Hauptbereich
Gesundheitsschutz und Sozialmedizin
Das Gesundheitsamt nimmt die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Aufgaben der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionskrankheiten) war. Durch Aufklärung, Beratung sowie durch Aufdeckung und Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten wirken wir darauf hin, die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.
Wir überwachen die Einhaltung der Hygieneanforderungen beispielsweise in medizinischen Einrichtungen und einer Vielzahl von Gemeinschaftseinrichtungen. Als untere Trinkwasserüberwachungsbehörde überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der Anforderungen an das Trinkwasser im gesamten Kreisgebiet. Auch die Hygieneüberwachung beispielsweise von Schwimm- und Badebeckenwasser und den öffentlichen Badeseen zählt zu unseren Aufgaben.
Bei Vorhaben, die gesundheitliche Belange der Bevölkerung wesentlich berühren, nehmen wir zu den gesundheitlichen Auswirkungen Stellung. Wir beobachten und bewerten Umwelteinwirkungen auf die menschliche Gesundheit und beraten die Bevölkerung und Behörden in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes. Eine Vielzahl weiterer sozialmedizinischer Aufgaben wie die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben, Beglaubigungen zur Mitführung von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, Erstellen bestimmter Zeugnisse und Gutachten, Prüfen und Erfassen von Todesursachen, Datenerfassung für das Landeskrebsregister etc. vervollständigen unser Arbeitsfeld.
Infektionsschutzbelehrungen nach § 43 IfSG
Direkt zur Online-Schulung
Infektionschutzbelehrungen inklusive Bescheinigung beantragen
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen folgende Personen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz:
1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:
• Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
• Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
• Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
• Eiprodukte,
• Säuglings- und Kleinkindernahrung,
• Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
• Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
• Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen,
• Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr,
und dabei direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen,
oder
2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz wird unbegrenzt gültig, wenn die Tätigkeit nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt innerhalb von drei Monaten aufgenommen wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsbelehrungen sind vom Arbeitgeber durchzuführen.
Bitte beachten:
Belehrungen nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt Emmendingen sind derzeit nur noch online (landesweit einheitliches Verfahren) möglich.
Verfahrensablauf:
Voraussetzung für die Online-Belehrung ist ein persönliches Servicekonto im Service-Portal Baden-Württemberg (www.service-bw.de).
Zur Authentifizierung benötigen Sie entweder einen Personalausweis („Online-Ausweis“) und die AusweisApp2 oder eine digitale Kopie des Personalausweises/Reisepasses (im Format bmp, jpg, png, tif oder tiff).
Die Gebühr beträgt 35,00 €. Die Bezahlung erfolgt direkt online. Für die Bezahlung stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Kreditkarte, Paypal, Giropay.
Nach Abschluss des Vorgangs erhalten Sie Ihr Zertifikat als pdf-Datei per E-Mail. Bitte speichern Sie das persönliche Zertifikat und bewahren es auch für spätere Nachweise sicher auf.
Gebührenbefreite Personen:
Alle Personen, die zeitlich begrenzt und nicht gewerblich im Lebensmittelbereich tätig werden (Schüler*innen-Praktika; Ehrenamtliche) können die Belehrung gebührenfrei online absolvieren.
Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit einer gebührenfreien Bescheinigung ist auf den Zeitraum des Praktikums beschränkt; eine Verwendung nach diesem Zeitraum ist rechtlich nicht erlaubt.
Ansprechpersonen:
Frau Meyer
Telefonnummer: 07641/451-4302 oder Telefonnummer: 07641/451-4300
Faxnummer: 07641/451-4350
E-Mail schreiben
Frau Veseli
Telefonnummer: 07641 451-4310 oder Telefonnummer: 07641/451-4300
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Infektionsschutz
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten ist eine unserer zentralen Aufgaben. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden. Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärzten und Laboren gemeldet werden. Diese Meldepflicht ist in den Paragraphen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt. Auch medizinische Einrichtungen sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. Zudem sind Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kindergärten und Schulen zur Meldung bestimmter Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 33,34 verpflichtet.
Das Gesundheitsamt wird in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen aufnehmen und ggf. Maßnahmen in die Wege leiten, um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Meldungen gemäß §§ 6, 8, 9 Infektionsschutzgesetz bitte per Fax an Faxnummer: 07641 451-4355
Meldeformulare:
Alle Formulare zum Thema Infektionsschutz finde Sie auf der Seite Merkblätter & Formulare > Meldeformulare Infektionsschutz.
