Archiv 2016: Landkreis Emmendingen

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Haushaltsrede des Landrats zum Etat 2017

Erstelldatum07.11.2016

Rede von Landrat Hanno Hurth vor dem Kreistag am 7. November 2016 zum Haushalt des Landkreises Emmendingen für das Jahr 2017

Rede von Landrat Hanno Hurth vor dem Kreistag am 7. November 2016 zum Haushalt des Landkreises Emmendingen für das Jahr 2017

Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Landkreis Emmendingen im Jahre 2016: Die Zahl der ankommenden Flüchtlinge ist deutlich zurückgegangen; es gibt genügend Unterbringungsmöglichkeiten. Auch sind die Folgen des Brandes im Hauptgebäude des Landratsamtes im Dezember 2014 mittlerweile bewältigt: Der Eingangsbereich des Landratsamtes wurde neu gestaltet; der große Sitzungssaal ist wieder Tagungsort des Kreistages.

Nach dem Krisenjahr 2015 ist die Landkreisverwaltung wieder in der Normalität angekommen. Dennoch: Auch die Normalität will bewältigt werden, ohne Anstrengungen wird es nicht gehen. Dabei hilft zu Beginn der Haushaltsplanberatungen 2017 ein Blick auf die wirtschaftlichen Kennzahlen des Landkreises. Der Landkreis Emmendingen ist nach wie vor ein Wachstumskreis. Mit über 162.000 Einwohnern hat die Bevölkerungszahl einen Höchststand erreicht. Die Zahl der Arbeitslosen liegt aktuell bei sehr niedrigen 2,7 Prozent. Auch aus diesen Gründen hat das Forschungsinstitut Prognos in seinem Zukunftsatlas 2016 unsere Raumschaft im Ranking der Stadt- und Landkreise in der Bundesrepublik als Region mit leichten Chancen eingestuft. Auf der anderen Seite weisen die Zahlen des Statistischen Landesamtes darauf hin, dass das durchschnittliche Arbeitnehmerentgelt im Landkreis landesweit gesehen eher am unteren Ende der Skala liegt.

Unsere Region ist, wie ganz Südbaden, nach wie vor eher ein strukturschwaches Gebiet; dies wirkt sich auf die Steuereinnahmen und damit mittelbar auch auf die Kreisumlage aus. Wollen wir also auch in Zukunft unsere Chancen nutzen, gilt es die Infrastruktur zu verbessern. Wir brauchen Investitionen in das digitale Netz, den öffentlichen Personennahverkehr, für Schule und Bildung und nicht zuletzt für unser Kreiskrankenhaus. Hinzu kommt als Folge der Zuwanderung die Integration der bleibeberechtigten Asylbewerber und Flüchtlinge. Schwerpunktbildung auf der einen Seite gelingt aber nur dann, wenn wir bereit sind, auf anderen Gebieten Sparsamkeit walten zu lassen. Und so wird es auch bei diesen Haushaltsplanberatungen oft nicht um die Frage gehen, was wir uns leisten wollen, sondern eher, was wir uns leisten können.

Zu den wesentlichen Investitionsschwerpunkten des Landkreises gehört eine flächendeckende Breitbandversorgung. Dank der Förderung von Bund und Land können wir unsere Haushaltsansätze hierfür deutlich reduzieren. Mitte bis Ende 2018 sollen 95 Prozent aller Haushalte mit mindestens 30 Mbit und 85 Prozent aller Haushalte mit mindestens 50 Mbit versorgt sein; das ist das gemeinsame Ziel des Landkreises und seiner 24 Städte und Gemeinden. Wir liegen derzeit im Zeit- und Kostenplan. Diese positive Entwicklung bestätigt die vom Kreistag und den Kommunen getroffene Entscheidung zu Gunsten des sogenannten Zuschussmodells. Ein eigenes kommunales Netz aufzubauen hätte den Landkreis und seine Kommunen finanziell überfordert.

Als Schulträger ist der Landkreis für die räumliche Unterbringung und die sächliche Ausstattung der beruflichen Schulen, der Landwirtschaftsschule, der sogenannten Sonderschulen und den Schulkindergärten verantwortlich. Die Schülerzahlen sind im Schuljahr 2016 nochmals leicht gestiegen, was die räumlichen Engpässe insbesondere in unseren beruflichen Schulen verschärft. Insgesamt besuchen derzeit über 4.300 Schülerinnen und Schüler die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises.

