Lebensmittelüberwachung: Landkreis Emmendingen

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Lebensmittelübewachung

Das Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist der Schutz des Verbrauchers vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenständen (dies sind Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder der Haut in Kontakt kommen wie z.B. Küchenutensilien, Bekleidung, Schmuck und Spielzeuge), Tabakerzeugnissen und Kosmetika. Zudem soll der Verbraucher vor Täuschung und Irreführung durch falsch gekennzeichnete, wertgeminderte oder verdorbene Erzeugnisse geschützt werden.

Es werden in regelmäßigen Abständen sämtliche ca. 4000 im Landkreis ansässigen Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen bei Routine- und Verdachtskontrollen überprüft. Darunter fallen industrielle Hersteller, Großhändler, Metzgereien und Bäckereien, aber auch Importeure, Supermärkte, Großküchen und Gaststätten sowie Festveranstaltungen, Direktvermarkter und landwirtschaftliche Betriebe.

Neben den Betriebskontrollen werden jährlich ca. 900 Proben erhoben und in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) auf allen Produktions- und Vertriebsstufen u.a. auf Zusammensetzung, Mikrobiologie und Kennzeichnung untersucht.

Des Weiteren ist die Lebensmittelüberwachung Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden:

Vordruck Verbraucherbeschwerde (PDF-Dokument, 53,00 KB, 08.03.2024)

Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und Kosmetika müssen sicher sein und dürfen nicht täuschen.

Sollten Beschwerden über solche Produkte vorliegen, wenden sie sich zuerst an den Betrieb, der diese Waren in den Verkehr bringt. Häufig wird durch den Betrieb Ersatz geleistet und Mängel werden behoben. Wird ihre Beschwerde nicht beachtet oder kommt es zu Häufungen von Reklamationen, sollten sie sich melden.

Beim Vorliegen von Gesundheitsbeschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels bzw. der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder dem Umgang mit einem Bedarfsgegenstand sollten Sie uns das ebenfalls melden. Auch beim Verdacht auf sonstige Verstöße gegen das Lebensmittelrecht oder wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben feststellen, dürfen sie sich gerne an uns wenden.

Ihre Verbraucherbeschwerde können Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der zuständigen Behörde vortragen. Ihre Beschwerde wird protokolliert, ggf. werden Beschwerdeproben erhoben und zur Untersuchung eingesandt. Im betreffenden Betrieb wird eine Kontrolle durch eine_n Lebensmittelkontrolleur_in durchgeführt. In vielen Fällen werden hier weitere Vergleichsproben erhoben und zur Untersuchung übermittelt.

Wenn Sie eine Beschwerdeprobe einreichen wollen, sollten möglichst alle vorhandenen Unterlagen wie Originalverpackung, Kaufbeleg, Werbeschriften etc. mit eingereicht werden. Die Beschwerdeprobe sollte möglichst zeitnah an uns weitergeleitet werden, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erlangen.

Kosten entstehen durch das Einreichen einer Beschwerde- bzw. Verdachtsprobe nicht, die Kosten für die Beschwerdeprobe (z.B. Kaufpreis) kann nicht erstattet werden.

Lebensmittelwarnungen

Bei der Feststellung eines gesundheitsgefährdenden Erzeugnisses ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Emmendingen im sog. Schnellwarnsystem integriert. Hierbei geht es darum, die Warenströme der betroffenen Lebensmittel möglichst schnell zu ermitteln und weiterzugeben, um sicherzustellen, dass die Erzeugnisse aus dem Verkehr genommen werden und der Verbraucher erforderlichenfalls öffentlich gewarnt werden kann Lebensmittelwarnung.de -  Neueste Warnungen

Lebensmittelrechtliche Verstöße

Veröffentlichungen nach §40 1a LFGB über lebensmittelrechtliche Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, finden Sie auf der Seite „Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen LebensmittelüberwachungGesetzliche Verbraucherinformationen nach §40 1a LFGB (ua-bw.de)

Zu den weiteren Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehört die Zertifizierung von Produkten tierischen und pflanzlichen Ursprungs, die aus ansässigen Lebensmittelbetrieben in Drittländer außerhalb der EU exportiert werden. Es sind hierbei Kontrollen der exportierenden Betriebe, das Ausstellen von Zeugnissen für den Export, die Überprüfung der Waren sowie die Beratung der Betriebe hinsichtlich der Anforderungen, die beim Export in Drittländer zu beachten sind erforderlich.

Merkblätter und Anträge

Registrierantrag LMU (PDF-Dokument, 48,06 KB, 05.03.2024)

Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung (PDF-Dokument, 181,15 KB, 02.09.2024)

Hygieneschulung IfSG (PDF-Dokument, 496,80 KB, 05.03.2024)

Tabelle Allergene und Zusatzstoffe
Merkblatt_Allergene_Zusatzstoffe_nicht_vorverpackteLM.pdf (untersuchungsaemter-bw.de)

Datenschutzerklärung für die Probenahme
Datenschutz: Landkreis Emmendingen (landkreis-emmendingen.de)

Merkblätter CVUÄ (Untersuchungsämter BW für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit)
http://www.ua-bw.de/pub/download_results.asp?subid=0&Dwnld_ID=2&lang=DE

Weiterführende Informationen:

http://www.ua-bw.de/                                             

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/                     

Verbraucherportal-BW - Lebensmittelsicherheit   

https://www.bmel.de/                                            

http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/lm_aufgaben_node.html

http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/08_Rechtsvorschriften/bgs_rechtsvorschriften_node.html