Gesundheitsschutz & Sozialmedizin: Landkreis Emmendingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Abfallplus
Funktion zur Ausgabe der Termine zur Abfallabfuhr
Verarbeitungsunternehmen
Abfall+ GmbH und Co.KGAixheimer Str. 278549 SpaichingenRegistergericht Stuttgart HRA 728976
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Beauskunften, Darstellen von Informationen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies werden nicht benötigt.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • nichts
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Herr Florian Mayer und Herr Volker Schweizer info@abfallplus.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Emmendingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Banner
AAA
Link zur GebärdenspracheLink zur leichten Sprache
info

Hauptbereich

Gesundheitsschutz und Sozialmedizin

Das Gesundheitsamt nimmt die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Aufgaben der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionskrankheiten) war. Durch Aufklärung, Beratung sowie durch Aufdeckung und Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten wirken wir darauf hin, die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.

Wir überwachen die Einhaltung der Hygieneanforderungen beispielsweise in medizinischen Einrichtungen und einer Vielzahl von Gemeinschaftseinrichtungen. Als untere Trinkwasserüberwachungsbehörde überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der Anforderungen an das Trinkwasser im gesamten Kreisgebiet. Auch die Hygieneüberwachung beispielsweise von Schwimm- und Badebeckenwasser und den öffentlichen Badeseen zählt zu unseren Aufgaben.

Bei Vorhaben, die gesundheitliche Belange der Bevölkerung wesentlich berühren, nehmen wir zu den gesundheitlichen Auswirkungen Stellung. Wir beobachten und bewerten Umwelteinwirkungen auf die menschliche Gesundheit und beraten die Bevölkerung und Behörden in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes. Eine Vielzahl weiterer sozialmedizinischer Aufgaben wie die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben, Beglaubigungen zur Mitführung von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, Erstellen bestimmter Zeugnisse und Gutachten, Prüfen und Erfassen von Todesursachen, Datenerfassung für das Landeskrebsregister etc. vervollständigen unser Arbeitsfeld.

Infektionsschutzbelehrungen nach § 43 IfSG

Direkt zur Online-Schulung
Infektionschutzbelehrungen inklusive Bescheinigung beantragen

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen folgende Personen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz:

1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:

• Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,

• Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,

• Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,

• Eiprodukte,

• Säuglings- und Kleinkindernahrung,

• Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse

• Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,

• Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen,

• Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr,

und dabei direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen,

oder

 

2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz wird unbegrenzt gültig, wenn die Tätigkeit nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt innerhalb von drei Monaten aufgenommen wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsbelehrungen sind vom Arbeitgeber durchzuführen.

Bitte beachten:
Belehrungen nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt Emmendingen sind derzeit nur noch online (landesweit einheitliches Verfahren) möglich.

 

Verfahrensablauf:
Voraussetzung für die Online-Belehrung ist ein persönliches Servicekonto im Service-Portal Baden-Württemberg (www.service-bw.de).
Zur Authentifizierung benötigen Sie entweder einen Personalausweis („Online-Ausweis“) und die AusweisApp2 oder eine digitale Kopie des Personalausweises/Reisepasses (im Format bmp, jpg, png, tif oder tiff).

Die Gebühr beträgt 35,00 €. Die Bezahlung erfolgt direkt online. Für die Bezahlung stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Kreditkarte, Paypal, Giropay.

Nach Abschluss des Vorgangs erhalten Sie Ihr Zertifikat als pdf-Datei per E-Mail. Bitte speichern Sie das persönliche Zertifikat und bewahren es auch für spätere Nachweise sicher auf.

 

Gebührenbefreite Personen:
Alle Personen, die zeitlich begrenzt und nicht gewerblich im Lebensmittelbereich tätig werden (Schüler*innen-Praktika; Ehrenamtliche) können die Belehrung gebührenfrei online absolvieren.
Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit einer gebührenfreien Bescheinigung ist auf den Zeitraum des Praktikums beschränkt; eine Verwendung nach diesem Zeitraum ist rechtlich nicht erlaubt.

