Vermessungsamt: Landkreis Emmendingen

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Hauptbereich

Vermessungsamt

Das Amt ist für die Führung des Liegenschaftskatasters, die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen, die Übermittlung von Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters, sonstige vermessungstechnische Dienstleistungen sowie für das Geographische Informationssystem des Landkreises und die interaktive Kreiskarte zuständig.

Kontakt und Öffnungszeiten

Vermessungsamt
Schwarzwaldstraße 4
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 451-9215
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben
Sichere E-Mail schreiben über das Serviceportal Baden-Württemberg

Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Interaktive Kreiskarte (Bürger-GIS)

Die interaktive Kreiskarte (Bürger-GIS) ist eine frei zugängliche, kostenlose Informationsplattform, mit der raumbezogene, verwaltungsspezifische Informationen des Landkreises Emmendingen für Bürger, Wirtschaft und Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.

Mehr Informationen zur interaktiven Kreiskarte

Auskunft und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis von Geobasisinformationen darlegt, kann zu den Öffnungszeiten Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

Folgende Dienstleistungen können Sie bei uns erhalten:

  • Auszüge aus ALKIS in analoger oder digitaler Form
  • Erteilung von Auskünften und Auszügen aus sonstigen vermessungstechnischen Unterlagen
  • Beratung bei Vermessungs- und Grundstücksangelegenheiten
  • Auskünfte zu Grenzmaßen
  • Entgegennahme von Vermessungsanträgen
  • Unterschriftsbeglaubigungen bei Anträgen auf Vereinigungen von Flurstücken

Die Gebühren für graphische Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind nach dem derzeit aktuell gültigen Gebührenverzeichnis festgelegt.

  • Bis DIN A3 Papier oder PDF-Datei 20 EUR
  • DIN A3 - A0 Papier oder PDF-Datei 40 EUR

Bei Abgabe digitaler Daten (Vektor-Daten) hängt die Gebühr von der Anzahl der Objekte ab.

Führung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende und aktuelle Nachweis aller Flurstücke und Gebäude.
Wesentliche Bestandteile sind die Liegenschaftskarte und die Sachdaten des Liegenschaftskatasters. Gemeinsam bilden sie das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS).
Es wird von den Vermessungsämtern bei den Landkreisen sowie von den städtischen Vermessungsämtern bei den Stadtkreisen und Gemeinden nach §10 VermG geführt.
Innerhalb des Landkreises Emmendingen werden beim Vermessungsamt Daten zu 150.000 Flurstücken und 95.000 Gebäuden in 60 Gemarkungen vorgehalten.
Das Liegenschaftskataster ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme und insgesamt auf die Bedürfnisse unserer multimedialen Informationsgesellschaft ausgerichtet.

Zum Inhalt des Liegenschaftskatasters gehören Angaben zur Festlegung der Flurstücksgrenze, Fläche, Lage, Nutzung, Angaben zu Gebäuden, die Landes-, Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen und topographische Einzelobjekte.

In Übereinstimmung mit dem Grundbuch werden die Eigentümerangaben nachrichtlich geführt. Hinzu kommen Aussagen über Bodenordnungsmaßnahmen, die Klassifizierung von Straßen und Gewässern und sonstige rechtliche Festlegungen wie z.B. die Bodenschätzungsergebnisse der Finanzverwaltung.
Die anlässlich bei Liegenschaftsvermessungen ermittelten Maßzahlen, Koordinaten, Flächenberechnungen und Fachobjekte münden in einen Fortführungsnachweis zur Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Vor der Fortführung des Liegenschaftskatasters werden diese Ergebnisse durch Mitarbeiter der Vermessungsbehörde einer eingehenden Qualitätsprüfung unterzogen. Die Fortführungsunterlagen werden dauerhaft im Liegenschaftskataster aufbewahrt.
Mit den Festlegungen des Liegenschaftskatasters und diesen Unterlagen ist es jederzeit möglich, die Übereinstimmung zwischen der örtlichen Lage der Grenzpunkte und ihrer Festlegung im Liegenschaftskataster zu überprüfen und fehlende Grenzzeichen wieder herzustellen.

