Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds (ESF): Landkreis Emmendingen

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Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 ist es eines der wichtigsten Ziele des ESF Plus, noch stärker zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Damit sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa weiter verbessert werden. Zudem reagiert der ESF Plus auf Herausforderungen, die die Europäische Kommission für jeden Mitgliedsstaat in den »länderspezifischen Empfehlungen« beschreibt. Nicht zuletzt kann der ESF Plus einen Beitrag zur Erholung Europas von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leisten und dabei die Chancen des ökologischen und digitalen Wandels nutzen.

In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 auf die Förderung von drei spezifischen Zielen:

  • Nachhaltige Beschäftigung
  • Lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung
  • Soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und
    Bekämpfung von Armut

Auf der Ebene der Stadt- und Landkreise sind regionale ESF-Arbeitskreise, in denen die Expertinnen und Experten der lokalen Arbeitsmarktpolitik vertreten sind, für die regionale Umsetzung des ESF Plus im Land Baden-Württemberg verantwortlich.

Fördergrundsätze

Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF Plus-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf bewerben oder einen Antrag in einem Förderprogramm stellen.

Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen.

Der ESF Plus gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich an den Gesamtkosten eines Vorhabens ("Kofinanzierung"). Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private bzw. öffentliche Finanzierungsquellen bei. Die EU trägt mit 40% zu den Gesamtausgaben des Fonds bei.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN. Die Anträge sind weiterhin in Papierform bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe einzureichen. Vor der Antragsstellung ist von den Antragstellenden die Kofinanzierung der Projekte sicherzustellen.

Antragsformulare und detaillierte Hinweise zum Ausfüllen des Antrags stehen auf www.esf-bw.de bereit.