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Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen (KBB) für den Landkreis Emmendingen

Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Die Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die es untersagt, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen und zu diskriminieren. Stattdessen muss sich eine Gesellschaft so verändern, dass alle Menschen selbstbestimmt daran teilnehmen können.
Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen für den Landkreis Emmendingen sind unabhängig und weisungsungebunden.
5. Mai 2026: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Jedes Jahr am 5. Mai wird auf das Thema Barrierefreiheit aufmerksam gemacht. Die beiden Behidnertenbeauftragten des Landkreises wollen das Thema auch in diesem Jahr sichtbar machen und zwar durch Präsentation einer Wheelramp, einer Rampe, die Rollstruhlfahrern aber auch Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen hilft, Stufen zu überwinden. Durch so eine Rampe wird der Alltag und das Leben all dieser Menschen einfacher gemacht.
Ziel der Behindertenbeauftragten ist es, so viele Stufen wie möglich verschwinden zu lassen, auf das Thema Inklusion aufmerksam zu machen und den Alltag für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen einfacher zu gestalten.
Wann: Dienstag, 5. Mai 2026, um 11 Uhr, Mahlwerkk Emmendingen
Kontakt und Öffnungszeiten
Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung für den Landkreis Emmendingen
Esther Weber | Philipp Hensel |
Sprechzeiten (telefonisch):
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Sie sind Ansprechpartner und Anlaufstelle für:
- Personen mit Behinderungen und deren Angehörige im Landkreis Emmendingen
- Organisationen, Institutionen und Verbände der Behindertenhilfe
- die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis
Aufgaben der KBB ergeben sich aus § 15 Absatz 3 und 4 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Aufgaben und Ziele:
- Vertretung der Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsperson)
- Beratung des Landkreises in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und die Zusammenarbeit mit der Verwaltung
- Koordination und Unterstützung der Kommunalen Inklusionsvermittler (KIV) bei den kreisangehörigen Gemeinden
- Austausch und Vernetzung von Informationen mit Verbänden, Institutionen, Organisationen, den Behindertenselbsthilfegruppen sowie anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
- Impulsgeber für Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Ziel ist ein barrierefreier Landkreis Emmendingen.
Aus der Präambel „Bündnis für Inklusion“ für den Landkreis Emmendingen:
"Seit dem In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Dabei gehen die Grundsätze der Inklusion weit über einen barrierefreien Zugang zur Umwelt, Information und Kommunikation hinaus. …"
Bitte beachten:
Hinweis: Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sind nicht Ansprechpersonen, wenn es um die Ausstellung und Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis geht. Hierzu wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin oder den für Sie zuständigen Sachbearbeiter
Weitere Informationen
Informationen und Ansprechpersonen im Landkreis Emmendingen:
Inklusions- und Seniorenbeauftragter Stadt Emmendingen
Datenbank der Stadt Waldkirch
Überregionale Informationen und Ansprechpersonen:
Bundes-Behindertenbeauftragter: Jürgen Dusel
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/der-beauftragte/der-beauftragte-node.html
Landes-Behindertenbeauftragte: Nora Welsch
Landes-Behindertenbeauftragte: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg/LZ-BARR
https://barrierefreiheit-bw.de/
Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
UN BRK
https://www.behindertenrechtskonvention.info/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk.html
Barrierefrei planen – bauen – wohnen:
www.nullbarriere.de