Neben Fortführungen aufgrund von Liegenschaftsvermessungen werden Fortführungen des Liegenschaftskatasters veranlasst durch:

  • Mitteilungen der Umlegungsstelle über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens oder die Änderung des Umlegungsgebietes
  • Mitteilungen der Gerichte bei Grenzstreitigkeiten
  • Mitteilungen der Grundbuchämter (Veränderungen in der grundbuchmäßigen Bezeichnung des Grundstücks, Veränderungen im Bestandsverzeichnis usw.)
  • Mitteilungen des Finanzamtes über die zu übernehmenden Ergebnisse der Bodenschätzung
  • Mitteilungen der unteren Forstbehörde bei Änderungen der Klassifizierung Wald
  • Mitteilungen der Flurbereinigungsbehörde über die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens
  • Öffentliche rechtliche Festlegungen wie z. B. Änderung der Gemeindegrenzen

Nach der Prüfung werden die Veränderungen in digitaler Form in das ALKIS eingearbeitet. Danach erfolgt die Bekanntgabe der Veränderungen an die Beteiligten.

Grundstücksteilungen und Verschmelzungen

Von Flurstücksbildung spricht man, wenn die Form der Flurstücke verändert wird, d.h. es werden neue Flurstücksgrenzen festgelegt. Dies geschieht durch Zerlegung, Verschmelzung, Grenzänderung aufgrund gerichtlicher Entscheidungen, Einbeziehung und Neuzuteilung in öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahren oder Änderungen der Flurstücksgrenzen nach Wasserrecht.
Jede Person, die z.B. einen Teil eines Flurstücks verkaufen will, muss zuerst eine Vermessung durchführen lassen, in der der neue Grenzverlauf festgelegt wird.
Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen und dem Grundbuchamt mitgeteilt. Diese Liegenschaftsvermessungen werden durch notariellen Vertrag ins Grundbuch übertragen und damit rechtskräftig.

Der neue Grenzverlauf wird vorab rechnerisch oder durch Vermessung festgelegt, in die Örtlichkeit übertragen und auf Antrag mit Grenzzeichen abgemarkt. Die Gebühr wird abhängig von Bodenwert, Anzahl der neuen Grenzpunkte und Flurstücksteile nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis festgelegt.

Seit 1.1.2014 darf das Vermessungsamt keine Anträge von Privatpersonen oder Gemeinden auf Zerlegung mehr bearbeiten. Insofern verweisen wir auf die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Verschmelzungen von Flurstücken werden  von uns kostenfrei durchgeführt. Beim Vermessungsamt können auch kostenfreie Vereinigungsanträge mit Unterschriftsbeglaubigung gestellt werden, die zur Änderung des Grundbuchs benötigt werden.

Gebäudeaufnahmen

Warum wird eine Gebäudeaufnahme durchgeführt?

  • Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern gemeinsam den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage, Größe und über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken.
  • Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern damit einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum.
  • Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb auch für die Eigentümer große Bedeutung.
  • Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst die Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung.
  • Vermessungen, die zur Planung oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster nicht ersetzen.

Was wird bei einer Gebäudeaufnahme gemacht?
Die Aufnahme eines Gebäudes für das Liegenschaftskataster umfasst folgende Arbeiten:

  • Ankündigung und Benachrichtigung der Eigentümer des Grundstücks.
    Das Vermessungspersonal ist berechtigt, das Grundstück zu betreten. Wir sind bestrebt, uns vor Aufnahme der Arbeiten anzumelden. Die Anwesenheit des Eigentümers bei den Vermessungsarbeiten ist nicht zwingend erforderlich, wenn das Gebäude frei zugänglich ist.
  • Ermittlung der Länge der Gebäudeseiten
  • Einmessung der Lage des Gebäudes innerhalb des Flurstücks
  • Beschreibung des aufgenommenen Gebäudes in einem Fortführungsnachweis
  • Darstellung des Gebäudes in den Karten und Erneuerung der Sachdaten des Liegenschaftskatasters

Wann wird eine Gebäudeaufnahme vorgenommen?
Die Aufnahme erfolgt nach Möglichkeit zeitnah nach der Errichtung des Gebäudes. Es ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die Aufnahme erst in einem größeren zeitlichen Abstand vorgenommen werden kann.