 In der letzten Kreistagsitzung haben wir Ihnen die geplante Sanierung des Anbaus an der Carl-Helbing-Schule in Emmendingen vorgestellt; ein 70iger Jahre Bau, der dringend saniert werden muss. Verbinden wollen wir damit die Schaffung von drei neuen Schulräumen, um die räumliche Enge etwas zu lindern. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf 2,7 Millionen Euro.

Das Projekt Schulmensa innerhalb des geplanten Bildungshauses in Waldkirch liegt im Zeitplan. Im kommenden Jahr werden wir im zuständigen Ausschuss über den Betrieb der Mensa, insbesondere auch über etwaige Zuschüsse zum Schulessen zu entscheiden haben.

Die beiden beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises, das Goethegymnasium und die Markgrafenschule in der Trägerschaft der Stadt, für eine gemeinsame Schulmensa für die Schüler dieser Schulen auf dem Firmengelände der ehemaligen Südwestrohstoffe in Emmendingen sind im Haushalt 500.000 Euro Planungskosten veranschlagt. Wir werden im kommenden Jahr nach Abschluss der Planungen klären müssen, ob wir uns dieses Projekt leisten können.

Das Bildungszentrum auf der Hochburg wird durch die geplante Ansiedlung des landwirtschaftlichen Technologiezentrums durch das Land weiter an Attraktivität gewinnen. Die dringend notwendige Erneuerung der Wärmeversorgung im Bildungszentrum wird vom Umweltministerium des Landes mit dem Programm "Klimaschutz mit System" gefördert. Wir haben deshalb im Jahr 2017 hierfür Investitionskosten in Höhe von 140.000 Euro und in der Finanzplanung für 2018 weitere 350.000 Euro eingeplant.

Die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge ist im Jahre 2016 deutlich zurückgegangen. Nach 890.000 Menschen im Vorjahr geht das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Jahr von rund 300.000 Asylbewerbern aus. Für das Jahr 2017 wird derzeit mit noch weniger Flüchtlingen gerechnet. Diese Schätzung steht jedoch auf einem labilen Fundament. Die Krisenherde in der Welt existieren nach wie vor. In zahlreichen Ländern herrschen ungebrochen Krieg und Terror. Es werden deshalb auch weiterhin viele Menschen Schutz und Zuflucht in Europa suchen. Im Landkreis Emmendingen spiegelt sich der bundesweite Rückgang der Flüchtlinge wider. Nachdem 2015 insgesamt mehr als 1.500 Flüchtlinge aufgenommen werden mussten, gehen wir im Jahre 2016 von ca. 800 Personen aus. Die deutlich geringeren Zugänge lassen uns genügend Spielraum, alle Notunterkünfte in Turnhallen und Leichtbauhallen bis Ende dieses Jahres zu räumen und dauerhaft aufzugeben. Darüber hinaus können im kommenden Jahr weitere Einrichtungen entweder vertragsgerecht gekündigt oder umgewidmet und den Städten und Gemeinden für die sogenannte Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt werden. So planen wir unter anderem den Verkauf unserer bisher zur Asylunterbringung genutzten Liegenschaft in der Hochburger Straße in Emmendingen. Die Stadt könnte dort dringend benötigten Wohnraum schaffen; gleichzeitig wollen wir von der städtischen Wohnbaugesellschaft zwei Gebäude nach dem Herbolzheimer Modell für die Flüchtlingsunterbringung anmieten. Mit dem bereits begonnenen bedarfsgerechten Abbau unserer Liegenschaften werden wir auch unsere Personaldecke im Verwaltungs-, Sozialleistungs- und Betreuungsbereich entsprechend anpassen.

Wie im Vorjahr wurde die Flüchtlingsunterbringung auch 2017 haushaltsneutral, also ohne Zuschussbedarf geplant. Wir vertrauen auf die Zusage des Landes im Wege der sogenannten nachlaufenden Spitz­abrechnung alle mit der Flüchtlingsaufnahme zusammenhängenden Aufwendungen zu übernehmen.

