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BAföG für Schüler (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Die Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung (kein Schulgeld) auf Antrag.
Als monatlicher Bedarf sind Pauschalbeträge vorgesehen. Die Höhe der Förderung hängt u.a. von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend) ab. Weiterhin ist das Einkommen der Eltern und des Ehegatten vom Jahr, das 2 Jahre vor Antragstellung liegt sowie das aktuelle Einkommen und Vermögen des Antragstellers zu berücksichtigen.
Voraussetzungen für die Förderung sind u.a. der Besuch einer der folgenden Schulformen:
- Weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
- 2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
- 3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
- Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen
- Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
- Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
- Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg
Weitere Infos zum BAföG gibt es hier auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Antrag auf Schüler-BAföG online ausfüllen
Der Antrag auf Ausbildungsförderung kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Meister- / Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
Eine individuelle staatliche Bildungsförderung für die berufliche Aufstiegsfortbildung wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) gewährt.
Das AFBG sieht eine Förderung insbesondere von Ausbildungen vor, die das Ziel haben, eine Meisterprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu vermitteln. Daher rührt auch die Bezeichnung "Meister-BAföG".
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen einer Förderung sind im einzelnen im AFBG geregelt. Das Verfahren entspricht weitgehend den Bestimmungen des BAföG.
Seit dem 01.08.2016 gilt das neue AFBG, mit dem das erfolgreiche "Meister-BAföG" zum "Aufstiegs-BAföG" wurde. Die Novelle sieht deutliche Verbesserungen der Leistungsparameter und strukturelle Verbesserungen in Anpassung an die aktuellen BAföG-Regelungen vor.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Änderungen ab 01. August 2020 auf einen Blick (PDF-Datei)
Antrag auf Aufstiegs-BAföG online ausfüllen
Der Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.