Ansprechpartner:
Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Herr Cyrny
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Masernschutz
Wichtige Informationen
Unter folgenden Links erhalten Sie hilfreiche Informationen zum Masernschutzgesetz
Für Bildungseinrichtungen:
Webseite des Kultusministeriums
Handreichung des Kultusminsiteriums (PDF-Datei)
Webseite des Sozialministeriums
Für Alle:
Webseite des Bundesgesundheitsministeriums
Meldeweg:
Über folgendes Formular (PDF-Datei) können Sie einen Zugang zu Nextcloud beantragen. Über diesen Zugang können Sie dann dem Gesundheitsamt Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz übermitteln.
Laden Sie sich das Formular herunter. Füllen Sie es aus und schicken es dann per E-Mail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse.
Schwimm- und Badegewässer
Badewasserhygiene
Badefreuden in der Natur oder im Schwimmbad ungetrübt genießen – dazu trägt auch die Überwachung durch die Gesundheitsämter wesentlich bei.
Die Wasserqualität in natürlichen Gewässern muss hygienisch einwandfrei sein. Daher werden die Badestellen in Baden-Württemberg nach EU-weiten Vorgaben überwacht. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison vom 1. Juni bis 15. September regelmäßig Wasserproben, die im Landesgesundheitsamt Stuttgart auf mikrobiologische Verunreinigungen untersucht werden.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse werden den jeweiligen Gemeinden oder dem Eigentümer umgehend mitgeteilt und sind den Besuchern der Badestellen auf geeignete Weise bekanntzugeben (z.B. durch Aushang am See).
Schwimmbadhygiene
Die öffentlichen Hallen-und Freibäder im Landkreis Emmendingen werden vom Gesundheitsamt regelmäßig hinsichtlich der Wasserqualität und Hygiene überprüft und beurteilt. Maßgebend für die Beurteilung ist das Infektionsschutzgesetz. Demnach muss das Schwimm- und Badebecken so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Der Betreiber der öffentlichen Hallen- und Freibäder hat dies sicher zu stellen. Die amtliche Überwachung erfolgt anhand der Vorgaben der DIN 19643-1 (Nov. 2012) und der Empfehlung des Umweltbundesamtes 2014 „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“.
Ansprechpartner:
Frau Tosoni
Telefonnummer: 07641 451-4316
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Herr Wolf
Telefonnummer: 07641 451-4314
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Badeseen im Landkreis Emmendingen
Die aufgeführten 15 Badeseen werden in der Badesaison von Anfang Mai bis Anfang September regelmäßig vom Gesundheitsamt kontrolliert. Die Wasserqualität war in den vergangenen Jahren einwandfrei.
Bahlingen - Löhlinsee / Emmendingen - Badesee Kollmarsreute / Endingen - Erleweiher / Kenzingen - Nachtallmendsee / Malterdingen - Badesee Unterwald / Riegel - Freizeitanlage kleiner und großer Badesee / Rheinhausen - Birkenwaldsee / Sasbach - Badesee Leopoldsinsel / Teningen - Badesee Rohrlache / Köndringen - Großer Niederwaldsee / Köndringen - Kleiner Niederwaldsee / Nimburg - Badesee Kaibenlache / Weisweil - Badesee am Rhein / Wyhl - Badesee Schweizer
In den letzten Jahren gab es bei allen Badeseen keinerlei Beanstandungen.
Die Badegewässerkarte gibt einen Überblick über die Badegewässer in Baden-Württemberg, die regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin mikrobiologisch überwacht werden. Sie informiert auch über den hygienischen Qualitätsstatus der Vorjahre
Grundlagen sind die Badegewässerverordnung (BadegVo) über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer Baden-Württemberg vom 16.01.2008 und die EU Badegewässer-Richtlinie vom 15.02.2006.
Ansprechpartner:
Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Herr Cyrny
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Gem. § 12 Badegewässerverordnung wird die aktuelle Einstufung der Badegewässer mittels deutlicher und einfacher Symbole kenntlich gemacht:
Trinkwasser
Trinkwasser ist unser wichtigstes und am häufigsten untersuchtes Lebensmittel.
Die öffentlichen Trinkwasserversorgungsunternehmen und die Inhaber von privaten Wasserversorgungsanlagen im Landkreis Emmendingen werden regelmäßig durch das Gesundheitsamt kontrolliert und überwacht.
Unsere Aufgaben sind:
- Beratung zu Fragen der Trinkwasserhygiene
- Überwachung der Zentralen Wasserversorgungsanlagen der Städte und Gemeinden
- Überwachung von Trinkwasserinstallationen öffentlicher Einrichtungen
- Überwachung von Eigenwasserversorgungsanlagen
Im Rahmen der Trinkwasserüberwachung wird die Qualität des Trinkwassers in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht beurteilt. Bei Überschreitung von Grenzwerten wird die Frage einer „gesundheitlichen“ Gefährdung bewertet und einzuleitende Maßnahmen mit den Betreibern der Wasserversorgungsanlagen koordiniert.
