Hauptbereich
Kindergesundheitsdienst und Prävention
Durch Gesundheitsförderung und Prävention sollen die Gesundheit, die Lebensqualität, die Selbstbestimmung und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten und gestärkt werden. Gesundheitsförderung und Prävention sollen dazu beitragen, sozial bedingte und geschlechterbezogene Ungleichheit von Gesundheitschancen abzubauen.
Die Gesundheitsförderung durch das Gesundheitsamt unterstützt Institutionen, Personengruppen und Einzelpersonen in Fragen der Gesundheitsorientierung und klärt über Gesundheitsgefährdungen und die Verhütung von Krankheiten auf. Das Gesundheitsamt wirkt in enger Zusammenarbeit mit anderen in der Gesundheitsförderung und Prävention Tätigen an der Gestaltung von gesundheitsfördernden sozialen und räumlichen Lebensbedingungen mit.
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören:
- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen
- Anonyme AIDS-Beratung/Testung
- Beratungsangebot für Behinderte, psychisch Kranke und Suchtkranke
- Beratung bei übertragbarer Krankheit
Kinder- und Jugendgesundheit
Gesund erwachsen werden
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern. Es berät sorgeberechtigte Personen sowie die Kindertageseinrichtungen und Schulen zu erforderlichen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie zu gesundheitlichen Fragen, die den Schulbesuch betreffen.
Die Gesundheitsämter arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben insbesondere mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie mit anderen Stellen, Trägern, Einrichtungen und Personen zusammen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen.
Gesunde Ernährung
Eine Landesinitiative des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg informiert unter dem Begriff „BeKi“ (Bewusste Kinderernährung) Eltern, Erzieherinnen, Lehrkräfte und Kinder über alle Fragen rund ums Essen und Trinken. Vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum geschulte Fachfrauen für Kinderernährung können als Referentinnen für Informationsveranstaltungen und Schulunterricht angefordert werden.
Die BeKi Referentinnen sind in Kindergärten und Schulen tätig. Weitere Informationen zum Einsatz der BeKi Referentinnen erhalten Sie auf der Webseite des Landwirtschaftsamtes.
Auf ihrem Internetportal www.kindergesundheit-info.de bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationen zur gesunden Ernährung in Kindertagesstätten an, die sich speziell an die dort tätigen Fachkräfte richten.
Ansprechpartner:
Frau Dr. Hasselblatt
Telefonnummer: 07641 451-4309
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Meldungen von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz bitte an:
Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Herr Cyrny
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4355
E-Mail schreiben
Nützliche Links:
- Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln in der Schulverpflegung
- Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege
- Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg
- Belehrungsbögen § 34 Abs. 5 Satz 2 (für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte) und 35 IfSG (für Beschäftigte in Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen)
- Meldebogen für Einzelerkrankung und Erkrankungshäufung gem. § 33 IfSG (PDF-Datei)
Einschulungsuntersuchungen
Die Gesundheitsämter untersuchen zur Schule angemeldete Kinder sowie Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Schuljahrs das vierte Lebensjahr vollendet haben (Einschulungsuntersuchung). Schülerinnen oder Schüler können untersucht werden. Die Untersuchung dient insbesondere der präventiven gesundheitlichen Beratung und der Veranlassung von gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen, die gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen entgegenwirken, die die Teilnahme am Unterricht gefährden können.
Die Einschulungsuntersuchung ist in zwei Schritte unterteilt:
Im vorletzten Kindergartenjahr wird eine erste Untersuchung durchgeführt, damit genügend Zeit für eventuell benötigte Förderungen oder Therapien bleibt.
Etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung findet dann gegebenenfalls eine zweite Untersuchung durch das Gesundheitsamt statt. Die Untersuchung im vorletzten Kindergartenjahr umfasst Folgendes:
- Gewicht, Größe
- Sehtest, Hörtest
- Sprache (HASE-Screening, Sprachverständnis, Artikulation)
- ggf. eine ergänzende Sprachstandsdiagnostik (SETK 3-5)
- Motorik (fakultativ)
- Malentwicklung
- Mengenerfassung
- Verhalten
- Überprüfung der Nachweise über den Impfschutz und die Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen.
Weitere Infos zur Einschulungsuntersuchung (z. B. Verfahrensablauf, Fristen, erforderliche Unterlagen und Rechtsgrundlagen) finden Sie unter Service-BW.
Formulare:
Alle Formulare, Infoflyer, Elternratgeber und weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in vershiedenen Sprachen auf der Seite Merkblätter & Formulare > Einschulungsuntersuchungen.
Ansprechpersonen:
Frau Heißler
Telefonnummer: 07641 451-4308
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Frau Huber
Telefonnummer: 07641 451-4311
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail: schreiben
Frau Hirzel
Telefonnummer: 07641 451-4312
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Frau Veseli
Telefonnummer: 07641 451-4310
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Nützliche Links:
Regionale Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit
In der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit haben sich die Bezirkszahnärztekammer Freiburg(vertreten durch die niedergelassenen Zahnärzte des Landkreises), die gesetzlichen Krankenkassen und das Gesundheitsamt des Landkreises Emmendingen zusammengeschlossen. Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr Prophylaxe-Maßnahmen zu fördern, die eine Zahnerkrankung verhindern. Diese Maßnahmen werden gruppenweise in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sind als „Gruppenprophylaxe“ bekannt. Die Geschäftsführung wird vom Gesundheitsamt wahrgenommen.
