Hauptbereich
Betreuungsbehörde
Rechtliche Betreuung
Jeden kann es treffen
Unfall oder Krankheit können dazu führen, dass Sie in Ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind und nicht mehr selbst für sich sorgen und entscheiden können.
Der Ehepartner ist nicht automatisch befugt, Rechtsgeschäfte für Sie auszuführen.
Wurde jedoch bereits eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese handeln.
Liegt keine Vollmacht vor, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
Eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vollmacht vorliegt.
Eine Betreuung kann hiermit (PDF-Dokument, 100,84 KB, 13.05.2020) formlos bei dem zuständigen Amtsgericht angeregt werden.
Informationen zur rechtlichen Betreuung finden Sie hier (PDF-Dokument, 313,51 KB, 20.06.2022).
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Betreuungsgerichtshilfe bei Sachverhaltsermittlungen und Betreuervorschlägen
- Einzelfallbezogene Aufklärung und Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten und Beglaubigung der Unterschrift auf Vorsorgevollmachten für Bewohner des Landkreises Emmendingen
- Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen für die Gewinnung, Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerpersonen
- Netzwerkarbeit mit allen Kooperationspartnern, die am Betreuungswesen beteiligt sind
- Gewinnung, Fortbildung und Beratung von Personen als beruflicher rechtlicher Betreuerpersonen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Sie können für sich private Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr für sich selbst handeln können. Dabei können Sie festlegen wer, in welchem Umfang und in welcher Form Sie zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Vorsorgevollmacht (PDF-Dokument, 103,75 KB, 03.03.2023) oder durch eine Patientenverfügung vertreten werden.
Terminvereinbarungen zur Beratung und Beglaubigung von Vollmachten
Telefonnummer: 07641 451-3086, Frau Schröder 8.00-12.00 Uhr oder per E-Mail
Ehrenamtliche Betreuung
Wir suchen Sie!
Ihre Lebenserfahrung reicht für zwei!
Wir suchen ehrenamtliche Betreuerpersonen, die sich gerne für andere einsetzen und eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen. Wir bieten allen ehrenamtlichen Betreuern mit Unterstützung der Betreuungsvereine neben der Einführung in das Betreuungsrecht persönliche Beratung und Begleitung, fachliche Unterstützung und Hilfestellung, regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch sowie Fortbildungsveranstaltungen.
Sie erhalten für Ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung von 399 € jährlich pro Betreuung. Außerdem sind Sie in Ihrer Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert. Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 374,22 KB, 20.06.2022).
Berufliche Betreuung
Wir suchen Sie!
Wir suchen des Weiteren Berufsbetreuende. Bei Interesse an dieser Tätigkeit im Landkreis Emmendingen übersenden Sie uns bitte ein Bewerbungsschreiben mit aussagekräftigen Unterlagen und einem Lebenslauf.
Ab dem 01.01.2023 ist es notwendig einen Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer/in zu stellen. Soweit die beruflichen Qualifikationen und die persönlichen Voraussetzungen vorhanden sind, werden Sie von uns zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Informationen zum Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer erhalten Sie auf Nachfrage bei uns. Einen Antrag zur Registrierung als Berufsbetreuer finden Sie unter Downloads und Links.