Kinder- & Jugendgesundheit: Landkreis Emmendingen

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Kinder- und Jugendgesundheit

Gesund erwachsen werden
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern. Es berät sorgeberechtigte Personen sowie die Kindertageseinrichtungen und Schulen zu erforderlichen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie zu gesundheitlichen Fragen, die den Schulbesuch betreffen.

Die Gesundheitsämter arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben insbesondere mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie mit anderen Stellen, Trägern, Einrichtungen und Personen zusammen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen.

Gesunde Ernährung
Eine Landesinitiative des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg informiert unter dem Begriff „BeKi“ (Bewusste Kinderernährung) Eltern, Erzieherinnen, Lehrkräfte und Kinder über alle Fragen rund ums Essen und Trinken. Vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum geschulte Fachfrauen für Kinderernährung können als Referentinnen für Informationsveranstaltungen und Schulunterricht  angefordert werden.

Die BeKi Referentinnen sind in Kindergärten und Schulen tätig. Weitere Informationen Landesinitiative Beki erhalten Sie auf der Website des Landeszentrum für Ernährung.

Auf ihrem Internetportal www.kindergesundheit-info.de bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationen zur gesunden Ernährung in Kindertagesstätten an, die sich speziell an die dort tätigen Fachkräfte richten.

Ansprechpartner:

Dr. Gabriele Hasselblatt
Telefonnummer: 07641 451-4309
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben

Nützliche Links:

Einschulungsuntersuchungen

Die Gesundheitsämter untersuchen zur Schule angemeldete Kinder sowie Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Schuljahrs das vierte Lebensjahr vollendet haben (Einschulungsuntersuchung). Schülerinnen oder Schüler können untersucht werden. Die Untersuchung dient insbesondere der präventiven gesundheitlichen Beratung und der Veranlassung von gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen, die gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen entgegenwirken, die die Teilnahme am Unterricht gefährden können.

Die Einschulungsuntersuchung ist in zwei Schritte unterteilt:
Im vorletzten Kindergartenjahr wird eine erste Untersuchung durchgeführt, damit genügend Zeit für eventuell benötigte Förderungen oder Therapien bleibt.
Etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung findet dann gegebenenfalls eine zweite Untersuchung durch das Gesundheitsamt statt. Die Untersuchung im vorletzten Kindergartenjahr umfasst Folgendes:

  • Gewicht, Größe
  • Sehtest, Hörtest
  • Sprache (HASE-Screening, Sprachverständnis, Artikulation)
  • ggf. eine ergänzende Sprachstandsdiagnostik (SETK 3-5)
  • Motorik (fakultativ)
  • Malentwicklung
  • Mengenerfassung
  • Verhalten
  • Überprüfung der Nachweise über den Impfschutz  und die Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen.

Weitere Infos zur Einschulungsuntersuchung (z. B. Verfahrensablauf, Fristen, erforderliche Unterlagen und Rechtsgrundlagen) finden Sie unter Service-BW und den folgenden Links.

Schulgesundheitspflege: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de

Antworten auf häufige Fragen zur Einschulungsuntersuchung (baden-wuerttemberg.de)

 

Formulare:

Alle Formulare, Infoflyer, Elternratgeber und weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in vershiedenen Sprachen auf der Seite Merkblätter & Formulare > Einschulungsuntersuchungen.

Ansprechpersonen:

Frau Heißler
Telefonnummer: 07641 451-4308
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben

Frau Hirzel
Telefonnummer: 07641 451-4312
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail schreiben

Frau Huber
Telefonnummer: 07641 451-4311
Faxnummer: 07641 451-4350
E-Mail: schreiben

Nützliche Links:

Regionale Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit

In der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit haben sich die Bezirkszahnärztekammer Freiburg(vertreten durch die niedergelassenen Zahnärzte des Landkreises), die gesetzlichen Krankenkassen und das Gesundheitsamt des Landkreises Emmendingen zusammengeschlossen. Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr Prophylaxe-Maßnahmen zu fördern, die eine Zahnerkrankung verhindern. Diese Maßnahmen werden gruppenweise in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sind als „Gruppenprophylaxe“ bekannt. Die Geschäftsführung wird vom Gesundheitsamt wahrgenommen.

25 Jahre Regionale Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit

Die Regionale Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit im Landkreis Emmendingen feierte 2015 ihr 25-jähriges Bestehen.

Festschrift zum Jubiläum (PDF-Dokument, 667,66 KB, 30.11.2016)

 

Ansprechperson

Frau Holst
Telefonnummer: 07641 451 4360
Faxnummer: 07641 451 4350
E-Mail schreiben

Meldungen von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen

Für Meldungen von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 33 IfSG laden Sie bitte zunächst das Meldeformular herunter. Anschließend füllen Sie das Meldeformular, insbesondere alle mit * markierten Pflichtfelder, bitte vollständig aus und senden Sie uns das Formular per Fax an Faxnummer: 07641 451-4355.

Meldeformular für Einzelerkrankung und Erkrankungshäufung gem. § 34 IfSG (PDF-Dokument, 479,54 KB, 23.11.2023).

Ansprechpersonen:

Frau Keller
Telefonnummer: 07641 451-4315
Faxnummer: 07641 451-4355
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Herr Cyrny
Telefonnummer: 07641 451-4318
Faxnummer: 07641 451-4355
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Nützliche Links:

Belehrungsbögen § 34 Abs. 5 Satz 2 (für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte) und 35 IfSG (für Beschäftigte in Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen)

Hygieneleitfaden in der Kindertagesbetreuung

Formulare des Gesundheitsamtes

Alle Formulare und Merkblätter des Gesundheitsamtes haben wir für Sie auf der Seite Formulare & Merkblätter zusammengefasst.