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Anspruch auf Eingliederungshilfe
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht und dadurch in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben wesentlich eingeschränkt sind.
Die Eingliederungshilfe hat das Ziel
- eine drohende Behinderung zu verhüten,
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
- die Menschen mit Behinderung möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern
Die Leistungen der Eingliederungshilfe können sowohl Geld-als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen sein. Umfang oder Höhe der Leistungen richten sich nach den persönlichen (Art und Schwere der Behinderung) und wirtschaftlichen (teilweise einkommens- und vermögensabhängig) Verhältnissen der Menschen mit Behinderung.
Die Eingliederungshilfe ist nachrangig und wird nur gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Rehabilitationsträgern (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Rententräger, Unfallversicherung) bestehen.
Leistungen der Eingliederungshilfe:
- heilpädagogische Frühförderung von Kindern, die noch nicht eingeschult sind
- Integrationsmaßnahmen in Kindergärten und Schulen
- Hilfen für eine angemessene Schulbildung und Berufsausbildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Förder- und Betreuungsgruppen,Tagesstätten)
- Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (Wohnheimen für behinderte Menschen, ambulant betreutem Wohnen, betreutem Wohnen in Familien)
- Zuschüsse zu behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Kraftfahrzeugen
- Hilfsmittelversorgung
Vordrucke:
Entwicklungs-/Ergebnis-/Abschlussbericht (PDF-Dokument, 559,14 KB, 20.09.2021)
Weiterführende Links:
Kontakt Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung:
Frau Simone Müller
Fachbereichsleiterin Eingliederungshilfe
Telefonnummer: 07641 451-3040
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Frau Ambs
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (A, C, R, X, Y)
Telefonnummer: 07641 451-3043
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Frau Grafmüller
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Q, Sch, V)
Telefonnummer: 07641 451-3041
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Frau Holtfoth
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (I, M, St, T)
Telefonnummer: 07641 451-3047
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Frau Kern
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (B)
Telefonnummer: 07641 451-3058
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Frau Moser
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (L, P, U)
Telefonnummer: 07641 451-3044
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Frau M. Müller
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (H, N, W, Lebenslagenmodell)
Telefonnummer: 07641 451-3054
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Frau Ritter
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (F, J, K, O, Sp)
Telefonnummer: 07641 451-3050
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Frau Witt
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (D, E ,G, S (ohne Sch, Sp, St), Z)
Telefonnummer: 07641 451-3045
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Kontakt Teilhabemanagement:
Frau Isolde Lang
Fachbereichsleiterin Teilhabemanagement
Telefonnummer: 07641 451-3640
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Herr Borst
Teilhabemanagement (S, Rog - Rz)
Telefonnummer: 07641 451-3644
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Frau Grunwald
Teilhabemanagement (B)
Telefonnummer: 07641 451-3642
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Frau Meyer
Teilhabemanagement (G, K, P, Q, Reit - Roeing, X)
Telefonnummer: 07641 451-3645
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Frau Schaub
Teilhabemanagement (A, C, D, E)
Telefonnummer: 07641 451-3648
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Frau Steltner
Teilhabemanagement (I, J, L, N, Ra - Reinh., U, V, T, Y)
Telefonnummer: 07641 451-3641
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Herr Wichmann
Teilhabemanagement (F, H, O, Z)
Telefonnummer: 07641 451-3643
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Frau Wilting-Weiss
Teilhabemanagement (M, W)
Telefonnummer: 07641 451-3646
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