- Verwaltungsvorschrift Zahngesundheit (PDF-Datei)
- Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit im Landkreis Emmendingen (PDF-Datei)
- Bericht Zahngesundheitsförderung im Landkreis Emmendingen von 1990 - 2012 (PDF-Datei)
25 Jahre Regionale Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit
Die Regionale Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit im Landkreis Emmendingen feierte 2015 ihr 25-jähriges Bestehen.
Kommunale Gesundheitskonferenz
Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen, die seit 2010 in bisher 38 Land- und Stadtkreisen eingerichtet wurden, dienen zur Entwicklung kommunaler Ziele für die Bereiche der Gesundheitsförderung, Prävention, medizinischer Versorgung sowie der Pflege. Sie setzen sich aus delegierten Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen aus Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen Versorgung, der Selbsthilfe, des Patientenschutzes und den Institutionen und Einrichtungen aus dem Sozialbereich zusammen und finden in der Regel 1 x jährlich statt.
1. und 2. Kommunale Gesundheitskonferenz im Landkreis Emmendingen
(PDF-Datei)3. Kommunale Gesundheitskonferenz mit dem Thema "Gesund aufwachsen im Landkreis Emmendingen" (PDF-Datei)
Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg (PDF-Datei)
Gesundheitsdialog Baden-Württemberg
Die Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz hat im Auftrag des Kreistages des Landkreises Emmendingen eine Analyse der Palliativ- und Hospizversorgung erstellt. Den Abschlussbericht (Stand Oktober 2018) finden Sie hier:
Abschlussbericht Palliativ- und Hospizversorgung (PDF-Datei)
Eine Analyse der Ernährungs- und Bewegungsangebote für Kitas und Grundschulen im Landkreis Emmendingen – Abschlussbericht
Bewegungs- und Ernährungsförderung sind für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern von großer Relevanz. Bereits jetzt existiert eine Vielzahl von Angeboten und Projekten unterschiedlicher Anbieter, wobei sich unserer Erfahrung nach die tatsächliche Nutzung teils unübersichtlich gestaltet.
Das Lenkungsgremium der Kommunalen Gesundheitskonferenz Emmendingen gemäß Landesgesundheitsgesetz hat die Geschäftsstelle beauftragt, einen ersten Überblick über die aktuelle Situation in Kindertagesstätten und Grundschulen im Landkreis zu erstellen.
Den Abschlussbericht (Stand Dezember 2019) finden Sie hier: (PDF-Datei)
Ansprechpartner:
Herr Eisl
Telefonnummer: 07641 451-4320
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Aids und andere sexuell übertragbare Infektionen
Sexuell übertragbare Krankheiten sind Infektionskrankheiten, die durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die meisten von ihnen sind heilbar. Einige durch Viren verursachte sexuell übertragbare Erkrankungen können nicht geheilt werden. Dazu gehört nach wie vor die Immunschwächekrankheit AIDS.
Eine Reihe sexuell übertragbarer Erkrankungen sind auch in der sogenannten Normalbevölkerung weit verbreitet, z.B. Chlamydien. Auch wenn die Betroffenen selbst nichts von der Infektion merken, können sie die Krankheitserreger weitergeben. Wenn nicht behandelt wird, können Folgeschäden auftreten, die nicht mehr rückgängig zu machen sind, z.B. Unfruchtbarkeit.
Daher ist es wichtig, über sexuell übertragbare Erkrankungen informiert zu sein, insbesondere darüber, welche Schutzmöglichkeiten es gibt.
Die AIDS-Beratungsstelle bietet auch Informations- und Präventionsveranstaltungen zu HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen an. Zielgruppen sind z.B. Schulen, Krankenhäuser und andere Institutionen des Gesundheitswesens.
Beratung
Die AIDS-Beratungsstellen der Gesundheitsämter sind seit Jahren ein Begriff. Sie beraten nicht nur über HIV und Aids, sondern auch zu allen anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen, z.B über Hepatitis B und Hepatitis C, Syphilis, Tripper, Chlamydien etc. Die Beratung ist kostenlos und anonym, das heißt, Sie müssen Ihren Namen nicht angeben.
Die AIDS- Beratungsstellen informieren über das Beschwerdebild, den Verlauf und die Behandlung aller sexuell übertragbaren Infektionen, selbstverständlich auch von HIV und AIDS.
Sie können sich persönlich - gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin - oder telefonisch beraten lassen.