Als nächster Schritt folgt nun die Integration der bleibeberechtigten Flüchtlinge. Auch diese, vielleicht noch schwierigere Aufgabe, können wir nur gemeinsam bewältigen. Dabei haben wir im Landkreis Emmendingen die Sondersituation, dass sich bei uns mehr Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive aufhalten als in anderen Stadt- und Landkreisen. Seit Januar 2016 wechseln monatlich ca. 50 sogenannte Bedarfsgemeinschaften und damit durchschnittlich 80 Personen nach ihrer Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Zuständigkeit des Jobcenters. Bis Mitte 2017 wird deshalb die Anzahl der hilfebedürftigen Haushalte im Bereich des Jobcenters von ehemals 2.600 auf voraussichtlich ca. 3.200 anwachsen. Der Bund hat auf diese relativ starke Fallzunahme bereits reagiert und für das Jobcenter eine 30-prozentige Mittelerhöhung für das Haushaltsjahr 2017 in Aussicht gestellt.

Unser Jobcenter hat bereits im Januar das Zentrum Arbeit für Flüchtlinge - abgekürzt ZAF - eingerichtet. Dort arbeiten die Mitarbeiter des Jobcenters mit Kollegen der Bundesagentur für Arbeit und den sogenannten Kümmerern zusammen, die der Landkreis im Rahmen eines Landesprojektes beschäftigt. Die Herausforderungen sind gewaltig: Laut dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit ist davon auszugehen, dass nach ihrer Anerkennung ca. 10 Prozent der Flüchtlinge innerhalb eines Jahres, ca. 50 Prozent innerhalb fünf Jahren und ca. 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Integration in Arbeit wird damit für alle beteiligten Akteure zu einer Aufgabe des nächsten Jahrzehnts.

Um diese Prozesse seitens des Landkreises zu flankieren und zu unterstützen, hat die Kreisverwaltung, wie bereits im vergangenen Jahr, 100.000 Euro in den Entwurf des Haushalts eingestellt. Welchen konkreten Projekten die Mittel zufließen sollen, wird dem Kreistag zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt werden. Darüber hinaus wird der Landkreis ab 2017 die Integrationsförderung weiter intensivieren und mit Unterstützung des Landes die Stelle eines Integrationsbeauftragten beim Amt für Flüchtlingsaufnahme und Integration mit einem Stellenanteil von zunächst 50 Prozent einrichten.

Im November 2015 hat der deutsche Bundestag das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Wesentliche Merkmale sind die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade, die am 01. Januar 2017 wirksam werden. Bei der Einstufung in Pflegestufen wurde gefragt: Wo liegen die Defizite? Bei der Einstufung in Pflegegrade steht die Frage im Vordergrund, welche Ressourcen, welche Fähigkeiten hat der pflegebedürftige Mensch?

Zwanzig Jahre nach ihrer Einführung wird damit die Pflegeversicherung vollständig reformiert und auf gänzlich neue Grundlagen gestellt. Unverändert ist dabei, dass die gesetzliche Pflegeversicherung weiterhin als Teilzuschuss ausgestattet ist; sie wird ergänzt durch die bedarfsdeckende Hilfe zur Pflege, die von den Stadt- und Landkreisen zu erbringen ist. Durch das breiter gefasste Verständnis von Pflegebedürftigkeit geht die Kreisverwaltung von einer Ausweitung des Leistungsspektrums und damit auch des leistungsberechtigten Personenkreises aus. Vor diesem Hintergrund und angesichts der demographisch bedingten kontinuierlich steigenden Antragszahlen ist es erforderlich, den Fachbereich Sozialhilfe in künftig zwei Fachbereiche Grundsicherung und Hilfe zur Pflege aufzuteilen. Steigen wird aber auch der Beratungsbedarf für die Pflegedürftigen und ihre Angehörigen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, schlagen wir vor, den Pflegestützpunkt um eine weitere zusätzliche halbe Stelle zu verstärken.

Die beste und effizienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit ist ein passgenauer und tragfähiger Übergang von der Schule in Ausbildung und in Beruf. Die Förderung insbesondere benachteiligter junger Menschen auf ihrem Weg von der Schule in das Berufsleben erfordert ein abgestimmtes Vorgehen aller beteiligten Akteure. Seit Inkrafttreten der sogenannten Hartz-IV-Reform im Jahre 2005 sind allerdings neben den Arbeitsagenturen und den Trägern der Jugendhilfe auch die Jobcenter für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser staatlichen Akteure hat seine eigenen Budgets und Angebote. Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit haben deshalb in der Regel mehrere Ansprechpartner in unterschiedlichen Anlaufstellen.

