Unterlagen & Formulare: Landkreis Emmendingen

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Benötigte Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsstelle

Sollten Sie als Privatperson (natürliche Person) die Zulassung bzw. Umschreibung nicht selbst vornehmen, benötigt der Beauftragte seinen Personalausweis, den Ausweis des künftigen Fahrzeughalters sowie eine schriftliche Vollmacht (im Antragsformular enthalten). Dies gilt auch für Ehegatten!
Bei juristischen Personen zusätzlich einen Handelsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung, wenn Zulassung bzw. Umschreibung auf eine Firma beantragt wird.

Kurzübersicht benötigte Unterlagen (PDF-Dokument, 143,81 KB, 12.06.2024)

Zulassung eines Fahrzeuges

Kurzübersicht Unterlagen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (Kfz) (PDF-Dokument, 143,81 KB, 12.06.2024)

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

  • Zulassungsantrag (PDF-Dokument, 175,56 KB, 25.01.2022)
    vom Halter unterschrieben oder zusätzlich unterschriebene Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)
    Mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in"  und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer"
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich) 
  • Zulassungsbescheinigung (Teil II ) und EU-Übereinstimmungsbescheinigung und evtl. Datenbestätigung. Wurde bisher noch keine Zulassungsbescheinigung (Teil II) erstellt, ist vor der Zulassung eine Fahrzeugidentifizierung erforderlich.
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf

Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges, das bisher im Kreis EM zugelassen ist

  • Zulassungsantrag (PDF-Dokument, 175,56 KB, 25.01.2022)
    vom Halter unterschrieben oder zusätzlich unterschriebene Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)
    Mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in"  und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer"
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich) 
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf
  • Gültiger HU-Nachweis
  • bei Kennzeichenwechsel die bisherigen Kennzeichen

Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit Halterwechsel, das bisher im Kreis EM zugelassen war

  • Zulassungsantrag (PDF-Dokument, 175,56 KB, 25.01.2022)
    vom Halter unterschrieben oder zusätzlich unterschriebene Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)
    Mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in"  und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer"
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich)  
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I mit Eintrag der Außerbetriebsetzung
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf 
  • Kennzeichenschild(er), bei Übernahme des bisherigen Kennzeichens, falls vorhanden, Kennzeichen mit Metallbechern für die Plaketten dürfen nicht mehr verwendet werden. 
  • Gültiger HU-Nachweis

Umschreibung eines noch zugelassenen auswärtigen Fahrzeuges auf einen neuen Halter 

  • Zulassungsantrag (PDF-Dokument, 175,56 KB, 25.01.2022)
    vom Halter unterschrieben oder zusätzlich unterschriebene Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)
    Mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in"  und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer"
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich)
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I 
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf 
  • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Kennzeichen nicht beibehalten wird
  • Gültiger HU-Nachweis

Umschreibung eines noch zugelassenen auswärtigen Fahrzeuges auf den gleichen Halter und gleichzeitiger Kennzeichenmitnahme

  • Zulassungsantrag (PDF-Dokument, 175,56 KB, 25.01.2022)
    vom Halter unterschrieben oder zusätzlich unterschriebene Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)
    Falls sich die Bankverbindung geändert hat, dann mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in" und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer"
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich)
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I 
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf 
  • Gültiger HU-Nachweis

Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges, mit auswärtigem Kennzeichen

  • Zulassungsantrag (PDF-Dokument, 175,56 KB, 25.01.2022)
    vom Halter unterschrieben oder zusätzlich unterschriebene Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)
    Mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in"  und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer"
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich)
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Fahrzeugschein bzw ZB I mit Eintrag der Außerbetriebsetzung
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf 
  • Gültiger HU-Nachweis

Wieder-Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges durch den bisherigen Fahrzeughalter mit EM-Kennzeichen

  • Zulassungsantrag (PDF-Dokument, 175,56 KB, 25.01.2022)
    vom Halter unterschrieben oder zusätzlich unterschriebene Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)
    Mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in"  und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer"
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich)
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf 
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I mit Eintrag der Außerbetriebsetzung
  • Kennzeichenschild/er (bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens, falls vorhanden) Kennzeichen mit Metallbechern für die Plaketten können nicht mehr verwendet werden.
  • Gültiger HU-Nachweis

Hinweis zu Kennzeichenmitnahme

Die Kennzeichenmitnahme ist nur bei zugelassenen Fahrzeugen möglich.