Untersuchungen
Das Gesundheitsamt bietet den HIV-Antikörper-Test kostenlos und anonym an. Voraussetzung ist, dass vor dem Test ein Beratungsgespräch stattgefunden hat. Dies ist jedoch im Normalfall erst 6 Wochen nach einer möglichen Ansteckung sinnvoll, da der Test erst nach dieser Zeit ein sicheres Ergebnis liefern kann. Das Testergebnis kann in der Regel nach 5 Tagen bei der AIDS-Beratungsstelle persönlich abgeholt werden. Telefonische Auskunft über das Testergebnis wird nicht erteilt.
Bitte vereinbaren Sie vor einer Beratung oder einem Test telefonisch einen Termin (Montag - Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr).
Ansprechpartner:
Frau Meyer
Telefonnummer: 07641 451-4307
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Frau Dr. Welte-Hafezi
Telefonnummer: 07641 451-4319
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Impfberatung und Reisen
Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes beraten Sie aktuell und kostenlos zu Fragen des Gesundheitsschutzes auf Reisen, insbesondere zur Infektionsgefährdung in den einzelnen Reiseländern.
Sie können sich telefonisch beraten lassen Telefonnummer: 07641 451-4300.
Wenn Sie eine Fernreise planen, sollten Sie sich zu Ihrer persönlichen Sicherheit frühzeitig über Reiseimpfungen, Malariavorbeugung und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Krankheiten informieren. Eine Reihe von Ländern in Afrika und Südamerika verlangen zur Einreise den Nachweis einer Impfung gegen Gelbfieber. Zusätzlich kann Ihr Impfbuch auf alle sonstigen, empfohlenen Impfungen für das Inland kontrolliert werden.
Aktueller Impfkalender 2019/2020 (PDF-Datei)
Auswärtiges Amt - Reisemedizin
Gelbfieberimpfstellen im Landkreis Emmendingen (PDF-Datei)
Informationen zum Masernschutzgesetz vom Bundesgesundheitsministerium
Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland
Betäubungsmittel können nach den geltenden Regelungen von einem Arzt in angemessener Menge verschrieben werden. Der Patient darf die so erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und von hier beglaubigten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln erfolgen.
Bescheinigung Betäub.mittel Schengener Abkommen (PDF-Datei)
Gesundheítsförderung
Die Gesundheitsförderung und die Koordination unterschiedlicher Bereiche sind wichtige Aufgaben des Gesundheitsamtes.
Die Gesundheitsförderung durch das Gesundheitsamt unterstützt Institutionen und Personengruppen wie: Multiplikatoren (Erzieher/innen, Lehrer/innen, Sozialpädagogen/innen), Schüler/innen, Einzelpersonen in einem gesundheitsorientierten Lebensstil. Gesundheitsförderung zielt darüber hinaus auf die Gestaltung von sozialen und räumlichen Lebensbedingungen. Verhaltens- und Verhältnisprävention sind gleichberechtigte Anliegen der Gesundheitsförderung.
- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen
- Anonyme AIDS-Beratung und AIDS-Test
- Beratungsangebot für Behinderte und psychisch Kranke
- Beratung bei übertragbarer Krankheit
- Beratung für Suchtkranke: Kommunale Suchtbeauftragte
- Sozialpsychiatrischer Dienst
Ansprechpartner:
Frau Dr. Welte-Hafezi
Telefonnummer: 07641 451-4319
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben
Selbsthilfegruppen
Durch den Erfahrungsaustausch mit vom gleichen Schicksal Betroffenen lernen Menschen, wie sie mit ihrer Krankheit, ihrer Behinderung oder ihren Problemen auch den Alltag bewältigen können. Selbsthilfegruppen sind zudem ein unverzichtbarer und wichtiger Partner für Ärzte und Beratungsstellen.
Informationen Selbsthilfegruppen
Informationen zu regionalen Selbsthilfegruppen und deren Ansprechpartner im Landkreis Emmendingen, zu den Modalitäten bei Gründung einer Selbsthilfegruppe, zu Fördermöglichkeiten etc. erhalten Sie unter:
- Selbsthilfebüro Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, www.selbsthilfegruppen-freiburg.de
- Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), www.nakos.de
Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO)
Informationen zum Bundesverband der Organtransplantierten e.V. erhalten Sie unter www.bdo-ev.de
Aktuelles:
Gruppentreffen 19. Februar 2020
Einladung zum Gruppentreffen am 19. Februar 2020 (PDF-Datei)
Gesunde Schule Region Freiburg
Die Initiative "Gesunde Schule Region Freiburg" unterstützt Schulen dabei, den Schulalltag gesundheitsfördernd zu gestalten und somit die Leitperspektive "Prävention und Gesundheitsförderung" der Bildungspläne 2016 umzusetzen.
Kooperationspartner sind:
- Landratsamt Emmendingen
- Staatliches Schulamt Freiburg
- Stadt Freiburg im Breisgau
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
- Pädagogische Hochschule Freiburg
Weitere Informationen über die Initiative und Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung für Schulen finden Sie auf der Webseite der Initiative.
Formulare des Gesundheitsamtes
Alle Formulare und Merkblätter des Gesundheitsamtes haben wir für Sie auf der Seite Formulare & Merkblätter zusammengefasst.