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Die Müllgebührenbescheide werden Ende Januar verschickt
Erstelldatum04.01.2024
Für das Jahr 2024 ändert sich nichts an den Gebühren für die Abfallbehälter.
Die Abfallwirtschaft verschickt Ende Januar die Müllgebührenbescheide für das Jahr 2024. Die Schreiben gehen per Post mit Datum vom 25. Januar 2024 an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen. Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid, da sie ihre anteiligen Müllgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Es werden keine neuen Müllmarken verteilt, die bisherigen grünen Müllmarken bleiben weiterhin gültig, für 2024 ändert sich nichts an den Gebühren für Abfallbehälter.
Die Zahlung der Müllgebühr muss bis zum 1. März 2024 erfolgen, wobei dies in den meisten Fällen bereits per Bankeinzug vorgenommen wird.
Wegen des organisatorischen Vorlaufs konnten Anträge zur Lieferung oder Rückgabe von Müllbehältern und andere Änderungen, die erst nach dem 31. Oktober 2023 bei der Abfallwirtschaft eingegangen sind, im Jahresbescheid nicht mehr in allen Fällen berücksichtigt werden. Sie werden mit einem Änderungsbescheid Anfang Februar nachberechnet.
Formblatt für den Bankenzug der Gebühren verwenden
SEPA-Mandate für den Bankeinzug der Müllgebühren oder Änderungen hierzu müssen schriftlich über das Formular erfolgen, das dem Gebührenbescheid beiliegt, ist auch hierabrufbar.
Eingeschränkte Erreichbarkeit am Telefon
Durch den technisch bedingten gleichzeitigen Versand der Müllgebühren kommt es in den ersten Tagen danach erfahrungsgemäß bei der Abfallwirtschaft zu vielen Rückfragen, so dass die telefonische Erreichbarkeit der Abfallwirtschaft eingeschränkt sein kann. Die Abfallwirtschaft bittet deshalb hierfür um Verständnis und Geduld.
Änderungen beim Müllbehälter immer schriftlich melden
Anträge zum Tausch in größere oder kleinere Müllbehälter und alle Änderungsmitteilungen (z.B. bei Umzug, Eigentumswechsel, usw.) können ausschließlich schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder die bei Abfallwirtschaft angemeldete Hausverwaltung erfolgen. Wer zur Miete wohnt, kann nicht selbst Anträge stellen, da er nicht Gebührenschuldner ist. Antragsformulare und ein Merkblatt mit wichtigen Informationen sind bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes, in den Rathäusern und auf der Internetseite des Landratsamteserhältlich.
Gelber Sack und Papiertonnen nicht über Müllgebühr finanziert
In der Müllgebühr für das laufende Jahr 2024 sind die Leistungen für die Müllentsorgung und Wertstoffverwertung enthalten. Extra berechnet werden jedoch die Abholung oder Zufuhrt von Mülltonnen und weitere Leistungen wie zum Beispiel die Anlieferung von Erdaushub oder belastetem Altholz. Nicht über die Müllgebühr finanziert wird die Abholung der Papiertonnen und der Gelben Säcke sowie die Leerung der Glascontainer. Diese Leistungen werden über das Duale System Deutschland finanziert und von den Verbrauchern beim Erwerb der Produkte bereits mitbezahlt. Reklamationen hierzu bitte direkt an die Firma Remondis, die Kontaktdaten sind auf dem Abfallkalender und auf der Internetseite des Landratsamts angegeben.