Fahrzeughalter können seit dem 01.01.2015 bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Die Kennzeichenmitnahme ist nur bei zugelassenen Fahrzeugen möglich.
Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels in den Fahrzeugpapieren bestehen bleibt.

Es ist neben der persönlichen Vorsprache (derzeit nur über vorherige Terminvereinbarung online) auch möglich, uns für die notwendige Adressänderung die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) zuzusenden. Sollte es sich um einen (alten) Fahrzeugschein handeln, muss uns auch der entsprechende Fahrzeugbrief mitgesandt werden.

Bei einer Namensänderung müssen in jedem Fall die ZB I und II oder bisheriger Fahrzeugschein und Brief uns vorgelegt werden. Ist die ZB II wegen einer Finanzierung als Sicherheit hinterlegt, müssten Sie von dort eine entsprechende Zusendung an uns veranlassen.

Die anfallenden Gebühren werden dann mit einem Gebührenbescheid erhoben.

Die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme besteht mittlerweile auch bei einem Halterwechsel. In diesem Fall ist keine Bearbeitung über den Postweg möglich.

 

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Kennzeichenschild(er)

Verschrotten eines Fahrzeuges

  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Kennzeichenschild(er)
  • Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges (hier bei der Zul.-Behörde abzugeben) oder Verwertungsnachweis

Ausstellung von Ersatzpapieren

Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes (ZB II)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich) 
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Fzg- Halter muss persönlich zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt hier vorsprechen, Freigabe bzw. Aushändigung des Ersatzfahrzeugbriefes (ZB II) dauert 15 Tage

Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines bzw. ZB I
Bei Verlust der ZB I:

Bei Verlust des bisherigen Fahrzeugscheines (nicht ZB I)

  • zusätzlich Fahrzeugbrief

Erneuern der Stempelplakette auf dem/den Kennzeichenschild(ern)

  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Fahrzeugbrief/ZBII
  • Kennzeichenschild(er)
  • Gültiger HU-Nachweis

Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung des Namens

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich)
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II

Berichtigung des Fahrzeugscheines bzw. ZB I bei Wohnungswechsel im Kreis EM

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich)
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I

Hinweis:

Es ist neben der persönlichen Vorsprache (derzeit nur über vorherige Terminvereinbarung online) auch möglich, uns für die notwendige Adressänderung die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) zuzusenden. Sollte es sich um einen (alten) Fahrzeugschein handeln, muss uns auch der entsprechende Fahrzeugbrief mitgesandt werden.

Bei einer Namensänderung müssen in jedem Fall die ZB I und II oder bisheriger Fahrzeugschein und Brief uns vorgelegt werden. Ist die ZB II wegen einer Finanzierung als Sicherheit hinterlegt, müssten Sie von dort eine entsprechende Zusendung an uns veranlassen.

Die hier anfallenden Gebühren (incl. Zusendung) werden dann mit einem Gebührenbescheid erhoben.

