Hauptbereich
Kinderschutz
Sexuelle Gewalt und Missbrauch
Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird. Dabei nutzt der Täter oder die Täterin seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
So werden Mädchen und Jungen beispielsweise:
- zur eigenen sexuellen Erregung angefasst
- dazu überredet oder gezwungen, Personen nackt zu betrachten oder sexuellen Handlungen zuzusehen
- mit Pornographie konfrontiert oder für pornographische Zwecke fotografiert oder gefilmt
- zu sexuellen Handlungen überredet oder gezwungen
- gezwungen die Taten zu verschweigen
- in Internetchats oder per Handy mit sexuellen Inhalten belästigt oder zu sexuellen Handlungen aufgefordert
Die Angebote der Familienberatungsstelle
• Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit sexueller Gewalt
• Beratung und ggf. therapeutische Begleitung von betroffenen Mädchen und Jungen
• Beratung für Mütter und Väter von Kindern, die sexuelle Gewalt erfahren haben
• Beratung für Mütter und Väter von Kindern, die sich selbst übergriffig verhalten
• Beratung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
• Informationen für Fachkräfte aus Kindertagesstätten, Schulen oder Jugendfreizeiteinrichtungen
• Elternabende in Kindertagesstätten und Schulen
Insoweit erfahrene Fachkräfte
Das Kinder – und Jugendhilfegesetz (§8b SGB VIII) und das Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (§4 KKG) begründen für alle, die beruflich mit Kindern arbeiten, einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, die über das Jugendamt zur Verfügung gestellt wird.
Bei Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Gefährdungseinschätzung im Team unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft verpflichtet.
Im Landkreis Emmendingen werden Beratungen durch die "Insoweit erfahrenen Fachkräfte" des Kreisjugendamtes über die Familienberatungsstelle angeboten.
Die Beratung wird anonymisiert durchgeführt und kann deshalb auch ohne Einwilligung der/des Betroffenen oder ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen.
Ziel der Beratung durch eine "Insoweit erfahrene Fachkraft"
Ziel der Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ ist es, die anfragende Fachkraft fallbezogen so zu beraten, dass es ihr als fallverantwortlichem/r Mitarbeiter/in bei Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung bestmöglich gelingt, gewichtige Anhaltspunkte einzuschätzen, um eine drohende Kindeswohlgefährdung abzuwenden bzw. bei einer bestehenden das Wohl des Kindes im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit wirksam schützen zu können.
Zur Information und zur Vorbereitung auf eine Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ werden nachfolgend die einzelnen Schritte sowie das inhaltliche Vorgehen im Beratungsprozess mit einer „Insofern erfahrene Fachkraft“ vorgestellt.
Kontaktaufnahme
Wer eine Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ in Anspruch nehmen möchte, kann über das Sekretariat der Familienberatung zu den üblichen Bürozeiten
Montags und Dienstags:
telefonisch unter Telefonnummer: 07641 451-3531
oder per E-Mail
Mittwochs bis Freitags:
telefonisch unter Telefonnummer: 07641 451-3210
oder per E-Mail
einen Beratungstermin vereinbaren. Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch dient der Vorbereitungsbogen (PDF-Dokument, 12,90 KB, 16.08.2023). Zeitnah, spätestens jedoch bis zum nächsten Arbeitstag, bietet eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ einen Beratungstermin an.
Die Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ erfolgt entweder als telefonische oder als persönliche Beratung. Ggf. können auch weitere beteiligte Fachkräfte/Personen hinzugezogen werden. Die Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch auch anonym.
Beratungsverlauf
Die Beratung mit einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ ist keine Fallberatung. Die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ hat ausschließlich eine beratende Funktion (vgl. § 8a Abs. 4 SGB VIII).
Die Beratung folgt einem klar strukturierten Ablauf und hat das Ziel, die anfragende Fachkraft bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdungssituation eines Kindes zu unterstützen und sie in ihrem weiteren Vorgehen zu unterstützen.
Für eine abschließende Einschätzung und das weitere Vorgehen, ist neben den gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit ein wichtiger Faktor für einen umfassenden Blick auf den Fall.
Gegenstand des Beratungsgesprächs sind auch die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern sowie Ressourcen im Umfeld des Kindes, die das Wohl des Kindes sicherstellen können.
Abschluss der Beratung
Alle an der Beratung mit einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ beteiligten Personen fassen die wesentlichen Punkte des Beratungsgesprächs in einem „Faktencheck“ zusammen. Sie benennen und begründen ihre abschließende Einschätzung der möglicherweise vorliegenden Gefährdungen und benennen mögliche Schritte für das weitere Vorgehen.
Danach nimmt die anfragende Fachkraft eine Abschlusseinschätzung vor, begründet diese und zeigt ihre konkreten nächsten Handlungsschritte auf.
Falls sich neue oder weitere Anhaltspunkte ergeben, kann die anfragende Fachkraft sich erneut an die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ wenden, die mit ihr das Beratungsgespräch geführt hat.
Wir empfehlen den anfragenden Fachkräften für ihre Unterlagen ein Protokoll der Beratung und des Beratungsergebnisses anzufertigen.