Gebühren & Behälterbestellung: Landkreis Emmendingen

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Abfallgebühren im Landkreis Emmendingen 2023

HINWEIS:
Möchten Sie eine Änderung der Behältergröße oder andere Änderungen zur Müllgebührenanmeldung (z.B. Namensänderung, Änderung der Adresse, Eigentumswechsel, Erbe, Änderung der Bankdaten oder Anderes) zum Jahreswechsel beantragen, benötigen wir die schriftliche Mitteilung über unsere Formulare bis spätestens zum 31.10.2023. So kann eine Bearbeitung zum 01.01. des neuen Jahres sichergestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine automatische Mitteilung von anderen Behörden erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt Müllbehälteranträge (PDF-Dokument, 195,91 KB, 28.09.2020).

  

Die Müllgebühr wird jedes Jahr im Januar bzw. Februar in einem Betrag für das ganze Jahr erhoben, eine Abschlagszahlung ist nicht möglich. Den Gebührenbescheid erhält immer der Grundstückseigentümer/Vermieter, der dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung den Anteil beim Mieter erhebt.   

  • Müllsack mit 70 Liter: 6,90 EUR (inkl. Verkaufsgebühr)
  • 35-Liter-Behälter: 89,00 EUR
  • 50-Liter-Behälter: 127,00 EUR
  • 60-Liter-Behälter: 152,00 EUR
  • 80-Liter-Behälter: 203,00 EUR
  • 120-Liter-Behälter: 305,00 EUR
  • 240-Liter-Behälter: 610,00 EUR
  • 770-Liter-Container: 1.959,00 EUR
  • 1.100-Liter-Container (bei Kauf) 2.765,00 EUR
  • 1.100-Liter-Container (bei Miete) 2.798,00 EUR

Gebühr für Lieferung und Abholung der Müllbehälter
Für die Lieferung bzw. Abholung von Müllbehältern wird eine Gebühr erhoben. Sie wird für jede Lieferung bzw. Abholung – allerdings unabhängig von der Stückzahl - als einmaliger Pauschalbetrag erhoben.

  • Gebühr für 35, 50, 60, 80, 120 und 240 Liter-Behälter: 24,20 EUR
  • Gebühr für 770 und 1.100-Liter-Container: 39,10 EUR

Bestellung von Müllbehältern

Im Landkreis stehen sechs verschiedene Müllbehälter mit 35, 50, 60, 80, 120 und 240 Liter Volumen sowie zwei Container mit 770 und 1.100 Liter Volumen zur Auswahl.

Ein Wechsel in einen größeren oder kleineren Müllbehälter ist jederzeit möglich. Die Gebührenberechnung der An- bzw. Abmeldung erfolgt zum 1. eines Monats; nicht rückwirkend.
Der Termin der Abholung bzw. Lieferung der Behälter vor Ort wird Ihnen incl. aller wichtigen Informationen zum Ablauf schriftlich mitgeteilt.

Informationen zur Behälterbestellung

Müllbehälteran-, ab- und Ummeldung und sonstige Änderungen
Wenn Sie als Eigentümer/in oder bei uns angemeldete Hausverwaltung bei uns einen Müllbehälter neu bestellen, wechseln, abmelden oder eine andere Änderung zu Ihrer Müllbehälteranmeldung  (z.B. Namensänderung, Änderung Postanschrift, u.s.w.) vornehmen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten den Antrag zu stellen:

  1. Sie füllen das Formular aus und senden es uns ausgedruckt und unterschrieben zurück.
  2. Sie füllen das Formular aus und senden es uns unterschrieben als PDF-Datei per E-Mail zu.

Wechsel / Anforderung / Rückgabe von grauen Restmüllbehältern / sonstige Änderungsmitteilung (PDF-Dokument, 84 KB, 20.10.2023)

Formulare sind auch in allen Rathäusern und an den Infotheken des Landratsamtes Emmendingen erhältlich.