 

Ansprechpersonen:

Frau Meyer
Telefonnummer: 07641/451-4302 oder Telefonnummer: 07641/451-4300
Faxnummer: 07641/451-4350
E-Mail schreiben
   
Frau Veseli
Telefonnummer: 07641 451-4310 oder Telefonnummer: 07641/451-4300
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben

Infektionsschutz

Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten ist eine unserer zentralen Aufgaben. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden. Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärzten und Laboren gemeldet werden. Diese Meldepflicht ist in den Paragraphen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt. Auch medizinische Einrichtungen sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. Zudem sind Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kindergärten und Schulen zur Meldung bestimmter Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 33,34 verpflichtet.

Das Gesundheitsamt wird in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen aufnehmen und ggf. Maßnahmen in die Wege leiten, um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Meldungen gemäß §§ 6, 8, 9 Infektionsschutzgesetz bitte per Fax an Faxnummer: 07641 451-4355

Meldeformulare:

Alle Formulare zum Thema Infektionsschutz finde Sie auf der Seite Merkblätter & Formulare > Meldeformulare Infektionsschutz.

Ansprechpartner:

Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Herr Cyrny
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Masernschutz

Wichtige Informationen
Unter folgenden Links erhalten Sie hilfreiche Informationen zum Masernschutzgesetz

Für Bildungseinrichtungen:

Webseite des Kultusministeriums
Handreichung des Kultusminsiteriums (PDF-Datei)
Webseite des Sozialministeriums

Für Alle:

Webseite des Bundesgesundheitsministeriums

Meldeweg:

Für Meldungen betreuter oder tätiger Personen laden Sie bitte zunächst das entsprechende Meldeformular herunter. Anschließend füllen Sie das Meldeformular, insbesondere alle mit * markierten Pflichtfelder, bitte vollständig aus und laden Sie es danach über den Upload-Link zu Nextcloud hoch.

Bitte achten Sie auf eine korrekte und vollständige Dateneingabe, da eine Verarbeitung des Meldeformulars ansonsten nicht möglich ist.

Download Meldeformulare:

Upload Meldungen nach § 20 IfSG (Masernschutzgesetz):

Upload-Link zu Nextcloud 

Schwimm- und Badegewässer

Badewasserhygiene
Badefreuden in der Natur oder im Schwimmbad ungetrübt genießen – dazu trägt auch die Überwachung durch die Gesundheitsämter wesentlich bei.

Die Wasserqualität in natürlichen Gewässern muss hygienisch einwandfrei sein. Daher werden die Badestellen in Baden-Württemberg nach EU-weiten Vorgaben überwacht. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison vom 1. Juni bis 15. September regelmäßig Wasserproben, die im Landesgesundheitsamt Stuttgart auf mikrobiologische Verunreinigungen untersucht werden.

Die aktuellen Untersuchungsergebnisse werden den jeweiligen Gemeinden oder dem Eigentümer umgehend mitgeteilt und sind den Besuchern der Badestellen auf geeignete Weise bekanntzugeben (z.B. durch Aushang am See).

Schwimmbadhygiene
Die öffentlichen Hallen-und Freibäder im Landkreis Emmendingen werden vom Gesundheitsamt regelmäßig hinsichtlich der Wasserqualität und Hygiene überprüft und beurteilt. Maßgebend für die Beurteilung ist das Infektionsschutzgesetz. Demnach muss das Schwimm- und Badebecken so beschaffen sein, dass eine Schädigung  der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.  Der Betreiber der öffentlichen Hallen- und Freibäder hat dies sicher zu stellen. Die amtliche Überwachung erfolgt anhand der Vorgaben der DIN 19643-1 (Nov. 2012) und der Empfehlung des Umweltbundesamtes 2014 „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“.