Wir beraten und informieren Sie über Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser und über die Anforderungen, die zum Schutz der Wasserqualität zu beachten sind.
Weitere Informationen und Links finden Sie unter Merkblätter & Formulare.
Ansprechpartner:
Herr Wolf
Telefonnummer: 07641 451-4314
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Frau Tosoni
Telefonnummer: 07641 451-4316
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Tuberkulosefürsorge
Zu den weltweit am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten gehört die Tuberkulose. Damit diese sich nicht weiter verbreiten kann, ist eine rasche, aktive Entdeckung von Neuerkrankungen und eine konsequente Behandlung der Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt ermittelt daher insbesondere die Kontaktpersonen von Neuerkrankten, um die Quelle festzustellen und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Was wir für Sie tun:
- Beratung von Kranken, Angehörigen und Gefährdeten
- Untersuchungen der Kontaktpersonen von Neuerkrankten
- Nachsorge
Weitere Informationen:
Informationen über die Umgebungsuntersuchung des Gesundheitsamtes bei Tuberkulose und weitere Informationen über die Erkrankung Tuberkulose finden Sie unter Merkblätter und Formulare.
Ausführliche Bürger- und Fachinformationen finden Sie auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.
Ansprechpartner:
Frau Kotrin
Telefonnummer: 07641 451-4321
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Frau Kuri
Telefonnummer: 07641 451-4317
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Überwachung der Hygiene in Einrichtungen
Krankenhäuser, andere medizinische Einrichtungen, Praxen und Einrichtungen nicht-ärztlicher Heil- und Hilfsberufe, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, aber beispielsweise auch Kosmetik- und Tattoo-Studios etc. unterliegen der Hygieneüberwachung durch das Gesundheitsamt.
Ansprechpartner:
Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Herr Cyrny
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Impfberatung
Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes beraten Sie aktuell und kostenlos zu Fragen des Gesundheitsschutzes auf Reisen, insbesondere zur Infektionsgefährdung in den einzelnen Reiseländern.
Sie können sich telefonisch beraten lassen Telefonnummer: 07641 451-4300.
Wenn Sie eine Fernreise planen, sollten Sie sich zu Ihrer persönlichen Sicherheit frühzeitig über Reiseimpfungen, Malariavorbeugung und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Krankheiten informieren. Eine Reihe von Ländern in Afrika und Südamerika verlangen zur Einreise den Nachweis einer Impfung gegen Gelbfieber. Zusätzlich kann Ihr Impfbuch auf alle sonstigen, empfohlenen Impfungen für das Inland kontrolliert werden.
Aktueller Impfkalender 2023 (PDF-Datei)
Auswärtiges Amt - Reisemedizin
Gelbfieberimpfstellen im Landkreis Emmendingen (PDF-Datei)
Informationen zum Masernschutzgesetz vom Bundesgesundheitsministerium
Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland
Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland
Betäubungsmittel können nach den geltenden Regelungen von einem Arzt in angemessener Menge verschrieben werden. Der Patient darf die so erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und von hier beglaubigten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln erfolgen.
Bescheinigung Betäub.mittel Schengener Abkommen (PDF-Datei)
Umweltmedizin
Bei umweltmedizinischen Problemstellungen, beispielsweise bei der Sanierung von Altlasten oder dem Nachweis von Schadstoffen in der Raumluft, berät das Gesundheitsamt Emmendingen öffentliche Institutionen und Behörden.
Weitere Informationen finden Sie:
MRE-Netzwerk

In Baden-Württemberg wurde unter Federführung des Landesgesundheitsamtes ein Netzwerk zur Bekämpfung von Multiresistenten Erregern (MRE) initiiert. Am 19.06.2013 wurde im Rahmen einer Gründungsveranstaltung nun auch im Landkreis Emmendingen ein regionales Netzwerk gegründet.
Ziel des Netzwerks ist die Bekämpfung der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger (MRE). Die Weiterverbreitung soll durch eine enge Zusammenarbeit aller in der gesundheitlichen Versorgung tätigen Einrichtungen und Berufsgruppen verhindert werden.
Was sind multiresistente Erreger?
Dabei handelt es sich um verschiedene Bakterien, die im Laufe der Zeit unempfindlich auf übliche Antibiotika reagieren. Diese Erreger breiten sich in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend aus.
Der bekannteste Vertreter dieser Gruppe ist der MRSA (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus).
Durch die zunehmende Unempfindlichkeit gegenüber Antibiotika haben die Ärzte im Erkrankungsfall immer weniger Möglichkeiten, die Infektion zu behandeln.
