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Zuschuss vom Land zur Schaffung von privatem Wohnraum
Erstelldatum21.08.2023
Acht Projekte im Landkreis Emmendingen werden mit insgesamt 355.000 Euro gefördert.
Acht Projekte für neuen Wohnraum werden im Landkreis Emmendingen mit Mitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert. Es handelt sich dabei um private Projekte, die einen Zuschuss von insgesamt 355.460 Euro erhalten. Insgesamt werden von Eigentümern für die Projekte rund 2,14 Millionen Euro investiert. Alle im Landkreis Emmendingen eingereichten Anträge wurden bewilligt.
In ganz Baden-Württemberg werden vom Land aus dem ELR-Programm unterjährig 162 Projekte mit einer Gesamtsumme von 8,8 Millionen Euro gefördert.
Mit dem Zuschuss aus Stuttgart sollen Investitionen unterstützt werden, mit denen im Landkreis Emmendingen zum Beispiel landwirtschaftliche Anwesen oder andere Gebäude in Dörfern saniert und umgebaut werden, um sie künftig als Wohnraum zu nutzen.
So wurde in einem Eindachhof das Stroh- und Heulager zu einer Wohnung ausgebaut. Bei der einer Wohnung in einem Bestandsgebäude erfolgte ein alters- und rollstuhlgerechter Umbau. Der Wohnteil eines landwirtschaftlichen Anwesens wurde umfassend modernisiert und bei einem anderen Projekt eine energetische Optimierung des Gebäudes ausgeführt. Auch der Abriss mehrerer Gebäude in einem Ortskern wird gefördert, um damit eine neue Bebauung für altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen Zwei Eigentümer erhalten einen Zuschuss für den Neubau ihres Einfamilienhauses.
Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge für das kommende Jahr 2024 zum ELR-Programm laufen in den meisten Gemeinden noch bis Mitte September 2023. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.
Gemeinden müssen die Anträge bis Ende September 2023 stellen
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2024.