 

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen am Fahrzeug

  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Änderungsgutachten einer zugelassenen technischen Prüfstelle
  • Bei Änderung der Aufbauart (z.B. Änderung PKW in LKW zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung eVB)

Hinweis:

  • Bei Nachrüstung des Fahrzeuges mit Rußpartikelfilter/Katalysator zusätzlich: entweder Einbaubescheinigung der Werkstatt und ABE des Nachrüstsystems oder
  • Einbaubescheinigung der Werkstatt und Teilegutachten und
    TÜV- Gutachten

Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen

Bei Verlust bzw. Diebstahl von einem Kennzeichen 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich) 
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Gültiger HU-Nachweis
  • bei Diebstahl eine Diebstahlsanzeige der Polizei
  • bei Verlust "Erklärung über den Verlust von Fahrzeugunterlagen"
  • das noch vorhandene Kennzeichen
  • ggfls. Vollmacht

Bei Verlust bzw. Diebstahl von beiden Kennzeichen 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich) 
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Gültiger HU-Nachweis
  • bei Diebstahl eine Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggfls. Vollmacht
  • bei Verlust muss der Fahrzeughalter persönlich zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt hier vorsprechen

Hinweis: Bei Verlust / Diebstahl eines / beider Kennzeichen muss das Fahrzeug umgekennzeichnet (d.h. eine neue Nummer zugeteilt) werden.

Kurzzeit-Kennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen, Gültigkeitsdauer max. 5 Tage einschl. des Ausgabetages

Hinweis: Kann nur für abgemelete / außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge zugeteilt werden

  • Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (PDF-Dokument, 104,74 KB, 17.11.2016)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmchtigten (auch als Kopie möglich)
  • Fahrzeugdokumente (z.B. Fahrzeugschein bzw. ZB I, Fahrzeugbrief bzw. ZB II, EG-Typgenehmigung oder Betrieberlaubnis)
  • Gültige Hauptuntersuchung
    Wenn ihr Fahrzeug keine gültige HU hat, erhält es zwar ein Kurzzeitkennzeichen, kann aber nur für die Fahrt zur nächstgelegenn Untersuchungstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder in einen anderen Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter oder geringer Mängel genutzt werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Bei Bevollmächtigung eines Dritten: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Bei Wohnsitz des Antragstellers im Ausland muss eine empfangsberehtigte Person mit Wohnsitz in Deutschland benannt werden. Es wird die Unterschrift un der Ausweis/Reisepass dieser Person benötigt.

Ausfuhrkennzeichen

für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs aus Deutschland in das Ausland

Benötigte Unterlagen bei:

Ausfuhr mit deutschen Fahrzeugdokumenten:

  • Antrag auf Zulassung eines Ausfuhrkennzeichens (PDF-Dokument, 222,56 KB, 18.07.2024)
  • Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands, aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
    bei Bevollmächtigung durch Dritte:
    schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass auch von der bevollmächtigten Person

    a) Fahrzeughalter mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Halters
    b) bei Bevollmächtigung durch Dritte:
    schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
    in beiden Fällen (a oder b) ist zusätzlich eine Empfangsbevollmächtigung erforderlich. Die empfangsbevollmächtigte Person muss im LK-EM wohnen.
     
  •  SEPA-Mandat (PDF-Dokument, 59,96 KB, 30.12.2016) (Kfz- Steuer-Einzugsformular) oder Einzahlungsbeleg Kfz-Steuer für den Gültigkeitszeitraum (Hauptzollamt Freiburg)
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
     
  • Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen
     
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Die Gültigkeit muss den gesamten Ausfuhrzeitraum umfassen.
     
  • Bei noch im Inland zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich die amtlichen Kennzeichen.

Ausfuhr mit ausländischen Fahrzeugdokumenten:

  • Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (PDF-Dokument, 220,21 KB, 13.07.2021)
  • Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands, aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
    bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass auch von der bevollmächtigten Person

    a) Fahrzeughalter mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Halters
    b) bei Bevollmächtigung durch Dritte:
    schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
    in beiden Fällen (a oder b) ist zusätzlich eine Empfangsbevollmächtigung erforderlich. Die empfangsbevollmächtigte Person muss im LK-EM wohnen.
     
