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Kfz-Zulassung: Terminvereinbarung online
Seit dem 30. Mai 2022 besteht keine Maskenpflicht mehr im Landratsamt Emmendingen. Besucherinnen und Besuchern sowie Angestellten wird das tragen einer Maske jedoch weiterhin empfohlen. Ein Besuch bei der Zulassungsbehörde ist derzeit nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin möglich.
Für alle Angelegenheiten rund um die Kfz-Zulassung (Anmeldung, Ummeldung oder Abbmeldung) können Sie dieKfz-Online-Terminvergabe verwenden.
In dringenden Fällen erreichen Sie die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle während der Sprechzeiten von Mo - Fr von 7:30 - 12:30 Uhr und zusätzlich Mo - Do von 14:00 - 15:30 Uhr unter Telefonnummer: 07641 451 9547.
Für alle anderen Fälle nehmen Sie bitte per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (u.a. Telefonnummer siehe Briefkopf) auf.
Die Kontaktdaten finden Sie direkt unter diesem Text unter Ansprechpartner Zulassungsstelle.
Kfz-Zulassungsstelle
Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für Zulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen. Beim Halterwechsel innerhalb des Landkreises werden bei uns die erforderlichen Eintragungen vorgenommen.
Kennzeichenwechsel sind ebenso über die Kfz-Zulassungsstelle abzuwickeln. Bei Verlust oder Diebstahl von wichtigen Dokumenten (z.B. Kfz-Brief, Fahrzeugschein oder Kennzeichen) stehen wir den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hilfreich zur Seite. Technische Änderungen, die von einer beliehenen Stelle (z.B. TüV) abgenommen worden sind, müssen in den Fahrzeug-Papieren festgehalten werden. Die Eintragungen erfolgen auch bei der Kfz-Zulassungsstelle. Zudem werden Spezialkennzeichen wie Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen von uns genehmigt.
Kontakt und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Schwarzwaldstraße 4
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 451-9500
Faxnummer: 07641 451-9501
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweis: Zulassung von Fahrzeugen
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde darf steuerpflichtige Fahrzeuge nur noch zulassen, wenn der/die Fahrzeughalter/in:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegt (bei abweichendem Kontoinhaber ist die Unterschrift von Kontoinhaber und Halter erforderlich) und
- der/die Fahrzeughalter/in bei den Zollämtern des Bundes keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine diesbezüglichen Nebenleistungen schuldet. Auskünfte über evtl. Steuerrückstände kann nur das zuständige Zollamt erteilen.
Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn der Fahrzeughalter keine offenen Gebühren und Auslagen aus früheren oder aktuellen Zulassungsvorgängen beim Landratsamt Emmendingen hat.
Bei jedem Vorgang sollten bitte künftig immer die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) vorgelegt werden.