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Kommunaler Sozialer Dienst (KSD)
Wir bieten Unterstützung und Begleitung für Kinder, Jugendliche und Familien in Krisen, bei Konflikten und in Notsituationen.
Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) besteht aus drei Fachbereichen, die die soziale Grundversorgung im Landkreis Emmendingen sicherstellen: Die drei Fachbereiche KSD-West, KSD-Mitte und KSD-Ost unterstützen die Personensorgeberechtigten vor allem in schwierigen Phasen der Erziehung.
- Eltern, Kinder und Jugendliche können sich an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden des Kommunalen Sozialen Dienstes wenden und erhalten vertraulich und kostenlos Beratung und Hilfe (maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Wohnort).
Die für die einzelnen Bezirke zuständigen Mitarbeitenden sind als Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik mit den Entwicklungsthemen der Kinder und Jugendlichen, sowie mit familiendynamischen Prozessen und Konfliktthemen vertraut. Der KSD arbeitet an der Lebenswelt der Familien orientiert, stärkt deren Ressourcen und bezieht das soziale Umfeld der Familien mit ein. Ziel ist vor allem Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipation und ein transparenter Beratungsprozess, vor allem auch dann, wenn es um Themen des Kinderschutzes geht.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine gute Vernetzung und Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen erforderlich, um eine Sozialraumorientierung zu erreichen.
Aufgabenschwerpunkte des KSD-West, KSD-Ost und KSD-Mitte sind:
- Begleitung und Unterstützung der Sorgeberechtigten bei Fragen der Erziehung, bei Trennung oder Scheidung, in Not- und Konfliktsituationen.
- Wahrnehmung des Schutzauftrags bei einer Gefährdung des Kindeswohls
- Entwicklung und fachliche Steuerung bedarfsorientierter, notwendiger und geeigneter Hilfen unter Mitwirkung der Eltern / der Sorgeberechtigten z. B. durch Vermittlung von Hilfen in ambulanter Form, in Pflegefamilien, in Tagesgruppen oder in Einrichtungen der Jugendhilfe).
- Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren (z. B. bei Regelung der elterlichen Sorge oder bei Umgangsfragen).
- Mitwirkung im jugendgerichtlichen Verfahren