Was kostet eine Gebäudeaufnahme?
Die Höhe der Gebühr für die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster hängt von den Baukosten ab. Sie ist in einem von der Landesregierung herausgegebenen Gebührenverzeichnis festgelegt.

Wer schuldet die Gebühr?
Aus dem Interesse an der Sicherung des Eigentums an Grundstück und Gebäuden und der Vollständigkeit und der Richtigkeit des Liegenschaftskatasters ergibt sich die Gebührenpflicht der Eigentümer.

Grenzfeststellungen

Grenzfeststellungen sind Hoheitsaufgaben des Landes, die nur von den berechtigten Vermessungsdienststellen ausgeführt werden dürfen. Bei der Grenzfeststellung werden die Grenzpunkte aufgrund ihrer Festlegungen im Liegenschaftskataster durch Vermessung an Ort und Stelle übertragen. 

Es wird untersucht, ob die in der Örtlichkeit vorgefundenen Grenzpunkte mit dem Katasternachweis übereinstimmen. Fehlende Grenzpunkte werden abgemarkt.
Der Katasternachweis, der von der Vermessungsbehörde geführt wird, enthält Maßzahlen oder Koordinaten für die Grenzpunkte der Flurstücke und für die Vermessungspunkte. Damit ist es möglich, fehlende Grenzpunkte mit hoher Genauigkeit in der Örtlichkeit wiederherzustellen bzw. vorhandene Grenzzeichen zu überprüfen. Somit gewährleistet das Liegenschaftskataster ein hohes Maß an Rechtssicherheit in Bezug auf das Grundeigentum und bietet einen Schutz vor willkürlichen Veränderungen der Grundstücksgrenzen. Es trägt dazu bei, Grenzstreitigkeiten und Grenzprozesse trotz enger Parzellierung und hoher Bodenwerte eindeutig zu klären.
Die Abmarkung der Grenzpunkte hilft darüber hinaus künftige Grenzstreitigkeiten weitgehend zu vermeiden. 

Was kostet eine Grenzfeststellung?
Die Höhe der Gebühr für die Grenzfeststellung für das Liegenschaftskataster hängt vom Bodenrichtwert und von der Anzahl der Grenzpunkt ab. Sie ist in einem von der Landesregierung herausgegebenen Gebührenverzeichnis festgelegt.

Durchführung von ingenieurtechnischen Leistungen

  • Erstellung von Lageplänen
  • Einschneiden von Schnurgerüsten
  • Geländeschnitte
  • Absteckung von Bauwerken und Verkehrsanlagen
  • Topographische Geländeaufnahmen

Vor Ort Kontrolle (Landwirtschaft)

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen dafür sorgen, dass die für die Landwirtschaft finanzierten Maßnahmen auch wirklich korrekt durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck wurde das „Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem“ (InVeKoS) eingeführt, das dafür sorgt, dass Zahlungen richtig erfolgen, dass Unregelmäßigkeiten verhindert, durch Kontrollen aufgedeckt und verfolgt werden und zu Unrecht gezahlte Beträge wieder eingezogen werden.

Die Einhaltung der Beihilfekriterien für die Landwirte im Rahmen von InVeKoS wird unter anderem durch Vor-Ort-Kontrollen  geprüft. Dazu wird eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben entweder durch eine Risikoanalyse oder dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Bei der Kontrolle dieser Prüfbetriebe wird modernste Technik eingesetzt. Die Flächenermittlung der bewirtschafteten Flurstücke erfolgt so weit als möglich in digitalen Luftbildern, die eine Bodenauflösung von 20 cm haben. Darüber hinaus kommt ein Kontrollteam, bestehend aus einem landwirtschaftlichen Prüfer und einem Vermesser vor Ort, um die bewirtschafteten Flächen zu besichtigen, beziehungsweise zu vermessen. Die Messungen werden mit einem mobilen Geoinformationssystem in Verbindung mit einer präzisen Positionsbestimmung durchgeführt. Die Flächen werden anschließend im landwirtschaftlichen Geoinformationssystem (GISELa) durch Digitalisierung ermittelt. Dabei finden die Messungen und Erkenntnisse der Feldbegehung Eingang. Die beantragten Flächenangaben werden den ermittelten Messergebnissen gegenüber gestellt und für den weiteren Verfahrensablauf in das Kontrollsystem eingegeben.

