Erklärung zur Barrierefreiheit: Landkreis Emmendingen

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  • Alphabet Inc.
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Herr Florian Mayer und Herr Volker Schweizer info@abfallplus.de

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Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Emmendingen ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.landkreis-emmendingen.de veröffentlichte Website des Landkreises Emmendingen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 16.09.2020 durchgeführt wurde.
Unsere Internetseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen.
Inhalte in leichter Sprache und in Form eines Gebärdensprachvideos werden im Moment noch erarbeitet und veröffentlicht. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte:

  • Formulare
  • PDF-Dateien
  • Videos
  • Interaktive Anwendungen (Kreiskarten und Open-Street-Map-Karte)
  • Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden

Sind auf Grund der unverhältnismäßigen Belastung teilweise nicht barrierefrei.

 

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und

aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Formulare sind nicht barrierefrei. Wir verwenden nach Möglichkeit Online-Formulare. Wenn dies nicht möglich ist, nutzen wir nach Möglichkeit ausfüllbare PDF-Formulare. Aufgrund der Vielzahl der verwendeten Formulare, sind noch nicht alle barrierefrei. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt.
  • Einige PDF-Dateien sind noch nicht vollständig barrierefrei. Wir verwenden jedoch keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten.
  • Unsere Videos sind nicht barrierefrei. Die Herstellung barrierefreier Videos richtet sich nach den gesetzlichen Fristen.
  • Interaktive Anwendungen wie die unterschiedlichen interaktiven Kreiskarten und die eingebundene Open-Street-Map-Karte lassen sich nicht barrierefrei darstellen. Da dies mit der grafischen Darstellung nicht kompatibel ist.
  • Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden. Verlinkungen auf externe Internetseiten können zum Teil nicht barrierefrei sein.
 

Unverhältnismäßige Belastung

Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von mehreren Tausend PDF-Dokumenten werden diese zunächst priorisiert. Die Bearbeitung der PDF-Dateien muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.

Der nachfolgenden Teilbereich ist nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF-Dateien oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Der Landkreis Emmendingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden dem Landkreis  Emmendingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von Landkreis Emmendingen überarbeitet werden. Der Landkreis Emmendingen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
 

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG:
Interaktive Kreiskarten, Online-Karten (Open-Street-Map), Inhalte Dritter.

Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, sodass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung. Sie wurde zuletzt am 09.02.2023 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unserem Internetauftritt auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse internetredaktion(@)landkreis-emmendingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Landratsamt Emmendingen
Presse- und Europastelle
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen

Schlichtungssverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 123 39375
schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Landkreis Emmendingen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Esther Weber
Landratsamt Emmendingen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Telefon: Telefonnummer: 07641 451-3075
E-Mail: behindertenbeauftragter(@)landkreis-emmendingen.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.