Weitere Informationen

Ansprechpartner:

Frau Tosoni
Telefonnummer: 07641 451-4316
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Herr Wolf
Telefonnummer: 07641 451-4314
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Badeseen im Landkreis Emmendingen
Die aufgeführten 15 Badeseen werden in der Badesaison von Anfang Mai bis Anfang September regelmäßig vom Gesundheitsamt kontrolliert. Die Wasserqualität war in den vergangenen Jahren einwandfrei.
Bahlingen - Löhlinsee / Emmendingen - Badesee Kollmarsreute / Endingen - Erleweiher / Kenzingen - Nachtallmendsee / Malterdingen - Badesee Unterwald / Riegel - Freizeitanlage kleiner und großer Badesee / Rheinhausen - Birkenwaldsee / Sasbach - Badesee Leopoldsinsel / Teningen - Badesee Rohrlache / Köndringen - Großer Niederwaldsee / Köndringen - Kleiner Niederwaldsee / Nimburg - Badesee Kaibenlache / Weisweil - Badesee am Rhein / Wyhl - Badesee Schweizer

In den letzten Jahren gab es bei allen Badeseen keinerlei Beanstandungen.

Die Badegewässerkarte gibt einen Überblick über die Badegewässer in Baden-Württemberg, die regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin mikrobiologisch überwacht werden. Sie informiert auch über den hygienischen Qualitätsstatus der Vorjahre

Grundlagen sind die Badegewässerverordnung (BadegVo) über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer Baden-Württemberg vom 16.01.2008 und die EU Badegewässer-Richtlinie vom 15.02.2006.

Ansprechpartner:

Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Herr Cyrny
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Gem. § 12 Badegewässerverordnung wird die aktuelle Einstufung der Badegewässer mittels deutlicher und einfacher Symbole kenntlich gemacht:

Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes und am häufigsten untersuchtes Lebensmittel.

Die öffentlichen Trinkwasserversorgungsunternehmen und die Inhaber von privaten Wasserversorgungsanlagen im Landkreis Emmendingen werden regelmäßig durch das Gesundheitsamt kontrolliert und überwacht.

Unsere Aufgaben sind:

  • Beratung zu Fragen der Trinkwasserhygiene
  • Überwachung der Zentralen Wasserversorgungsanlagen der Städte und Gemeinden
  • Überwachung von Trinkwasserinstallationen öffentlicher Einrichtungen
  • Überwachung von Eigenwasserversorgungsanlagen 

Im Rahmen der Trinkwasserüberwachung wird die Qualität des Trinkwassers in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht beurteilt. Bei Überschreitung von Grenzwerten wird die Frage einer „gesundheitlichen“ Gefährdung bewertet und einzuleitende Maßnahmen mit den Betreibern der Wasserversorgungsanlagen koordiniert.  

Wir beraten und informieren Sie über Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser und über die Anforderungen, die zum Schutz der Wasserqualität zu beachten sind.

Weitere Informationen  und Links finden Sie unter Merkblätter & Formulare.

Ansprechpartner:

Herr Wolf
Telefonnummer: 07641 451-4314
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Frau Tosoni
Telefonnummer: 07641 451-4316
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Tuberkulosefürsorge

Zu den weltweit am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten gehört die Tuberkulose. Damit diese sich nicht weiter verbreiten kann, ist eine rasche, aktive Entdeckung von Neuerkrankungen und eine konsequente Behandlung der Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt ermittelt daher insbesondere die Kontaktpersonen von  Neuerkrankten, um die Quelle festzustellen und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Was wir für Sie tun:

  • Beratung von Kranken, Angehörigen und Gefährdeten
  • Untersuchungen der Kontaktpersonen von Neuerkrankten
  • Nachsorge

Weitere Informationen:

Informationen über die Umgebungsuntersuchung des Gesundheitsamtes bei Tuberkulose und weitere Informationen über die Erkrankung Tuberkulose finden Sie unter Merkblätter und Formulare.

Ausführliche Bürger- und Fachinformationen finden Sie auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.

Ansprechpartner:

Frau Kotrin
Telefonnummer: 07641 451-4321
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Frau Kuri
Telefonnummer: 07641 451-4317
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben

Überwachung der Hygiene in Einrichtungen

Krankenhäuser, andere medizinische Einrichtungen, Praxen und Einrichtungen nicht-ärztlicher Heil- und Hilfsberufe, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, aber beispielsweise auch Kosmetik- und Tattoo-Studios etc. unterliegen der Hygieneüberwachung durch das Gesundheitsamt.