Aufgabe des Netzwerkes
Vor diesem Hintergrund sind gezielte Präventionsmaßnahmen insbesondere an den Schnittstellen von stationärer und ambulanter Versorgung unabdingbar und ein wesentlicher Beitrag zur Patientensicherheit und der öffentlichen Gesundheit. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Versorgung von Patienten mit Nachweis von MRE nicht nur die Kliniken betrifft, sondern alle Einrichtungen des Gesundheitswesens. Aus diesen Gründen ist eine gemeinsame Strategie zur Prävention der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger notwendig.
Gesetzliche Grundlagen
Infektionsschutzgesetz; Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO).
Mitglieder
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Labore, Hygieneinstitute, niedergelassene Ärzte, Gesundheitsamt, Rettungsdienste und ambulante Pflegedienste
Formulare:
Alle Formulare und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Merkblätter & Formulare > Multiresistente Erreger (MRE).
Ansprechpartner:
Herr Cyrny
Infektions- und Umwelthygiene
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Hebammen- und Heilpraktikerüberwachung
Das Gesundheitsamt stellt gegebenenfalls nach der Durchführung einer Untersuchung amtsärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstattet Gutachten, soweit dies durch eine bundes- oder landesrechtliche Norm oder Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums oder durch eine Verwaltungsvorschrift, der das Sozialministerium zugestimmt hat, vorgeschrieben ist.
Die Ärztinnen oder Ärzte der Gesundheitsämter nehmen gerichtsärztliche Tätigkeiten nach § 42 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit wahr.
Beamtenrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen über die Dienstfähigkeit und in Verfahren der Prüfung einer Heilbehandlung nach Dienstunfällen oder in Beihilfefragen werden von medizinischen Gutachtenstellen durchgeführt, im Regierungsbezirk Freiburg durch das Gesundheitsamt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Ansprechpartner:
Dr. Armin Dietz
Telefonnummer: 07641 451-4300
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Hebammen:
Hebammen und Entbindungspfleger üben ihren Beruf unter der Aufsicht des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes aus (§ 11 der Verordnung des Sozialministeriums über die Berufsordnung der Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO vom 02. Dezember 2016).
Beginn und Beendigung einer Berufsausübung und die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Auf Anforderung kann das Gesundheitsamt Einblick in sämtliche Aufzeichnungen, beispielsweise zur Haftpflichtversicherung, in die Dokumentationen und Fortbildungsnachweise nehmen. Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Hebamme oder der Entbindungspfleger ihren bzw. seinen Wohnsitz hat. Dies gilt auch für Geburten außerhalb des für den Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamtes.
Formulare:
Den Anmeldebogen und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Merkblätter und Formulare > Amts- und gerichtsärztlicher Dienst; Hebammen; Heilpraktiker
Ansprechpartner:
Frau Dr. Welte-Hafezi
Telefonnummer: 07641 451-4319
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Heilpraktiker:
Den Anmeldebogen für eine Heilpraktikertätigkeit finden Sie auf der Seite Merkblätter und Formulare > Amts- und gerichtsärztlicher Dienst; Hebammen; Heilpraktiker
Selbsthilfegruppen
Durch den Erfahrungsaustausch mit vom gleichen Schicksal Betroffenen lernen Menschen, wie sie mit ihrer Krankheit, ihrer Behinderung oder ihren Problemen auch den Alltag bewältigen können. Selbsthilfegruppen sind zudem ein unverzichtbarer und wichtiger Partner für Ärzte und Beratungsstellen.
Informationen Selbsthilfegruppen
Informationen zu regionalen Selbsthilfegruppen und deren Ansprechpartner im Landkreis Emmendingen, zu den Modalitäten bei Gründung einer Selbsthilfegruppe, zu Fördermöglichkeiten etc. erhalten Sie unter:
- Selbsthilfebüro Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, www.selbsthilfegruppen-freiburg.de
- Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), www.nakos.de
Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO)
Informationen zum Bundesverband der Organtransplantierten e.V. erhalten Sie unter www.bdo-ev.de
Aktuelles:
Gruppentreffen 19. Februar 2020
Einladung zum Gruppentreffen am 19. Februar 2020 (PDF-Datei)
Sozialpsychiatrische Beratung
Beratung und Hilfe für psychisch Kranke und suchtkranke Menschen und deren Angehörige leistet im Landratsamt Emmendingen der Sozialpsychiatrische Dienst.
Formulare des Gesundheitsamtes
Alle Formulare und Merkblätter des Gesundheitsamtes haben wir für Sie auf der Seite Formulare & Merkblätter zusammengefasst.