Um für leistungsschwache Jugendliche den erfolgreichen Ausbildungs- und Berufseinstieg zu erleichtern und gezielt zu begleiten, soll deshalb im Jahr 2017 eine sogenannte Jugendberufsagentur für den Landkreis Emmendingen eingerichtet werden. Die Jugendberufsagentur richtet sich an förderungsbedürftige Jugendliche, die zur Bewältigung des Übergangs ins Berufsleben eine intensive individuelle Begleitung benötigen. Um die vorhandenen vielfältigen Maßnahmen in diesem Bereich besser bekannt zu machen, zu bündeln und aufeinander abzustimmen, soll die Jugendberufsagentur verbindliche Strukturen der Kooperation erarbeiten und ermöglichen. Wir haben hierfür im Stellenplan eine ganze Stelle vorgesehen. Durch die zu erwartenden Synergieeffekte halten wir demgegenüber Einsparungen bei anderen Maßnahmen im Bereich des Übergangs von Schule zum Beruf für möglich.

Wir dürfen uns  heute auf eine Premiere freuen: Erstmals wird die Geschäftsführung des Kreiskrankenhauses einen eigenständigen Wirtschaftsplan vorstellen, der nicht mehr Bestandteil des allgemeinen Kreishaushaltes sein wird. Der Kreistag hat im Juli der Umwandlung des Regiebetriebes Kreiskrankenhaus in einen Eigenbetrieb zugestimmt; damit wurde der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung des Kreiskrankenhauses Rechnung getragen.

Seit September ist im Kreiskrankenhaus der neue Magnet-Resonanz-Tomograph in Betrieb. Die Patienten müssen also nicht mehr nach Lahr oder Freiburg gefahren werden, um notwendige Untersuchungen durchführen zu lassen. Mit dem Einbau des neuen Computertomographen Anfang 2017 sind dann die Umbau- und Erweiterungsarbeiten in der Radiologie abgeschlossen. Das Maßnahmenpaket 1 ist damit beendet.

Das geplante Maßnahmenpaket 2 umfasst unter anderem den Neubau des OP-Bereiches, der Notaufnahme und einer Intensivüberwachungsstation; hinzu kommt die Sanierung der Tiefgarage. Das Baukonzept wurde von den Architekten und Fachplanern weiterentwickelt und mit dem Sozialministerium abgestimmt. Leider ist es zu Verzögerungen in der Planung gekommen, da die erforderlichen Fachplaner auf Grund der guten Baukonjunktur schlichtweg nicht verfügbar waren. Im Sommer soll mit der dringend notwendigen Sanierung der Tiefgarage am Kreiskrankenhaus begonnen werden. Vorher wird noch auf der Wiese zwischen der Tiefgarage und dem alten Krankenhaus ein weiterer Parkplatz mit bis zu 80 Parkplätzen angelegt werden. Schon heute möchte ich die Mitarbeiter, die Patienten, deren Angehörige und auch die Nachbarn auf unvermeidliche Beeinträchtigungen während der Sanierungs- und Bauphase einstimmen. Wir wollen versuchen, mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, vor allem mit einer Förderung des ÖPNV, die Belastungen möglichst gering zu halten.

Das Großprojekt Maßnahmenpaket 2 wird einschließlich der Tiefgarage weit über 30 Millionen Euro kosten. Wir hoffen dabei auf eine großzügige Förderung durch das Land. Trotzdem kann der Landkreis diese hohen Summen nur stemmen, wenn gleichzeitig der begonnene Konsolidierungskurs des Kreiskrankenhauses konsequent weitergeführt wird. Wir sind dabei auf die Unterstützung des Bundesgesetzgebers angewiesen. Es kann nicht sein, dass baden-württembergische Krankenhäuser eine bessere Personalausstattung haben und strukturbedingt höhere Löhne zahlen, gleichzeitig aber der Preis für die Krankenhausbehandlung, der sogenannte Landesbasisfallwert, in Baden-Württemberg unterdurchschnittlich ist. Aktuell wird das Kreiskrankenhaus - wie geplant - im Jahr 2016 ein Defizit von ca. 1 Million Euro erzielen; 2017 soll das Defizit auf einen Betrag von 900.000 Euro gesenkt werden.