Ansprechpartner:

Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Herr Cyrny
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben

Impfberatung

Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes beraten Sie aktuell und kostenlos zu Fragen des Gesundheitsschutzes auf Reisen, insbesondere zur Infektionsgefährdung in den einzelnen Reiseländern.

Sie können sich telefonisch beraten lassen Telefonnummer: 07641 451-4300.

Wenn Sie eine Fernreise planen, sollten Sie sich zu Ihrer persönlichen Sicherheit frühzeitig über Reiseimpfungen, Malariavorbeugung und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Krankheiten informieren. Eine Reihe von Ländern in Afrika und Südamerika verlangen zur Einreise den Nachweis einer Impfung gegen Gelbfieber. Zusätzlich kann Ihr Impfbuch auf alle sonstigen, empfohlenen Impfungen für das Inland kontrolliert werden.

Aktueller Impfkalender 2023 (PDF-Dokument, 245,59 KB, 12.05.2023)

Impfempfehlungen der STIKO

Auswärtiges Amt - Reisemedizin

Gelbfieberimpfstellen im Landkreis Emmendingen (PDF-Dokument, 12,58 KB, 18.12.2017)

Centrum für Reisemedizin

Impfen-info.de

Informationen zum Masernschutzgesetz vom Bundesgesundheitsministerium

Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland

Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland

Betäubungsmittel können nach den geltenden Regelungen von einem Arzt in angemessener Menge verschrieben werden. Der Patient darf die so erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und von hier beglaubigten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln erfolgen.

Bescheinigung Betäub.mittel Schengener Abkommen (PDF-Dokument, 77,65 KB, 30.11.2016)

Formular Internationale Bescheinigung (PDF-Dokument, 33,98 KB, 30.11.2016)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Umweltmedizin

Bei umweltmedizinischen Problemstellungen, beispielsweise bei der Sanierung von Altlasten oder dem Nachweis von Schadstoffen in der Raumluft, berät das Gesundheitsamt Emmendingen öffentliche Institutionen und Behörden.

Weitere Informationen finden Sie:

MRE-Netzwerk

In Baden-Württemberg wurde unter Federführung des Landesgesundheitsamtes ein Netzwerk zur Bekämpfung von Multiresistenten Erregern (MRE) initiiert. Am 19.06.2013 wurde im Rahmen einer Gründungsveranstaltung nun auch im Landkreis Emmendingen ein regionales Netzwerk gegründet.

Ziel des Netzwerks ist die Bekämpfung der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger (MRE). Die Weiterverbreitung soll durch eine enge Zusammenarbeit aller in der gesundheitlichen Versorgung tätigen Einrichtungen und Berufsgruppen verhindert werden.

Was sind multiresistente Erreger?
Dabei handelt es sich um verschiedene Bakterien, die im Laufe der Zeit unempfindlich auf übliche Antibiotika reagieren. Diese Erreger breiten sich in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend aus.
Der bekannteste Vertreter dieser Gruppe ist der MRSA (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus).
Durch die zunehmende Unempfindlichkeit gegenüber Antibiotika haben die Ärzte im Erkrankungsfall immer weniger Möglichkeiten, die Infektion zu behandeln.

Aufgabe des Netzwerkes
Vor diesem Hintergrund sind gezielte Präventionsmaßnahmen insbesondere an den Schnittstellen von stationärer und ambulanter Versorgung unabdingbar und ein wesentlicher Beitrag zur Patientensicherheit und der öffentlichen Gesundheit. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Versorgung von Patienten mit Nachweis von MRE nicht nur die Kliniken betrifft, sondern alle Einrichtungen des Gesundheitswesens. Aus diesen Gründen ist eine gemeinsame Strategie zur Prävention der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger notwendig.

Gesetzliche Grundlagen
Infektionsschutzgesetz; Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO).

