info
Hauptbereich
Zuschuss zur Miete
Wohngeld erhalten Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens - in Abgrenzung zu Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) - lediglich einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss/Wohngeld) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) benötigen.
Weiterführende Links:
Formulare des Sozialamtes
Alle Formulare und Merkblätter des Sozialamtes haben wir für Sie auf der Seite Formulare zusammengefasst.