Ein Jahr nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus im Kreisseniorenzentrum werden die neu geschaffenen Zimmer sehr gut angenommen. Dies gilt auch für die neuen betreuten Wohnungen, die alle schon belegt sind. Auch wirtschaftlich läuft es gut. St. Maximilian Kolbe gehört zu dem Drittel der Einrichtungen in Baden-Württemberg, die 2015 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnten. Dennoch: Es gibt keinen Grund, sich zurückzulehnen. Mit der schon erwähnten Einführung der Pflegeversicherung wartet eine neue Herausforderung auf das Kreisseniorenzentrum. Zahlreiche Fragen sind noch offen; so liegen bislang noch keine gültigen Personalschlüssel für die einzelnen verschiedenen Pflegegrade vor. Es bleibt zu hoffen, dass es auch nach der Etablierung des neuen Systems Pflegeheime gibt, die noch wirtschaftlich geführt werden können.

Die innovative Technik der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage auf dem Kahlenberg bei Ringsheim/Herbolzheim ist dieses Jahr zehn Jahre alt geworden, was im September mit einem Tag der offenen Tür gefeiert wurde. Bis heute hat es nicht eine einzige nennenswerte Störung gegeben. Dies zeigt die hohe Verlässlichkeit und hervorragende Funktionsfähigkeit dieser Technologie.

Die anhaltend wachsende Bevölkerung im Landkreis Emmendingen spiegelt sich in einer regen Bautätigkeit in den Städten und Gemeinden des Landkreises wider. Dabei fallen hohe Mengen an unbelastetem Erdaushub an. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass das derzeit am Kahlenberg bestehende Deponievolumen in absehbarer Zeit verfüllt sein wird. Der Landkreis ist in der Verantwortung, eine Ablagerungsmöglichkeit für unbelasteten Bodenaushub auch in Zukunft vorzuhalten und für seine Bürger und Unternehmen anzubieten. Der Kreistag hat sich daher mit der Suche nach geeigneten Standorten für eine Nachfolgedeponie eingehend befasst. Gesetzliche Zielvorgabe ist es, die Entsorgung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu sichern. Die Kreisverwaltung ist dabei, die gefundenen Standorte in Freiamt-Keppenbach und an der L 113 in Sasbach weiterzuentwickeln und die notwendigen Rechtsverfahren vorzubereiten.

Das Projekt Breisgau-S-Bahn 2020 nimmt nun auch im Landkreis Emmendingen erste sichtbare Formen an. Für die östliche und nördliche Kaiserstuhlbahn sollen die Bauarbeiten im Frühjahr 2017 beginnen. Die Elztalbahn sollte im Jahre 2018 für die Verlängerung des Halb-Stunden-Taktes nach Bleibach und in der Hauptverkehrszeit nach Elzach ausgebaut werden. Hier zeichnet sich aber auf Grund zahlreicher Einwände im Planfeststellungsverfahren eine Verzögerung ab. Endlich hat das Land nun alle für das Projekt Breisgau-S-Bahn 2020 relevanten Ausschreibungen der Verkehrsleistungen auf den Weg gebracht. Auf der Ost-West-Achse, zu der auch die östliche Kaiserstuhlbahn von Endingen nach Freiburg gehört, konnte das Vergabeverfahren bereits abgeschlossen werden. Künftig wird hier nicht mehr die SWEG, sondern die DB-Regio fahren. Das Land hat uns mitgeteilt, dass der Finanzierungsbeitrag, den der ZRF und damit auch der Landkreis Emmendingen am Kaiserstuhl für den vorgesehenen künftigen Verkehr auf der östlichen Kaiserstuhlbahn leisten müssen, deutlich teurer wird als ursprünglich angenommen. Hier besteht erheblicher Gesprächsbedarf mit dem Land. Sollte es bei dieser Kostensteigerung bleiben, werden wir über die Konsequenzen in den Kreistagsgremien beraten müssen.

