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Hauptbereich
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
Im Aufgabenbereich Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften üben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus. Dies ist erforderlich, wenn die Eltern das Sorgerecht zum Beispiel wegen Krankheit nicht mehr ausüben können oder wegen eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen.
Im Rahmen ihrer gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) sind die Vormünder und SorgerechtspflegerInnen gesetzliche Vertreter der betroffenen Minderjährigen (ihrer Mündel). Sie sind allein den Mündelinteressen verpflichtet und halten regelmäßig persönlich Kontakt zu Ihnen.