Kreistagswahl
Am 26. Mai 2019 findet die Wahl des Kreistages statt.
Hierzu ist der Wahlkreis in sieben Wahlkreise unterteilt. Wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlkreise entfallen, richtet sich nach der Einwohnerzahl. Der neue Kreistag besteht aus mindestens 46 Mitgliedern. Die Anzahl kann sich aufgrund von Ausgleichssitzen noch erhöhen.
Wahlvorschläge können bis Donnerstag, den 28. März 2019, 18:00 Uhr eingereicht werden.
Jeder Wählende hat so viele Stimmen, wie im jeweiligen Wahlkreis Mitglieder zu wählen sind. Dabei können Bewerbende aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernommen (panaschieren) und einzelnen Personen bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).
Wählen darf, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt,
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Das Wahlergebnis wird in mehreren Schritten ermittelt: Zunächst werden die Sitze innerhalb des Wahlkreises nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Laguë/Schepers auf die einzelnen Wahlvorschläge verteilt. Innerhalb der Wahlvorschläge sind die Personen gewählt, die die höchsten Stimmenzahlen erreichen. Anschließend erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises.
Nähere Informationen zum Kreistag finden Sie auf den Seiten des Kreistages.
Europawahl
Am 26. Mai 2019 findet die Wahl des Europäischen Parlamentes statt.
Die Wahl erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Gesetzen. In Deutschland sind dies das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung.
Die Europawahl findet nach dem Verhältniswahlrecht statt. Gewählt wird nach Wahlvorschlägen, die entweder für ein Bundesland ("Landesliste") oder als gemeinsame Liste für alle Länder ("Bundesliste") eingereicht werden können.
Jeder Wählende hat eine Stimme. Wählen darf, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt,
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Nähere Informationen zur Europawahl finden Sie z.B. auf der Homepage des Bundeswahlleiters: https://www.bundeswahlleiter.de/
Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters
Frau Gütle
07641 451-1074
07641 451-1029
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Hauptgebäude
Bahnhofstrasse 2-4
79312 Emmendingen