In wenigen Wochen wird der Landschaftserhaltungsverband des Landkreises sein 25-jähriges Jubiläum feiern. Ein Erfolgsprojekt, das auch Modell stand für die landesweite Einführung von Landschaftserhaltungsverbänden. Der LEV betreut mittlerweile knapp 1.600 Hektar landschaftspflegerisch bedeutsame Flächen mit einem Fördervolumen von ca. 1 Million Euro pro Jahr. Die wichtigsten Partner sind dabei 250 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die mit ihrer Arbeit zum Erhalt unserer Kulturlandschaft beitragen. Dieses hohe Niveau lässt sich angesichts der zunehmenden Bürokratisierung so nicht mehr halten. Weitere Verträge können vom LEV nur noch angenommen werden, wenn auch die Arbeitskapazität erhöht wird. Die Kreisverwaltung schlägt deshalb vor, in den Kreishaushalt einen Zuschuss an den LEV in Höhe von 70.000 Euro für eine Vollzeitstelle, befristet auf zwei Jahre, einzustellen.

Ein wesentlicher Eckpfeiler für einen wirksamen Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis und für ein funktionierendes Rettungswesen ist die integrierte Leitstelle in Emmendingen, die wir gemeinsam mit dem DRK betreiben. Seit mehr als 10 Jahren wird in Baden-Württemberg versucht, den Digitalfunk bei der Polizei, der Feuerwehr und den anderen Hilfsorganisationen einzuführen. Einzig bei der Polizei ist dies bisher zum Teil erfolgt. Laut aktuellen Informationen aus dem Innenministerium sollen nun die Leitstellen in Baden-Württemberg im Jahre 2017 an den Digitalfunk angeschlossen werden. Die gesamte Thematik ist seit vielen Jahren mit vielen Unsicherheiten belastet und mit ständigen Kostensteigerungen verbunden; Entwicklungen, die wir vom Landkreis leider nicht steuern können. Die Kreisverwaltung schlägt vor, für die Einführung des Digitalfunks im Haushalt 2017 einen Betrag von 250.000 Euro vorzusehen. Das Land hat hierfür eine Förderung in Höhe von 40 Prozent zugesagt.

Der Verwaltungsausschuss hat dem Kreistag empfohlen, neben der Beibehaltung der mobilen Geschwindigkeitskontrollen ergänzend stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen. Die sogenannten stationären "Blitzer" sind nicht günstig. Bei Überwachung beider Fahrbahnseiten ist mit einem Investitionsaufwand von ca. 100.000 Euro je Anlage zu rechnen. Die Kreisverwaltung hat im Investitionshaushalt vorsorglich insgesamt 200.000 Euro für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung vorgesehen. Das ist sehr viel Geld. Dem gegenüber sind wir der Auffassung, dass bei einem weiteren zusätzlichen Mitarbeiter für unser mobiles Messfahrzeug kreisweit gesehen durch die dann höheren Einsatzzeiten mehr Verkehrssicherheit erzeugt werden kann; auch die Einnahmen für den Landkreis wären bei dieser Lösung deutlich höher.

Auf Grund des Widerstands einzelner Bürger und der sich daran anschließenden Rechtsverfahren wird es auch im Straßenbau immer schwieriger, geplante Baumaßnahmen und Radwege tatsächlich umzusetzen. Immerhin konnten wir im Oktober die Fertigstellung der Sanierung der Kreisstraße zwischen Vörstetten und Gundelfingen feiern. Der Geh- und Radweg von Yach nach Elzach musste allerdings in das Jahr 2017 verschoben werden.

Mit der Sanierung und dem Ausbau der Kreisstraße zwischen Sonnenziel und Tennenbach soll im nächsten Jahr begonnen werden; die wasser- und denkmalschutzrechtlichen Verfahren laufen derzeit. Darüber hinaus sind u.a. der Ausbau der Kreisstraße zwischen Wyhl und Forchheim, der Bau eines Rad- und Gehweges bei Königschaffhausen als Fortführung des Kaiserstuhlradweges und eine Fahrbahnsanierung auf der Kreisstraße zwischen Windenreute und der Hochburg geplant. Die Kreisverwaltung schlägt Ihnen vor, für die Finanzierung dieser und anderer Straßenbaumaßnahmen einen Betrag von 850.000 Euro in den Kreishaushalt einzustellen.

Darüber hinaus regen wir an, die Straßenmeisterei in Waldkirch, die wir vom Land gemietet haben, im kommenden Jahr zu kaufen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben, dass angesichts der derzeit niedrigen Zinsen und in Abhängigkeit von der Höhe des Kaufpreises sich der Kauf gegenüber der jetzt zu zahlenden Miete in etwa 20 Jahren amortisieren würde.

