KfZ-Zulassungsstelle: Landkreis Emmendingen

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Informationen zur Online-Zulassung (i-Kfz)

Unter dem folgenden Link finden Sie alle Informationen zur Online-Zulassung i-Kfz - Stufe 4 , die zum 1. September 2023 bundesweit eingeführt wurde.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Eine Übersicht über die neuen Gebühren für internetbasierte Dienstleitungen sowie die Gebühren am Schalter der Kfz-Zulassung gibts hier.

Gebührenübersicht ab 1. September 2023

Termin für Kfz-Zulassung online buchen

Zur Terminreservierung

  • Ein Besuch bei der Zulassungsbehörde ist nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin möglich.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, verschiedene Zulassungsvorgänge auch "Online" selbst vorzunehmen. So können Sie ihr Fahrzeug online an- oder abmelden. Klicken Sie dazu rechts in die Spalte unter Online-Möglichkeiten.
  • Bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Emmendingen oder von außerhalb in den Landkreis Emmendingen (mit Kennzeichenbeibehaltung - nur bei zugelassenem Fahrzeug - möglich) oder wenn sich der Familienname geändert hat, ist auch eine Bearbeitung durch Zusendung Ihrer erforderlichen Unterlagen möglich (siehe Kurzübersicht benötigte Unterlagen (PDF-Dokument, 144,29 KB, 02.05.2024)

Bürgerinnen und Bürger

Hier können Sie einen Vor-Ort-Termin für Ihre individuellen Vorgänge (Zulassung, Abmeldungen, Ersatzfahrzeugpapiere etc.) vereinbaren. Die Terminreservierungen aller gewünschten Arbeitsvorgänge müssen entsprechend ausgewählt werden.

Bitte beachten Sie:
Mit nur einem reservierten Abmeldetermin ist die Bearbeitung anderer Vorgänge leider nicht möglich.

Wenn Ihr Termin mit den ausgewählten Vorgängen erfolgreich reserviert wurde, erhalten Sie die Bestätigung angezeigt. Drucken Sie Ihre Terminbestätigung bitte aus und bringen Sie diese beim Besuch mit. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die Terminbestätigung papierlos bei der Eingangskontrolle auf Ihrem Smartphone nachzuweisen.
Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Im Sinne der anderen Bürger werden Verspätungen nur bis max. 15 Minuten akzeptiert. Die entsprechende Einbuchung am Terminal (Check in) ist frühestens 15 Minuten vor dem bestätigten Termin möglich.

Zum vereinbarten Termin melden Sie sich bitte mit Ihrer Terminbestätigung bei der Einlasskontrolle der Zulassungsstelle in Emmendingen, Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4.

Bitte wählen Sie den gewünschten Tag sowie die entsprechende Uhrzeit aus.


Hinweis:
Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, senden Sie Ihre Absage bitte per E-Mail an: Terminabsage damit wir diesen Termin dann wieder freigeben können.

Kurzübersicht benötigte Unterlagen (PDF-Dokument, 144,29 KB, 02.05.2024)

Gewerbe

Ihre eingereichten Unterlagen werden nach der Reihenfolge aller Eingänge zeitnah bearbeitet.

Eine Garantie auf einen bestimmten "Fertigstellungstag" kann es wegen dem täglich unterschiedlichen Antragsaufkommen durch die anderen Gewerbebetriebe leider nicht geben. Wir bitten um Verständnis, dass die Ausführung sich immer nach der jeweiligen Tagessituation richtet.

Über das Bearbeitungsende werden Sie selbstverständlich von uns unmittelbar informiert. Bei weniger als 3 Vorgängen können auch individuelle Termine Online über unseren Link (s.o.) selbständig reserviert werden.

Kurzübersicht benötigte Unterlagen (PDF-Dokument, 144,29 KB, 02.05.2024)

In dringenden Fällen erreichen Sie die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle während der Sprechzeiten von Mo - Fr von 7:30 - 12:30 Uhr und zusätzlich Mo - Do von 14:00 - 15:30 Uhr unter Telefonnummer: 07641 451 9547.

Für alle anderen Fälle nehmen Sie bitte per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (u.a. Telefonnummer siehe Briefkopf) auf.

Die Kontaktdaten finden Sie direkt unter diesem Text unter Ansprechpersonen Zulassungsstelle.

Ansprechpersonen Zulassungsstelle

Frau Barbuto
Telefonnummer: 07641 451 9530
E-Mail schreiben

Frau Becke
Telefonnummer: 07641 451 9523
E-Mail schreiben

Frau Bühler
Telefonnummer: 07641 451 9537
E-Mail schreiben

Frau Canu
Telefonnummer: 07641 451 9532
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr
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Frau David
Telefonnummer: 07641 451 9528
E-Mail schreiben

Frau Eberle
Telefonnummer: 07641 451 9532
E-Mail schreiben

Frau Hartmann
Telefonnummer: 07641 451 9552
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Frau Heyna
Telefonnummer: 07641 451 9521
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr
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Frau Herr
Telefonnummer: 07641 451 9548
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr
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Frau Kraft
Telefonnummer: 07641 451 9531
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr
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Frau Kuscher
Telefonnummer: 07641 451 9526
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Herr Miethig
Telefonnummer: 07641 451 9536
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Herr Mita
Telefonnummer: 07641 451 9527
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Frau Reibold
Telefonnummer: 07641 451 9524
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Frau Salemi
Telefonnummer: 07641 451 9529
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Frau Saumer
Telefonnummer: 07641 451 9534
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Frau Straub
Telefonnummer: 07641 451 9522
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Frau Thews
Telefonnummer: 07641 451 9525
E-Mail schreiben

Frau Weinmann
Telefonnummer: 07641 451 9525
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr
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Frau Zahn
Telefonnummer: 07641 451 9551
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr
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Herr Zeiser
Vollzug / Außendienst
Telefonnummer: 07641 451 9537
E-Mail schreiben

Kfz-Zulassungsstelle

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für Zulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen. Beim Halterwechsel innerhalb des Landkreises werden bei uns die erforderlichen Eintragungen vorgenommen.

Kennzeichenwechsel sind ebenso über die Kfz-Zulassungsstelle abzuwickeln. Bei Verlust oder Diebstahl von wichtigen Dokumenten (z.B. Kfz-Brief, Fahrzeugschein oder Kennzeichen) stehen wir den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hilfreich zur Seite. Technische Änderungen, die von einer beliehenen Stelle (z.B. TüV) abgenommen worden sind, müssen in den Fahrzeug-Papieren festgehalten werden. Die Eintragungen erfolgen auch bei der Kfz-Zulassungsstelle. Zudem werden Spezialkennzeichen wie Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen von uns genehmigt.

Kontakt und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle
Schwarzwaldstraße 4
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 451-9500
Faxnummer: 07641 451-9501
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweis: Zulassung von Fahrzeugen

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde darf steuerpflichtige Fahrzeuge nur noch zulassen, wenn der/die Fahrzeughalter/in:

  • ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegt (bei abweichendem Kontoinhaber ist die Unterschrift von Kontoinhaber und Halter erforderlich) und
  • der/die Fahrzeughalter/in bei den Zollämtern des Bundes keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine diesbezüglichen Nebenleistungen schuldet. Auskünfte über evtl. Steuerrückstände kann nur das zuständige Zollamt erteilen.

Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn der Fahrzeughalter keine offenen Gebühren und Auslagen aus früheren oder aktuellen Zulassungsvorgängen beim Landratsamt Emmendingen hat.

Bei jedem Vorgang sollten bitte künftig immer die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) vorgelegt werden.