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Landratsamt nimmt Wahlvorschläge entgegen
Erstelldatum14.02.2019
Ab sofort nimmt das Landratsamt Emmendingen Wahlvorschläge für die Kreistagswahl entgegen. Bewerbungsschluss für die Kandidatinnen und Kandidaten ist der 28. März 2019.
Rund sechs Wochen bleiben noch für Parteien und Wählervereinigungen, um Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag, die Gemeinderäte und die Ortschaftsräte zu finden: Am Donnerstag, 28. März 2019 müssen die Listen für die Kommunalwahl im Landkreis Emmendingen stehen. Punkt 18 Uhr läuft an diesem Tag die Frist für die Einrichtung von Wahlvorschlägen ab. Für den Kreistag können die Listen ab Donnerstag, 14. Februar 2019 eingereicht werden. Für die Gemeinderäte legen die Städte und Gemeinden den Beginn der Einreichungsfrist individuell fest – nur das Enddatum ist im gesamten Landkreis wie auch im Land für alle mit dem 28. März 2019 verbindlich.
Der Wahltag für die Kommunalwahl steht längst fest: Am Sonntag, 26. Mai 2019 sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet, Briefwahl ist auch möglich.
Am selben Tag wird auch das Europaparlament neu gewählt. Bei der Kommunalwahl – also für den Gemeinderat, den Kreistag und in einigen Orten auch für den Ortschaftsrat – dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen: nicht nur Deutsche, sondern auch Personen aus allen anderen EU-Staaten sind wahlberechtigt. Bei der Europawahl beträgt das Mindestalter jedoch nach wie vor 18 Jahre.
Wer bei der Kommunalwahl ins Rathaus oder in den Kreistag einziehen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, nach oben gibt es keine Altersbeschränkung. Bewerben können sich sowohl Deutsche als auch EU-Bürgerinnen und -Bürger, sie müssen im Landkreis Emmendingen ihren Wohnsitz haben.
Die Amtszeit beträgt sowohl für den Kreistag als auch die Gemeinde- und Ortschaftsräte fünf Jahre.
Für den Kreistag werden 46 Mitglieder gewählt. Diese Zahl kann sich je nach Ausgang der Wahl noch um einige sogenannte Ausgleichssitze erhöhen. Deshalb hat der derzeitige Kreistag auch 52 Mitglieder.
Der Landkreis ist für die Wahl in sieben Wahlkreise unterteilt. Wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlkreise entfallen, hängt von der Bevölkerungszahl des Wahlkreises ab. Die Große Kreisstadt Emmendingen hat acht Sitze im Kreistag – ebenso viele wie die Wahlkreise Herbolzheim-Kenzingen-Rheinhausen-Weisweil und Bahlingen-Endingen-Forchheim-Riegel-Sasbach-Wyhl. Sechs Sitze stellt die Große Kreisstadt Waldkirch, gleich viel wie der Wahlkreis Freiamt-Malterdingen-Sexau-Teningen. Fünf Sitze haben die Wahlkreise Denzlingen-Reute-Vörstetten und Biederbach-Elzach-Gutach-Simonswald-Winden.
Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat kann nur in einem Wahlkreis antreten, darf allerdings in einem anderen Wahlkreis im Landkreis Emmendingen leben. Ein Elztäler könnte also zum Beispiel auch am Kaiserstuhl und umgekehrt antreten.
Parteien und Wählervereinigungen, die nicht schon im Kreistag oder im Landtag vertreten sind, müssen bis 28. März 2019 mit ihren Wahlvorschlägen – so werden die Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten offiziell genannt – übrigens 50 sogenannte Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten einreichen.