Der Stellenplan 2017 sieht nochmals zusätzliche 22 neue Stellen vor. Der Grund hierfür sind die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, steigende Fallzahlen etwa in der Sozialhilfe und der Kfz-Zulassung und neue gesetzliche Regelungen z. B. das schon erwähnte Pflegestärkungsgesetz. Trotz dieser Steigerung liegt die Kreisverwaltung bei den Personalausgaben immer noch im Durchschnitt aller Landkreise in Baden-Württemberg. Die vor Jahren eingeleitete Modernisierung unserer Verwaltung wollen wir auch in 2017 fortsetzen. Nach Abschluss der Vorarbeiten werden wir in wenigen Wochen mit dem Aufbau eines elektronischen Dokumentenmanagements beginnen. Die papierlose Akte soll Wirklichkeit werden. Parallel dazu wird die Einführung eines flächendeckenden Controllings und eines Berichtswesens als weitere Module des neuen Steuerungsmodells erfolgen.

Neben der Kreisumlage stellen die sog. Schlüsselzuweisungen des Landes die bedeutsamste Einnahmeposition im Kreishaushalt dar. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen - und hier spielt der sog. Kopfbetrag eine wesentliche Rolle - wird vom Land normalerweise im Sommer im sog. Haushaltserlass geregelt. Dieser liegt bis heute noch nicht vor. Auf Empfehlung des Landkreistages sind wir deshalb bei den Planungen für das Haushaltsjahr 2017 von den Vorjahreswerten ausgegangen.

Die einzige den Landkreisen zustehende Steuer ist die Jagdsteuer. Gleichwohl schlägt Ihnen die Kreisverwaltung vor, die Erhebung der Jagdsteuer im kommenden Jahr auszusetzen und damit auf ca. 50.000 Euro zu verzichten. Nachdem bereits mehr als 30 Landkreise keine Jagdsteuer mehr erheben, sprechen Gründe der Gleichbehandlung für den Vorschlag der Kreisverwaltung. Letztlich werden damit auch die Leistungen der Jägerschaft für Natur und Landschaft und den Tierschutz honoriert.

Hinsichtlich der Höhe der Kreisumlage haben wir uns in der Haushaltsstrukturkommission auf ein Beibehalten der im letzten Jahr gefundenen zwei Drittel / ein Drittel- Regelung verständigt. Die vorgeschlagenen Investitionen des Landkreises sollen zu zwei Dritteln eigen, das heißt also aus dem Kreishaushalt, finanziert werden. Ein Drittel ist fremd zu finanzieren, das heißt, über eine höhere Verschuldung. Dies bedeutet bei einer gleichbleibenden Kreisumlage von 29,5 Punkten eine Nettoneuverschuldung des Kreises in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Dies ist nicht unproblematisch, aber angesichts der derzeit sehr niedrigen Zinsen aus Sicht der Kreisverwaltung noch vertretbar. In der Beibehaltung des Hebesatzes der Kreisumlage von 29,5 Punkten sehen wir einen fairen Kompromiss. Auch wenn das Aufkommen aus der Kreisumlage dank der guten Konjunktur gestiegen ist, sind die Ausgaben des Landkreises ebenfalls spürbar nach oben gegangen. Bei einer deutlichen Veränderung der Schlüsselzuweisungen durch das Land könnten sich die vorgestellten Zahlen nochmals ändern. Wir werden Ihnen dies so bald als möglich mitteilen. Eine unbefriedigende Situation, aber von uns leider nicht zu ändern.

Die Einbringung des Haushaltes möchte ich dazu nutzen, allen zu danken, die unsere Arbeit in diesem Jahr unterstützt und begleitet haben. Mein Dank gilt zunächst allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse an der Kreispolitik und für ihr Verständnis gegenüber den Entscheidungen des Landkreises und seiner Einrichtungen. Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisräte, danke ich für die vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten. Ich bin überzeugt, wir werden bei den nun anstehenden Haushaltsberatungen gute Ergebnisse im Interesse unserer Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner erzielen. Danken möchte ich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landratsamt, im Jobcenter, im Kreiskrankenhaus, im Kreisseniorenzentrum und in den kreiseigenen Schulen für ihre Arbeit, die sie auch in diesem Jahr für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis geleistet haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.