Mitglieder
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Labore, Hygieneinstitute, niedergelassene Ärzte, Gesundheitsamt, Rettungsdienste und ambulante Pflegedienste

Formulare:

Alle Formulare und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Merkblätter & Formulare > Multiresistente Erreger (MRE).

Ansprechpartner:

Herr Cyrny
Infektions- und Umwelthygiene
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben

Hebammen- und Heilpraktikerüberwachung

Das Gesundheitsamt stellt gegebenenfalls nach der Durchführung einer Untersuchung amtsärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstattet Gutachten, soweit dies durch eine bundes- oder landesrechtliche Norm oder Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums oder durch eine Verwaltungsvorschrift, der das Sozialministerium zugestimmt hat, vorgeschrieben ist.

Die Ärztinnen oder Ärzte der Gesundheitsämter nehmen gerichtsärztliche Tätigkeiten nach § 42 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit wahr.

Beamtenrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen über die Dienstfähigkeit und in Verfahren der Prüfung einer Heilbehandlung nach Dienstunfällen oder in Beihilfefragen werden von medizinischen Gutachtenstellen durchgeführt, im Regierungsbezirk Freiburg durch das Gesundheitsamt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Ansprechpartner:

Dr. Armin Dietz
Telefonnummer: 07641 451-4300 
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben

 

Hebammen:

Hebammen und Entbindungspfleger üben ihren Beruf unter der Aufsicht des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes aus (§ 11 der Verordnung des Sozialministeriums über die Berufsordnung der Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO vom 02. Dezember 2016).

Beginn und Beendigung einer Berufsausübung und die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Auf Anforderung kann das Gesundheitsamt Einblick in sämtliche Aufzeichnungen, beispielsweise zur Haftpflichtversicherung, in die Dokumentationen und Fortbildungsnachweise nehmen. Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Hebamme oder der Entbindungspfleger ihren bzw. seinen Wohnsitz hat. Dies gilt auch für Geburten außerhalb des für den Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamtes.

Formulare:

Den Anmeldebogen und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Merkblätter und Formulare > Amts- und gerichtsärztlicher Dienst; Hebammen; Heilpraktiker

Ansprechpartner:

Frau Dr. Welte-Hafezi
Telefonnummer: 07641 451-4319 
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben

 

Heilpraktiker:

Den Anmeldebogen für eine Heilpraktikertätigkeit finden Sie auf der Seite Merkblätter und Formulare > Amts- und gerichtsärztlicher Dienst; Hebammen; Heilpraktiker

Selbsthilfegruppen

Durch den Erfahrungsaustausch mit vom gleichen Schicksal Betroffenen lernen Menschen, wie sie mit ihrer Krankheit, ihrer Behinderung oder ihren Problemen auch den Alltag bewältigen können. Selbsthilfegruppen sind zudem ein unverzichtbarer und wichtiger Partner für Ärzte und Beratungsstellen.

Informationen Selbsthilfegruppen

Informationen zu regionalen Selbsthilfegruppen und deren Ansprechpartner im Landkreis Emmendingen, zu den Modalitäten bei Gründung einer Selbsthilfegruppe, zu Fördermöglichkeiten etc. erhalten Sie unter:

Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO)

Informationen zum Bundesverband der Organtransplantierten e.V. erhalten Sie unter www.bdo-ev.de

Aktuelles:

Gruppentreffen 19. Februar 2020

Einladung zum Gruppentreffen am 19. Februar 2020 (PDF-Dokument, 99,80 KB, 10.02.2020)

Geplanter Zeit- und Themenablauf (PDF-Dokument, 68,70 KB, 10.02.2020)

Sozialpsychiatrische Beratung

Beratung und Hilfe für psychisch Kranke und suchtkranke Menschen und deren Angehörige leistet im Landratsamt Emmendingen der Sozialpsychiatrische Dienst.

Formulare des Gesundheitsamtes

Alle Formulare und Merkblätter des Gesundheitsamtes haben wir für Sie auf der Seite Formulare & Merkblätter zusammengefasst.