Fachstelle Kindertagespflege: Landkreis Emmendingen

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Fachstelle Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen eine wichtige Säule bei den Angeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Entlastung von Familien und zur Förderung der Kinder.

Die Kindertagespflege ist ein Angebot der Kinderbetreuung und richtet sich an Kinder im Alter von null bis 14 Jahren. Für Kinder über drei Jahren kann die Kindertagespflege ergänzend zur Kindertageseinrichtung und Schule gewählt werden. Für Kinder unter drei Jahren bietet die Kindertagespflege alternativ zur Betreuung ein einer Einrichtung ein gleichrangiges Betreuungsangebot.

Die Kindertagespflege stellt sich als ein zusätzliches, verlässliches, qualifiziertes und flexibles Angebot für die Bedürfnisse von Familien in der Kinderbetreuung dar. Die Betreuung und Förderung von Kindern wird durch geeignete, selbständig tätige Tagespflegepersonen angeboten. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen soll die Basis für ein Angebot legen, das auch dem Bildungsauftrag in der Kindertagespflege gerecht werden kann.

 

Die Kindertagespflege kann in verschiedenen Betreuungsformen stattfinden:

Im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten (als Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen.

Aufgaben

Aufgaben der Fachstelle Kindertagespflege sind:

 

·         Gewinnung von Tagespflegepersonen

·         Abschließendes Eignungsfeststellungsgespräch

·         Erstellung und Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII

·         Beratung von Tagespflegepersonen

·         Vernetzung und Kooperation mit freien Trägern und Institutionen

·         Betreuung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen im Landkreis

Beratung

Folgende Träger und Institutionen führen im Landkreis Emmendingen die Beratung der Tagespflegepersonen durch und unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson:

  • Deutscher Kinderschutzbund Emmendingen, Rosenweg 3, 79312 Emmendingen, Telefonnummer: 07641 6033 für die Gemeinden Rheinhausen, Herbolzheim, Weisweil, Wyhl, Kenzingen, Forchheim, Sasbach, Endingen, Riegel, Malterdingen, Freiamt, Bahlingen, Teningen und Emmendingen.
  • Deutscher Kinderschutzbund Waldkirch, Emmendinger Straße 3, 79183 Waldkirch, Telefonnummer: 07681 9020 für die Gemeinden Waldkirch, Gutach und Simonswald.
  • Tagesmütterverein Denzlingen, Altes Rathaus, Hauptstraße 118, 79211 Denzlingen, Telefonnummer: 07666 881410 für die Gemeinden Denzlingen, Sexau, Reute, Vörstetten, Elzach, Winden und Biederbach.

Voraussetzungen um Tagespflegeperson zu werden

Voraussetzungen um als Tagespflegeperson tätig zu werden, sind unter anderem:

  • Volljährigkeit
  • Hauptschulabschluss/vergleichbarer Bildungsabschluss/Berufsausbildung
  • Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B 2. Der Nachweis kann durch einen Bildungsabschluss, der mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht
    oder durch ein Zertifikat, das aufgrund einer Überprüfung diese Sprachkenntnisse bestätigt, nachgewiesen werden.
  • Erstgespräch mit dem zuständigen Tageselternverein (siehe auch oben unter Beratung)
  • Entsprechende Qualifizierung (Qualifizierungskurse mit derzeit 300 Unterrichteinheiten werden von uns angeboten)
  • Eignungsfeststellung durch die Fachstelle Kindertagespflege
  • Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich länger als drei Monate ein Kind oder mehrere Kinder gegen Entgelt betreut. Die Pflegeerlaubnis wird durch uns erteilt.

Darüber hinaus:

  • Genügend zeitliche Kapazitäten
  • Genügend Platz zum Spielen und Schlafen (kindgerechte Räumlichkeiten)
  • Bereitschaft zu einer kooperativen, am Wohl des Tageskindes ausgerichteten Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Bereitschaft, sich durch spezielle Fortbildungen weiter zu bilden
  • Reflexionsfähigkeit
  • Freude und Engagement
  • Kooperationen mit anderen Teilnehmern aufbauen
  • Bereitschaft, längerfristig als Tagespflegeperson tätig zu sein
  • Fähigkeit, neues Wissen weiterzugeben, zu vertiefen und selbstständig weiterzuentwickeln

Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen

Die Kindertagespflege ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe für alle Tagespflegepersonen. Für Eltern ist es wichtig zu wissen, dass ihre Kinder gut betreut werden und die Kindertagespflegeperson bestmöglich ausgebildet und gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet ist. Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 22 SGB VIII) ist die Kindertagespflege den Kindertageseinrichtungen in ihrem Förder- und Bildungsauftrag gleichgestellt. Die Professionalisierung der Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein für einen qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Mit der im April 2021 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege umfasst die Grundqualifizierung für neue Kindertagespflegepersonen 300 Unterrichtseinheiten (Dauer einer UE: 45 Minuten). Der Landkreis Emmendingen bildet die Kindertagespflegepersonen nach dem Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg aus, welches auf der Grundlage des vom DJI entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) basiert. Insbesondere geht es in dem Qualifizierungskonzept um die Orientierung an den Kompetenzen der Kursteilnehmenden. Zu den Kompetenzen gehört nicht nur das Fachwissen, sondern auch die Weiterentwicklung persönlicher Kompetenzen, die für die Arbeit einer selbständigen Kindertagespflegeperson wichtig und für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern notwendig sind.

Die Qualifizierung ist in einen Grund- und Aufbaukurs unterteilt. Pädagogische Fachkräfte nach § 7 KiTaG müssen lediglich den Grundkurs (50 UE) absolvieren.
 

Grundkurs

Mit dem Grundkurs Kindertagespflege über 50 Unterrichtseinheiten haben Sie die Möglichkeit kurzfristig und einfach den Einstieg in die Arbeit als Kindertagespflegeperson zu realisieren.

Inhalte sind u. a.:

  • Erwartungen und Motivationsklärung
  • Aufgaben und Alltag einer Kindertagespflegeperson
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz
  • Sicherheit drinnen und draußen
  • Kooperation mit dem Landratsamt, Schutzauftrag, Pflegeerlaubnis
  • Pädagogische Grundlagen
  • Kinderrechte und Kinderschutz
  • Erziehungspartnerschaft in der Kindertagespflege
 

Aufbaukurs

An den Grundkurs schließt ein Aufbaukurs mit 250 Unterrichtseinheiten an. Dieser sollte tätigkeitsbegleitend stattfinden.

Inhalte sind u. a.:

  • Vertiefung der Inhalte aus dem Grundkurs
  • Finanzielle Aspekte, wie z. B. die Selbständigkeit
  • Pädagogische Konzeption
  • Pädagogische Alltagsgestaltung
  • Inklusion
  • Grundlagen der Kommunikation
  • Gesundheit und Hygiene

Kursdaten

Anschlussqualifizierungskurs:

Die nächste Anschlussqualifizierung (140+) findet in Kombination mit einem Aufbaukurs statt. Sie steigen am 14.11.2024 mit ein.
Aus planungstechnischen Gründen endet die Anmeldefrist bereits am 31.07.2024.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier ​​

Grundkurs:

Der nächste Grundkurs beginnt am 21.11.2024.
Sie können sich bis 15.10.2024 anmelden.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier ​​