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Sozialhilfe: Landkreis Emmendingen

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Soziale Sicherung

Die Sozialhilfe garantiert nicht nur den Lebensunterhalt für erwerbsunfähige Personen, sondern bietet - mit Blick auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde - als letztes Netz der sozialen Sicherung qualifizierte Hilfen in außergewöhnlichen Notlagen. In aller Regel handelt es sich dabei um individuelle Hilfen, die von den gängigen Sozialversicherungssystemen nicht oder nicht vollständig erfasst sind.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums. Sie bildet neben dem Arbeitslosengeld II (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  - und damit auch in Abgrenzung zu diesen Leistungen - die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.

Hilfe zur Pflege

Da die gesetzliche Pflegeversicherung vom Gesetzgeber bewusst als „Teilkaskoversicherung“ ausgelegt wurde und diese nur in sehr begrenztem Maße erforderliche Pflegebedürfnisse abdeckt, sind im Rahmen der Hilfe zur Pflege sowohl für versicherte als auch nicht versicherte Personen in tatsächlichem und damit deutlich größerem Umfang ambulante und stationäre Leistungen zu erbringen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier

Hilfen zur Gesundheit

Ziel der Hilfe zur Gesundheit ist die Sicherung der erforderlichen Versorgung bei fehlendem Krankenversicherungsschutz. Die Leistungen entsprechen in Art und Umfang denen der gesetzlichen Krankenversicherung und schließen Leistungen bei Krankheit, Familienplanung, Schwangerschaft und Mutterschaft sowie vorbeugender Gesundheitshilfe ein.

Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richten sich dem Namen nach u.a. an Nichtsesshafte, Obdachlose, Strafgefangene oder von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen. Es werden dabei im Rahmen einer verbindlichen Hilfeplanung persönliche und finanzielle Hilfen in ambulanter oder stationärer Form erbracht.

Hilfe in anderen Lebenslagen

Das Sozialamt bietet auch bei unabwendbarer Notlage insbesondere infolge von Krankheit, Behinderung oder Tod eines Angehörigen zu HilfeleistungenHilfestellungen. So kommen beispielsweise auch Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes, die Übernahme von Bestattungskosten oder die Gewährung von Leistungen zur Wahrnehmung des Besuchsrechtes von Kindern in Betracht.

Formulare des Sozialamtes

Alle Formulare und Merkblätter des Sozialamtes haben wir für Sie auf der Seite Formulare zusammengefasst.