstellen-bgo.html

 Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

Tipps und Tricks für die digitale Antragstellung

Vorbereitung der ersten digitalen Antragstellung

Um ein Verfahren über das Virtuelle Bauamt einzureichen benötigt sowohl der Entwurfsverfasser als auch der Bauherr einen Zugang (Unternehmenskonto oder BundID).

Den Zugangscode für das ELSTER-Zertifikat erhalten Sie auf postalischem Weg, was bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Für das BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (für Privatpersonen) ist ggf. vorab die Aktivierung der Online-Funktion notwendig. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Wohngemeinde.

Die Antragstellung über das Virtuelle Bauamt unterscheidet sich grundlegend im Vergleich zum bisherigen Antragsprozess auf Service BW. Nehmen Sie sich daher für die Vorbereitung der ersten Antragstellung sowie die Durchführung der Antragstellung daher ausreichend Zeit und planen Sie genügend Vorlauf ein, falls Sie sich bisher noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.

Im Vorgangstitel auch die Gemarkung und den Namen der Bauherrschaft nennen

Standardmäßig wird von ViBa BW als der Vorgangstitel lediglich die Art des gewählten Antragsverfahrens gewählt bspw. „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO“. Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn ein sinnvoller Titel vergeben wird und die Gemarkung und der Name des Bauherren enthalten sind:

  • Errichtung eines Wohnhauses, Musterstadt, Max Mustermann
  • Abbruch einer Garage, Musterdorf, Martina und Miriam Mustermann
  • Nutzungsänderung einer Bäckerei zu Wohnraum, Musterdorf, Michael Mustermann

Wer reicht den Antrag ein? (Bauherr/in oder Entwurfsverfasser/in)

Der Antrag muss jeweils von Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in gegengezeichnet werden und kann erst nach Freigabe durch beide Parteien von einer dieser Personen bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden. Der Einreichende ist fortan für die Baurechtsbehörde der einzige Kommunikationspartner.

Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von dieser Person gelesen und beantwortet werden. Im Regelfall übernimmt der Entwurfsverfasser die Kommunikation, daher ist es sinnvoll, wenn er den Antrag einreicht.

Bauvorlagen vollständig einreichen

Das System leitet Sie durch die einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung.

Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das bedeutet, dass das Virtuelle Bauamt Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der Speicherung durch Sie.

In jedem Schritt müssen die Daten vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu können.

Mit der Vollständigkeit der Dokumente direkt bei Antragstellung lassen sich Nachforderungen und somit Verzögerungen im Verfahren vermeiden!

Weitere Tipps und Hinweise

Eindeutige Dateinamen verwenden

Es sind Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen, bspw. „Grundriss EG“ oder „Lageplan“.

Dateien müssen im PDF/A-Format eingereicht werden

Die digitalen Dokumente müssen alle im "Portable Document Format Archivable" (PDF/A) eingereicht werden. Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Abweichend davon vorliegende digitale Dokumente werden im PDF/A-Format nachgefordert.

Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.

Nur Einzeldateien hochladen

Schriftstücke sind als einzelne PDF-Dokumente einzureichen.

Jede Planzeichnung (z.B. Grundriss EG, Grundriss OG) ist als einzelnes PDF einzureichen.

Es sind Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen, bspw. „Grundriss Erdgeschoss“ oder „Schriftlicher Teil Lageplan“.

Mehrere Planzeichnungen (z.B. alle Grundrisse) auf einem PDF sind unzulässig.

Multi-PDF, also mehrere unterschiedliche Dokumente in einer Datei, sind unzulässig.

Auf korrekte Leserichtung und Maßstab achten

Speichern Sie die Dokumente in Leserichtung ab. Das erleichtert die Bearbeitung der Dokumente. Planunterlagen können nur dann bearbeitet werden, wenn der korrekte Maßstab angegeben ist.

Bearbeitungsrechte der Dateien nicht einschränken

Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, z. B. durch ein Kennwort, wird es im Laufe der Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen und kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Geschützte Dokumente können nicht zu einer digitalen Genehmigung zusammengeführt werden.