Persönliche Ansprechpersonen

Frau Sandra Bartsch
Amtsleiterin
Telefonnummer: 07641 451-9211
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben 

Herr Rolf Lupberger
Fachbereichsleiter Liegenschaftskataster, Stellvertretender Amtsleiter
Telefonnummer: 07641 451-9213
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Frau Kury
Sekretariat, Auskunft Liegenschaftskataster
Telefonnummer: 07641 451-9210
Faxnummer: 07641 451-9210
E-Mail schreiben

Liegenschaftskataster

Herr Aman
Teamleiter Führung Liegenschaftskataster, Datenabgabe
Telefonnummer: 07641 451-9230
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Flamm
Liegenschaftskataster
Telefonnummer: 07641 451-9236
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Frau Scharnweber
Telefonnummer: 07641 451-9274
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Hoenen
Telefonnummer: 07641 451-9243
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Frau Vollmer
Telefonnummer: 07641 451-9239
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Frau Lößlin
Telefonnummer: 07641 451-9263
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Frau Graf
Telefonnummer: 07641 451-9269
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Qualitätssicherung Liegenschaftskataster

Herr Guth
Teamleiter Qualitätssicherung Liegenschaftskataster
Telefonnummer: 07641 451-9220
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Jägle
Telefonnummer: 07641 451-9222
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Liegenschaftsvermessung

Herr Klaus Disch
Fachbereichsleiter Liegenschaftsvermessung
Telefonnummer: 07641 451-9260
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Frau Jentz
Teamleiterin Liegenschaftsvermessung
Telefonnummer: 07641 451-9252
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Bührle
Telefonnummer: 07641 451-9272
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Kißling
Telefonnummer: 07641 451-9235
Faxnummer: 07641 451-9229
E-Mail schreiben

Herr Konn
Telefonnummer: 07641 451-9266
Faxnummer: 07641 451-9229
E-Mail schreiben

Herr Zehnle
Telefonnummer: 07641 451-9277
Faxnummer: 07641 451-9229
E-Mail schreiben

Herr Disch
Telefonnummer: 07641 451-9218
Faxnummer: 07641 451-9229
E-Mail schreiben

Herr Fischer
Telefonnummer: 07641 451-9218
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Kapahnke
Telefonnummer: 07641 451-9218
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben 

Herr Schwertfeger
Telefonnummer: 07641 451-9218
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Bodenordnung und Sondervermessung

Herr Maximilian Wenk
Fachbereichsleiter Bodenordnung und Sondervermessung
Telefonnummer: 07641 451-9212
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Kern
Teamleiter Bodenordnung und Sondervermessung
Telefonnummer: 07641 451-9270
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Briem
Telefonnummer: 07641 451-9245
Faxnummer: 07641 451-9229
E-Mail schreiben

Herr Fischer
Liegenschaftsvermessung
Telefonnummer: 07641 451-9276
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Frau Holzer
Telefonnummer: 07641 451-9250
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben 

Frau Kirner
Telefonnummer: 07641 451-9244
Faxnummer: 07641 451-9229
E-Mail schreiben

Landwirtschaftliche Vorortkontrolle & Liegenschaftsvermessungen

Herr Hämmerle
Telefonnummer: 07641 451-9261
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben 

Frau Herb
Telefonnummer: 07641 451-9267
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Hug
Telefonnummer: 07641 451-9271
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Herr Märkt
Telefonnummer: 07641 451-9264
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Zentrale Anlaufstelle Geoinformationssysteme (GIS)

Herr Mink
Leiter der zentralen Anlaufstelle Geoinformationssysteme
Telefonnummer: 07641 451-9290
Faxnummer: 07641 451-149290
E-Mail schreiben 

Herr Fahrländer
Telefonnummer: 07641 451-9273
Faxnummer: 07641 451-9299
E-Mail schreiben

Frau Rieflin
Telefonnummer: 07641 451-9291
Faxnummer: 07641 451-9229
E-Mail schreiben

Formulare

Die Formulare des Vermessungsamtes haben wir auf der Seite Formulare für Sie zusammengefasst.