  •  SEPA-Mandat (PDF-Dokument, 59,96 KB, 30.12.2016) (Kfz- Steuer-Einzugsformular) oder Einzahlungsbeleg Kfz-Steuer für den Gültigkeitszeitraum (Hauptzollamt Freiburg)
     
  • ausländische Fahrzeugdokumente (im Original) und soweit vorhanden
    EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier oder Datenbestätigung oder bei nicht EG-getypten Fahrzeuges ein Gutachten gemäß § 21 StVZO, Carfax-Abfrage (www.carfax.eu) zum Nachweis des Erstzulassungsdatums. Der Carfax Vehicle History Report ist verfügbar für alle Fahrzeuge (PKW und LKW) aus den USA und Kanada mit einem Produktionsdatum nach 1981

    Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus NICHT-EU-Ländern
     
  • Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen
  • Europäisch anerkannter Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Die Gültigkeit muss den gesamten Ausfuhrzeitraum umfassen.

  • Bei noch im Ausland zugelassenen Fahrzeugen die ausländischen Kennzeichen

Falls zu den ausländischen Fahrzeugpapieren nur eine Datenbestätigung und /oder nur eine ausländische anerkannte HU-Bescheinigung vorgelegt werden kann, muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zula vorgeführt werden (§ 6 Abs. 8 FZV).

Oldtimerkennzeichen "H" (Mindestalter: 30 Jahre ab Zulassung)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom Bevollmächtigten (auch als Kopie möglich) 
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf
  • Gutachten über die Anerkennung als Oldtimer (§ 23 StVZO)
  • Nachweis einer neuen HU-Abnahme  
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder
  • ggfls. Vollmacht

Hinweis: Ist das Fahrzeug bisher nicht zugelassen, so ist zusätzlich ein mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in"  und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular “SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)“ notwendig.

Saisonkennzeichen

  • Antrag Saisonkennzeichen (PDF-Dokument, 29,55 KB, 15.10.2019)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters, ggf. auch vom bevollmächtigten (auch als Kopie möglich)
  • Kraftfahrzeugbrief bzw. ZB II
  • Fahrzeugschein bzw. ZB I
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) zum Abruf mit Gültigkeitszeitraum (z.B. 04-10, wäre ein Gültigkeitszeitraum von April bis Oktober)
  • Gültiger HU-Nachweis
  • Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen bisherige Kennzeichenschilder und Fahrzeugschein bzw. (ZB I) sowie den Fahrzeugbrief (ZB II)

Hinweis: Ist das Fahrzeug bisher nicht zugelassen, so ist zusätzlich ein mit IBAN und BIC ausgefülltes und im Feld "Girokontoinhaber/in"  und im Feld "Unterschrift der Halterin /des Halters" (falls abweichend vom Girokontoinhaber/in) unterschriebenes Formular “SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF-Dokument, 101,19 KB, 25.10.2018)“ notwendig.

Fahrzeuge aus dem Ausland

Da für Fahrzeuge aus dem Ausland jeweils völlig unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die Anmeldung von Neuwagen/Gebrauchtwagen aus dem Ausland eine Angelegenheit, die individuell mit der Zulassungsbehörde geklärt werden muss. Bitte übersenden Sie uns die vorhandenen Unterlagen per E-Mail (zulassungsstelle(@)landkreis-emmendingen.de) zur weiteren Prüfung. Geben Sie uns auch für unseren späteren Rückruf den Namen und Ihre Telefonnummer an.

Hinweis

Auf jeden Einzelfall einzugehen, würde den hier möglichen Rahmen sprengen. Deshalb können wir nur die am häufigsten vorkommenden Fälle aufzeigen.

Es wird jeweils vom handelsüblichen PKW ausgegangen, da diese den überwiegenden Teil des Fahrzeugbestandes ausmachen.
Für nicht handelsübliche PKW (auch RE-Importe) sowie für LKW, Anhänger, Krafträder, Dreiräder, So-KFZ, Arbeitsmaschinen, Zweitaktfahrzeuge, Oldtimer und evtl. sonstige Fahrzeuge können zum Teil andere gesetzliche Vorschriften gelten, wodurch sich geringfügige Abweichungen von den nachstehen aufgeführten Angaben ergeben können.