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Ab Januar 2021 müssen Briten Änderungen im Aufenthaltsstatus berücksichtigen
Erstelldatum18.12.2020
Die 106 im Landkreis Emmendingen müssen bis Mitte 2021 ihren Aufenthatsstatus anzeigen, die Behörden werden dazu die gemeldeten Briten anschreiben.
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gegenüber der EU offiziell seinen Austritt erklärt. Nach mehr als 40 Jahren Mitgliedschaft hat Großbritannien als erstes Land die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Die Zeit bis Ende 2020 wurde in einer Übergangsfrist im Brexit-Übergangsgesetz geregelt, nach dem Großbritannien bis zum 31. Dezember 2020 weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt.
Nach mehrjährigen Verhandlungen treten mit Beginn des Jahres 2021 zahlreiche gesetzliche Änderungen und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen in Kraft, die im EU-Ausland lebende Briten betreffen und auch EU-Bürger, die in Großbritannien arbeiten, leben oder dorthin zu touristischen Zwecken einreisen möchten. Von den Aufenthaltsregelungen sind auch die 106 im Landkreis Emmendingen lebenden Briten betroffen.
Diese müssen beachten, dass sie bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde anzeigen müssen, soweit sie am 31. Dezember 2020 bereits in Deutschland wohnen und auch weiterhin wohnen bleiben möchten. Für diesen Vorgang sind die Ausländerbehörden des Landratsamtes Emmendingen, sowie der großen Kreisstädte Emmendingen und Waldkirch zuständig. Die Verwaltung wird zu diesem Zweck bis spätestens Ende März 2021 alle gemeldeten Briten anschreiben und mit einem Formblatt um Aufenthaltsanzeige bitten. Dies betrifft alle Briten, die neben der britischen weder die deutschen, noch eine andere Unions-Staatsbürgerschaft besitzen.
Seit Beginn der Brexit-Diskussion haben sich im Landkreis zahlreiche Briten einbürgern lassen: 10 Personen haben sich 2017, 7 im Jahr 2018, 18 im Jahr 2019 und bis Mitte Dezember 2020 weitere 6 Menschen einbürgern lassen. Bei weiteren fünf Anträgen läuft das Verfahren, diese Briten werden voraussichtlich Anfang 2021 eingebürgert. In der Zeit vor dem Brexit-Referendum bis 2015 hat es deutlich weniger Anträge von Britinnen und Briten im Landkreis Emmendingen gegeben.
Wenn der Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020 gestellt wurde und alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt sind, kann die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und gleichzeitig die britische beibehalten werden. Wenn der Antrag später gestellt wird bzw. die Einbürgerungsvoraussetzungen erst nach dem 31. Dezember 2020 erfüllt werden, muss die britische Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.