Eigentumswechsel (wenn das Haus verkauft oder vererbt wurde)
Wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vererbt wurde, können Sie uns dies mit dem
Formular "Eigentumswechsel" (PDF-Dokument, 100 KB, 20.10.2023) mitteilen. Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Es werden vorerst keine Müllbehälter auf dem Grundstück benötigt (z.B. wg. Leerstand, Renovierung, etc.). Bitte teilen Sie uns hierzu mit, ab wann die Abmeldung und Abholung des Müllbehälters erfolgen soll.
  2. Der neue Eigentümer möchte den Müllbehälter übernehmen. Das Datum des Grundbucheintrags entspricht dem Datum der Umschreibung. Soll hiervon abgewichen werden, benötigen wir die schriftliche Bestätigung von Käufer und Verkäufer und die Mitteilung über das gewünschte Umschreibungsdatum. Bei Übernahme des Müllbehälters durch den Käufer muss sichergestellt sein, dass der Käufer damit einverstanden ist.
    Sie können uns das Formular unterschrieben per Post oder Fax zusenden oder als PDF-Anhang per E-Mail.
 

Sepamandat
Wenn Sie gerne eine automatische Abbuchung Ihrer Müllgebühren wünschen, nutzen Sie unser Sepamandatsformular.
Füllen Sie dieses vollständig aus und senden es uns unterschrieben per Post oder Fax oder als eingescannte PDF-Datei zu.
Bitte beachten Sie, dass nur der angemeldete Eigentümer eine Sepamandat erteilen darf.

Sepa-Lastschriftmandat für Abfallgebühren (PDF-Dokument, 49,01 KB, 21.10.2020)

Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung und -speicherung
Möchten Sie uns Ihren Müllbehälterantrag ohne Formular einfach per Mail oder Brief senden, benötigen wir zusätzlich eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung und Datenverarbeitung.
Bitte füllen Sie hierzu die Einverständniserklärung aus und senden Sie uns diese unterschrieben mit Ihrem Antrag zu.

Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung (PDF-Dokument, 35,79 KB, 26.10.2018)
Informationen zur Datennutzung (PDF-Dokument, 9,63 KB, 03.04.2019)

Ansprechpartner und Gebührenveranlagung
Ansprechpartner für die Gebührenveranlagung

Gebühren für Selbstanlieferer Deponie Kahlenberg 2024

Siedlungsabfälle:

Anliefermenge › 100 kg pro t: 144,00 EUR

Pauschalgebühr je Anlieferung ‹ 100 kg : 8,00 EUR 

nicht aufbereitbarer Bauschutt u.ä.:

Anliefermenge ›100 kg pro t: 36,00 EUR

Pauschalgebühr je Anlieferung ‹ 100 kg: 2,00 EUR

unbelasteter Bauschutt:

Anliefermenge ›100 kg pro t : 28,00 EUR

Pauschalgebühr je Anlieferung ‹ 100 kg: 1,00 EUR

unbelasteter Erdaushub:

Anliefermenge pro m³: 48,00 EUR

Anliefermenge › 100 kg pro t: 28,20 EUR

Pauschalgebühr je Anlieferung ‹ 100 kg: 1,00 EUR

Altholz AI-III:

Anliefermenge › 100 kg pro t : 55,00 EUR

Pauschalgebühr je Anlieferung ‹ 100 kg: 3,00 EUR

Altholz A IV:

Anliefermenge › 100 kg pro t : 91,00 EUR

Pauschalgebühr je Anlieferung ‹ 100 kg: 6,00 EUR

Asbest:

Anliefermenge › 100 kg pro t: 73,00 EUR

Pauschalgebühr je Anlieferung ‹ 100 kg: 3,00 EUR

Dämmmaterialien aus Mineralfaser:

Anliefermenge › 100 kg pro t : 104,00 EUR

Pauschalgebühr je Anlieferung ‹ 100 kg: 4,00 EUR

weitere Gebühren siehe §§22 und 23 der Abfallwirtschaftssatzung (PDF-Dokument, 273,61 KB, 28.12.2023)

Was darf in den Restmüllbehälter und was nicht?

Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Beachten Sie bitte auch unser Abfall ABC.

Das darf rein:  

  • Altkleider (verschmutzt)
  • Asche
  • Butterbrotpapier
  • Fahrradreifen
  • Filme
  • Geschirr
  • Glühbirnen
  • Gummiteile
  • Halogenbirnen
  • Hygienepapier
  • Katzenstreu
  • Kehricht
  • Porzellan
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapetenreste
  • Windeln
  • Zigarettenkippen

Das darf nicht rein:

  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen
  • Batterien
  • ätzende, entzündliche oder giftige Stoffe
  • Altmedikamente
  • verwertbare Abfälle wie Glas oder Papier
  • Elektrogeräte
  • Bauschutt
  • Steine