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Maßnahmen zum Infektionsschutz beim Erörterungstermin
Gemäß der Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung in § 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) in der seit dem 02.05.2022 gültigen Fassung werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/Weisweil vom 16.05. – 23.05.2022 in der Sporthalle Wyhl dringend gebeten,eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen, sowie die allgemeinen Regeln der Hygiene (regelmäßiges Händewaschen; Mindestabstand von 1,5 Metern, soweit möglich) einzuhalten. Dies dient dem Schutz aller Teilnehmenden. Für Ihre Rücksichtnahme danken wir im Voraus.
Landratsamt Emmendingen
– Untere Wasserbehörde –
– Planfeststellungsbehörde –
Verfahrensablauf
Bekanntmachung für den geplanten Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil (PDF-Datei)
Häufig gestellte Fragen und Hinweise zum Erörterungstermin (PDF-Datei)
Derzeit bereitet das Landratsamt Emmendingen als Planfeststellungsbehörde den Erörterungstermin für den geplanten Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil vor. Die Erörterung ist für den Zeitraum von Montag, 16. Mai 2022 bis Freitag, 20. Mai 2022 in der Sporthalle in Wyhl vorgesehen. Falls die Erörterung an diesen Tagen nicht abgeschlossen werden kann, wird sie am Samstag, 21. Mai 2022 sowie gegebenenfalls am Montag, 23. Mai 2022 am selben Ort fortgesetzt. Die Erörterung soll an jedem Tag voraussichtlich morgens um 9:00 Uhr beginnen und bis abends dauern, wobei die einzelnen Fachthemen geordnet nacheinander abgearbeitet werden. Gleichlautende oder inhaltsähnliche Einwendungen werden sachthemenbezogen und grundsätzlich nicht einzeln oder personenbezogen erörtert.
Im Erörterungstermin wird noch nicht über den Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, auf Errichtung des Hochwasserrückhalteraumes entschieden. Vielmehr dient der Termin dem mündlichen Austausch. Dabei kann auch ausgelotet werden, ob es zu bestimmten Themen und Fragen Verständigungsmöglichkeiten gibt.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass fristgerecht eingegangene Einwendungen im weiteren Verfahren auch dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht im Erörterungstermin behandelt wurden.
Alle Teilnehmenden am Erörterungstermin sind verpflichtet, die zum Zeitpunkt des Erörterungstermins geltenden Vorschriften zur Pandemiebekämpfung einzuhalten (siehe Kasten oben).
16.05.2022 - 23.05.2022 | Erörterungstermin für den geplanten Hochwasser- rückhalteraum Wyhl/Weisweil in der Sporthalle in Wyhl |
25.11.2019 - 24.02.2020 | Einwendung der Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden, Verbände) |
07.02.2020 | Ende der Einwendungsfrist |
25.11.2019 - 24.01.2020 | Offenlage der Planunterlagen |
05.11.2019 | Eingang der vollständigen Planunterlagen |
18.12.2018 | Einreichung des Planfeststellungsauftrags |
Allgemeine Informationen zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens (PDF-Datei)
Planfeststellungsverfahren Rückhalteraum Wyhl/Weisweil
Integriertes Rheinprogramm
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, hat beim Landratsamt Emmendingen die wasserrechtliche Planfeststellung nach §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) iVm §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den Bau und den Betrieb eines Hochwasserrückhalteraumes (Polder) entlang des Rheins auf dem Gebiet der Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen beantragt. Das Projekt ist Teil des „Integrierten Rheinprogramms (IRP)“ und hat das Ziel, einen verbesserten Hochwasserschutz am Oberrhein herzustellen.
Weitere Informationen zu diesem Vorhaben und zum Gesamtkonzept des Integrierten Rheinprogramms (IRP) finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Freiburg.
Bekanntmachungen
Die Planunterlagen konnten bis 24. Januar 2020 in den Rathäusern der vier betroffenen Gemeinden eingesehen werden. In den unten stehenden Bekanntmachungen finden Sie weitere Informationen.
Auslegung der Antragsunterlagen in Rheinhausen (PDF-Datei)
Auslegung der Antragsunterlagen in Weisweil (PDF-Datei)
Planunterlagen
Auf die separaten Unterlagen (PDFs) können Sie auch nach Ende der Einwendungsfrist zugreifen.